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Vorschau – Der Landtag am Dienstag (30. Juni)

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Schließung der Hochschule für den öffentlichen Dienst – Auswirkungen

Nach einem Bericht der Vorsitzenden des Landespersonalausschusses Dr. Sigrid Schütz-Heckl über die Tätigkeit des Landespersonalausschusses im Jahr 2019 und der darauf folgenden Aussprache diskutiert der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung leistungslaufbahnrechtlicher Regelungen an die Notwendigkeiten in der Corona-Pandemie (Drs. 18/8327). Die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Ausgangsbeschränkungen haben insbesondere durch die Schließung der Hochschule für den öffentlichen Dienst und anderer Bildungseinrichtungen erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildung und Prüfung von Dienstanfängern sowie von Widerrufsbeamten und auf die Ausbildungsqualifizierung. Tatsächliche Beeinträchtigungen und Erschwernisse kann es auch bei Auswahl- und Zulassungsverfahren, der modularen Qualifizierung und der Durchführung dienstlicher Beurteilungsverfahren, insbesondere in zahlenstarken Besoldungsgruppen mit intensivem Abstimmungsbedarf zur Herstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe, geben. Durch die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung angemessener Ausnahmemöglichkeiten wird den jeweils zuständigen Behörden ermöglicht, die jeweils beeinträchtigten Ausbildungsabschnitte, Prüfungen bzw. sonstigen Verfahren im Rahmen des tatsächlich Möglichen zu modifizieren bzw. Ersatzlösungen zu nutzen. Bei Beurteilungsverfahren kann durch die mögliche Verlängerung des Verwendungszeitraums und des nächsten Beurteilungszeitraums reagiert werden. Das Gesetz ist natürlich befristet, da mit einem Überwinden der Corona-Pandemie zu rechnen ist.

Volle Fahrtkostenerstattung bei Aus- und Fortbildungen

Der Freistaat Bayern macht den beruflichen Aufstieg in der Regel von zusätzlichen Aus- und Fortbildungen abhängig. Teilnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel zur An- und Abreise nutzen, erhalten eine Fahrtkostenerstattung von 100 Prozent. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollte aus ökologischen Gründen auch weiterhin Vorrang haben. Allerdings sind die Anbindung und Erreichbarkeit durch den ÖPNV oftmals nicht verlässlich gegeben, weshalb die einzige praktische Alternative die Nutzung des Pkw ist. Jedoch müssen in einem solchen Fall die Beamten die Fahrtkosten zu 25 Prozent selbst tragen. Da oftmals Aus- und Weiterbildungsstätten dezentral in strukturschwachen Regionen in Bayern liegen, kann die individuelle monetäre Belastung entsprechend stark steigen. Die FDP fordert deshalb die Staatsregierung in ihrem Antrag „Vollständige Übernahme der Fahrtkosten zu Aus- und Fortbildungsstätten“ (Drs. 18/8367) auf, den Beamten die Pauschalen für Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung zu Aus- und Fortbildungen unabhängig vom Verkehrsmittel in vollem Umfang zu erstatten.

Notenverbesserungsmöglichkeiten für Lehramtsstudierende

In einem weiterem dem Ausschuss für den öffentlichen Dienst vorliegenden Antrag fordert die SPD die Staatsregierung auf, den Lehramtsstudierenden, die das Referendariat ohne vorliegende Examensnote bereits beginnen, die Möglichkeit zu eröffnen, im Frühjahr 2021 nochmals am Examenstermin im Hinblick auf eine erforderliche Notenverbesserung und damit auf eine spätere Einstellung und Verbeamtung teilnehmen zu können (Drs. 18/8624). Aufgrund der Corona-Krise gebe es eine Sondersituation im Freistaat, wovon auch die Ausbildung im öffentlichen Dienst insgesamt und insbesondere auch die der künftigen Lehrkräfte betroffen ist. Erforderlich sind deshalb zweckmäßige und angemessene Lösungen, die sowohl die berechtigten Bedürfnisse der betroffenen Ausbildungsjahrgänge als auch die erforderlichen Leistungsstandards in den Blick nehmen. Normalerweise,so erläutert die SPD in ihrer Antrags-Begründung weiter, verfällt der Anspruch auf nochmaliges Schreiben zur Notenverbesserung mit Antritt des Referendariats. Um diese spezielle Problematik zu lösen, soll die nochmalige Teilnahme am Examen im Frühjahr 2021 möglich sein.

Euregios in Bayern – Informationsgespräch

Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen findet ein Informationsgespräch zum Thema „Sachstand und Ausblick über die grenz-überschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der EUREGIOS mit bayerisch-tschechischer Beteiligung“ statt. Hierzu hat der Ausschuss für heute Nachmittag Harald Ehm, Geschäftsführer der EUREGIO EGRENSIS, und Kaspar Sammer, Geschäftsführer der EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn, eingeladen. Unter Euregios versteht man länderübergreifende Regionen in Europa, meistens mit wirtschaftlichem Schwerpunkt. Sie sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Regionen selbst in gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht fördern.

Auswirkungen der Grenzschließungen zu Österreich und Tschechien

Die Durchführung einer Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Österreich und der ebenfalls vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen der Tschechischen Republik zu Deutschland ist das Ziel eines danach zu behandelnden Antrag der SPD(Drs. 18/8658). Denn diese Grenzkontrollen hätten in dieser Zeit zu faktischen Grenzschließungen zwischen Bayern und Österreich und Bayern und der Tschechischen Republik geführt. Analysiert werden soll u.a. inwieweit die Grenzschließungen einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie leisteten, welche Folgewirkungen die Grenzschließungen für die bayerische Volkswirtschaft und den Handel zwischen Bayern, Österreich und Tschechien zeigten, welche Konsequenzen die Grenzschließungen für den Tourismus in Bayern hatten und welche konkreten verkehrlichen Belastungen die Grenzschließungen zur Folge hatten.

Bewohnerparkausweise zeitgemäß ausgestalten

Eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes hatte die Bundesländer ermächtigt, Gebührensätze für das sogenannte Bewohnerparken in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel eigenständig zu regeln. Bisher durfte ein Bewohnerparkausweis bundesweit einheitlich zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr kosten, womit häufig noch nicht einmal die Verwaltungskosten für Schilder und Ausweise gedeckt wurden (laut 1993 erlassener Bundesgebührenordnung), eine im europäischen Vergleich äußerst preisgünstige Regelung. Das reicht von in Wien 120 bis in Stockholm 827 im Jahr geforderten Euro. Die FDP fordert nun heute nachmittag im Verkehrsausschuss die Staatsregierung auf, die durch den Bund erlassene Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Gebührensätze für das sogenannte Bewohnerparken per Rechtsverordnung an die Kommunen Bayerns gemäß dem Subsidiaritätsprinzip zu übertragen (Drs. 18/8536) . Diese könnten dann das Bewohnerparken bis zur vorgesehenen Höchstgrenze von 150 Euro zeitgemäß ausgestalten. Letzteres, um weiterhin eine bezahlbare und sozialverträgliche Mobilität zu gewährleisten.

Corona“ natürlich weiter Hauptthema im Gesundheitsausschuss

Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege wird ein weiterer Bericht des Gesundheitsministeriums zur aktuellen Situation betreffend die Corona-Pandemie in Bayern gegeben. Dem folgt ein Bericht des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung frühzeitig bekämpfen und verhindern”. Der anschließend zu beratende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 18/8331) trifft u.a. Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz, den Selbstverwaltungskörperschaften des Gesundheitswesens und den zuständigen Stellen anderer Länder. Des weitere werden Vorschriften über Ethik-Kommissionen bezüglich neuer Verfahren zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln angepasst. Weitere Regelungen betreffen die Ausbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, die Schulgesundheitspflege oder auch die Heilberufekammern. Unter den Anträgen finden sich einige Initiven der Grünen, meist im Zusammenhang mit „Corona“. Z. B. die Anträge Bei Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen, Sicherheit und Klarheit schaffen!“ (Drs. 18/8100), „Infektionsschutz und Hygiene in allen medizinischen Einrichtungen sicherstellen!“ (Drs. 18/8597),Attraktivität des Berufsbildes Facharzt für Hygiene steigern, Infektionsschutz und Hygiene in Einrichtungen verbessern!“ (Drs. 18/8621) sowieBayerisches Corona-Testkonzept unverzüglich nachbessern!“ (Drs. 18/8657)

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

30. Juni 2020 um 09:36h

Abgelegt in Heute im Landtag