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Vorschau – Der Landtag am Donnerstag (25. Juni)

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Deutsche Ratspräsidentschaft und Bayerische Bauordnung

Zu Beginn der heutigen Vollversammlung wird Landtagspräsidentin Ilse Aigner als ersten Tagesordnungspunkt die Aktuelle Stunde aufrufen. Die tournusmäßig dieses Mal vorschlagsberechtigte AfD wählte das Thema „Deutsche Ratspräsidentschaft – Eine Chance für Bayern, Deutschland und Europa das marode System endlich zu reformieren”. Danach stehen mehrere Erste Lesungen auf der Tagesordnung. Als Erstes ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Drs. 18/8110. Deren Ziel ist, dass die Bayerische Bauordnung dahingehend geändert wird, dass die Abstandsregelung von zwei Baukörpern künftig in Kerngebieten und festgesetzten urbanen Gebieten nur noch mindestens ein Drittel der Wandhöhe betragen muss. Die bisherige Regelung – die Hälfte der Wandhöhe – schränke eine, vor allem in Ballungsgebieten dringend notwendige, Nachverdichtung unnötig ein.

Nachteile für Studierende durch „Corona“ abmildern

Infolge der Corona-Krise kann der auf Präsenz angelegte Hochschulbetrieb im Sommersemester 2020 nur in sehr eingeschränktem Umfang stattfinden, denn der Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben bis auf Weiteres Vorrang. Ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (8544) schafft nun Regelungen, die Nachteile, die durch die Corona-Krise für StudentInnen entstehen können, so weit wie möglich auffangen. Außerdem werden den Hochschulen durch Deregulierung Spielräume geschaffen, die angemessene Reaktionen auf die genannten Herausforderungen erleichtern.

Computer für Schüler und Lehrer

Im Vergleich zu dem hier geschaffenen Regelwerk kommt der anschließend zu beratende Gesetzentwurf der FDP einfach und klar daher. Mit der von ihr geforderten Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 18/8347) ist ein Rechtsanspruch von SchülerInnen an weiterführenden Schulen auf ein individuell und für zeitgemäße, schulbezogene Anwendungen nutzbares digitales Endgerät mit den benötigten Anwendungen verbunden. Hierzu wird die Lernmittelfreiheit im Schulfinanzierungsgesetz entsprechend angepasst. Die Lehrkräfte an allen Schularten sollen zur Dienstausstattung ein zeitgemäßes, digitales Endgerät mit den benötigten Anwendungen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung des Unterrichts erhalten, sofern hierfür der Bedarf anhand der geplanten Unterrichtsinhalte nachgewiesen werden kann.

Grundrechtseingriffe durch Rechtsverordnung nur mit Landtags-Beteiligung

Zur Eindämmung der Ausbreitung von „Corona“ hatte das Bayerische Gesundheitsministerium seit März 2020 mehrere Rechtsverordnungen erlassen, die Gebote und Verbote regeln, mit denen die Ausbreitung der Pandemie verhindert werden soll. Diese Rechtsverordnungen waren ohne Beteiligung des Landtags erlassen worden. Angesichts der damit oft verbundenen tiefen und einschneidenden Grundrechtseingriffe fordert die SPD per Gesetzentwurf (Drs. 18/8348) eine Beteiligung des Landtags vor dem Erlass solcher Rechtsverordnungen. – Ein von CSU, Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München (Drs. 18/8343) hat aufschiebende Wirkung. Denn der vom Gesetz über die Hochschule für Politik München (HfPG) vorgesehene fortgesetzte Reformprozess der (HfP) endet kraft Gesetzes mit Ablauf des 30.9.2020. Um die weitere Entwicklung der HfP mit den Strukturentwicklungen der Technischen Universität München im Rahmen ihres Zukunftskonzepts zu synchronisieren, soll der Reformprozess um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Ordnende Hand in Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

Der ebenfalls in Erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze Drs. 18/8331 regelt u.a.das Innenverhältnis zwischen verschiedenen Institutionen, trifft aber auch praktische Regelungen. So werden zur Gewährung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit beim Informationsaustausch das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz und das Heilberufe-Kammergesetz um entsprechende Datenübermittlungsregelungen ergänzt. Die Vorschriften über die Ethik-Kommissionen werden im Hinblick auf die Erfordernisse der neuen Verfahren zu klinischen Prüfungen von Arzneimitteln geändert. Im Hinblick auf die Regelungen zur Ausbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker wird die erforderliche gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen und die maßgebliche Verordnungsermächtigung entsprechend geändert. Die Regelungen zur Schulgesundheitspflege werden weiter gefasst und insbesondere nicht auf Störungen begrenzt, die die Schulfähigkeit oder Teilnahme am Unterricht gefährden können. Etwaige Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen sollten zum Wohle des Kindes vermieden oder frühzeitig erkannt und behoben werden. Die bayerischen Heilberufekammern werden als zuständige Stellen für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und zur Bestätigung der berufsbezogenen Angaben im Sinne des VDG benannt. Schließlich wird die Bayerische Landesapothekerkammer als zuständige Stelle für die Ausgabe von sog. Institutionenkarten (SMC-B) für Betriebserlaubnisinhaber öffentlicher Apotheken nach dem Apothekengesetz (ApoG) benannt. Die Heilberufe- und Baukammern werden zudem in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 verpflichtet, vor dem Erlass neuer oder der Änderung bestehender berufsrechtlicher Regelungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Daneben erfolgen die notwendigen Rechtsbereinigungen.

Verschiedenes

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung leistungslaufbahnrechtlicher Regelungen an die Notwendigkeiten in der Corona-Pandemie (Drs. 18/8327) wird zur Beratung direkt in die Ausschüsse verwiesen. Anschließend stimmt die Vollversammlung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die nicht einzeln beraten werden ab. Dem schließ sich die Wahl von Vertrauensleuten und deren Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg an. Danach werden die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen.

Dringlichkeitsanträge

Zoos und Tierparke retten

Mit durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Tierparke und Zoos beschäftigen sich zwei gemensam zu beratenen Dringlichkeitsanträge. Im Antrag (8580) „Zoos und Tierparke in Bayern retten!“ fordert die SPD die Staatsregierung auf, umgehend ein Rettungsprogramm für Zoos und Tierparke zu schaffen, um entgangene Einnahmen auszugleichen. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, wie zeitnah eine weitere Öffnung der Einrichtungen unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln ermöglicht werden kann. – Die AfD (8585) will die „Wirtschaftliche Katastrophe beim Tierpark Hellabrunn abwenden – mehr Besucher für den Tierpark Hellabrunn zulassen! Gefordert wird, die Lockerungen der Corona-Maßnahmen so auszuweiten, dass im Tierpark Hellabrunn die doppelte Anzahl an Besuchern eingelassen werden darf. Mit4 400 Besuchern pro Tag sei die finanzielle Last des Tierparks schwer zu tragen. Für eine finanzielle Entlastung des Tierparks könnten die vom Tierpark geforderten 8800 Besucher pro Tag sorgen.

Kneipen und Bars retten

Auf ein ganz anderes Feld begibt sich die FDP mit ihrem Dringlichkeitsantrag (8581) der „Kneipen und Bars retten: Schankwirtschaften stärken und wieder öffnen“. Nach dem Shutdown haben bayernweit seit dem 18. Mai 2020 die Außengastronomie und seit dem 25. Mai 2020 die Speiselokale wieder geöffnet. Dabei gelten und galten strenge Auflagen. Ziel des Antrags ist ab sofort mit drei Tagen Vorlauf die Schankwirtschaften in Bayern wieder zu öffnen, sich für eine gerechte Lösung bei der Mehrwertsteuerabsenkung für Schankwirtschaften einzusetzen, sodass Getränke ebenfalls ab dem 1. Juli 2020 unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig unter die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer fallen sowie alle Maßnahmen klar zu kommunizieren, sodass alle Betriebe und die Gäste transparent informiert werden und für Gastronomen und Gäste Rechtssicherheit herrscht.

Schutz vor Gewaltexzessen und für PolizistInnen

Null Toleranz bei Gewaltexzessen und blinder Zerstörungswut! Wir beschützen die, die uns beschützen!“ lautet der Dringlichkeitsantrag (8582) der CSU. .Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, insbesondere zu überprüfen, ob es im geltenden Strafrecht trotz der Verbesserungen zur Sicherheit von PolizeibeamtInnen in den letzten Jahren Schutzlücken gibt. Energisch solle sa Ziel verfolgt werden, dass bei Vorkommnissen wie in Stuttgart die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Konzepte wie der seit dem 4. März 2020 geltende bayerische „Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen“ stellen sicher, dass gewalttätige Übergriffe gegen Einsatzkräfte zügig ausermittelt und angeklagt werden.Weiter sei sicherzustellen, dass alle strafrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um erkannte Straftäter festzunehmen, beweissicher zu ermitteln und rechtskräftig zu verurteilen. Weitere Forderungen der CSU betreffen die konsequente Aufklärung gewaltgeneigter Szenen, den Umgang mit den Erfahrungen aus den Ereignissen in Stuttgart sowie die behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Polizeien der Länder.

Schutz für Beschäftigte in Fleischindustrie – Kontrollen ausweiten

Im Dringlichkeitsantrag (8583) der Grünen. „Beschäftigte in der Fleischindustrie schützen: Kontrollen der Gewerbeaufsicht ausweiten“ wird die Staatsregierung aufgefordert, verpflichtende landeseinheitliche Hygienekonzepte in der Fleischindustrie einzuführen. Unangemeldete Kontrollen der Gewerbeaufsicht, insbesondere in kritischen Branchen wie der fleischverarbeitenden Industrie, müssten ausgeweitet und das entsprechende Personal dafür bereitgestellt werden. Weiter sollen die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen verschiedenen Kontrollbehörden, wie Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsämtern und Gewerbeaufsicht verstärken werden. Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass Werkvertragsverhältnisse über Subunternehmen in der fleischverarbeitenden Industrie unverzüglich untersagt werden, dass im Bereich des Arbeitsschutzes eine Nachunternehmerhaftung eingeführt wird, damit die Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber für alle Beschäftigten, die im Betrieb arbeiten, haften und dass die Betriebsräte an einem Standort für die gesamte Belegschaft zuständig sind.

Lehren aus Corona – Wertschätzung für Pflegekräfte

Der Landtag solle feststellen, so einleitend der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler (8584), dass sich gerade in der Corona-Krise der außerordentliche Wert der Arbeit von Pflegekräften für die gesamte Gesellschaft gezeigt hat. Neben dafür geschuldetem Dank und Anerkennung solle sich die Staatsregierung unter Berücksichtigung der Tarifautonomie an die Tarifparteien wenden, damit die besonderen Leistungen der Pflegekräfte angemessen honoriert werden. Weiter fordern die Freien Wähler Anreize für ambulante Pflegedienste im ländlichen Raum, Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte, Projekte zur verstärkten Kooperation und Vernetzung der Pflege vor Ort sowie einen weiteren Ausbau einer Pflegeberatung. Außerdem sollen die Arbeitsbedingungen insgesamt verbessert werden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

24. Juni 2020 um 22:45h

Abgelegt in Heute im Landtag