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Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau – Der Landtag am Mittwoch (24. Juni)

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Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

CSU/Freie Wähler: Bericht zur Zivilmilitärischen Zusammenarbeit

Wie sich beim Schneechaos im Winter 2018/2029 die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Sicherheitsbehörden bewährt hat mit gegenseitiger Unterstützung mit Material, speziellen Einsatzkräften und technischem Know-how, daran erinnerten CSU und Freie Wähler in einem gemeinsamen Antrag, zu dessem Beschluss (5349) heute ein Bericht im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport gegeben wird. Staatsminister Joachim Herrmann und der Kommandeur des Landeskommandos Bayern Brigadegeneral Thomas Hambach berichten dort über die Zivilmilitärische Zusammenarbeit (ZMZ) in Bayern. Hierbei sollen sie insbesondere auf den Führungswechsel im Landeskommando Bayern und seine Unterstützungsaufgaben und -fähigkeiten bei Katastrophen und Großschadenslagen einzugehen, insbesondere auf die Einbindung des Landesregiments Bayern. Darüber hinaus sollte der Bericht über die Möglichkeiten einer Einbindung des Landeskommandos Bayern in Vorbereitung und Durchführung der mttlerweile wegen „Corona“ auf das kommende Jahr (11. Juni – 11. Juli 2021) verlegten UEFA EURO 2020 informieren. Die Landeshauptstsadt München ist bekanntlich Austragungsort für 4 Spiele. Hierzu bestehe mit dem Landeskommando Bayern ein Informationsaustausch, um im Rahmen der Einsatzplanung Unterstützungsfelder der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit zu identifizieren.

SPD: Zukunft der Feuerwehr sichern

Dem folgen u.a. mehrere Anträge der SPD zurZukunftssicherung der Feuerwehr“. So soll sich die Staatsregierung verstärkt für die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt bei der Feuerwehr einsetzen (Drs. 18/8217). Dies gilt insbesondere für das Ziel, die Feuerwehr für Frauen attraktiver zu machen. Um Frauen für den Dienst bei der Feuerwehr zu gewinnen, seien einerseits Informationskampagnen notwendig, um Mädchen gezielt auf die Attraktivität dieses Berufs aufmerksam zu machen, andererseits muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Ehrenamt flächendeckend gewährleistet sein. Auch müsse es den Kommunen ermöglicht werden, ihren Feuerwehrleuten passende Betreuungsangebote zu machen. Gleichzeitig sollte hier auch eine bayernweite Koordinierung und Begleitung stattfinden. Der Frauenanteil bei den Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland beträgt 10,8 Prozent, bei den Berufsfeuerwehren ist er noch deutlich niedriger (1,4 Prozent). Während in der Jugendorganisation der Feuerwehr noch ein Viertel Mädchen sind, werde der Anteil kleiner, sobald die Frauen erwachsen werden.

Des weiteren fordert die SPD ein Konzept, wie künftig Ausbildung und Ausstattung der Helfer vor Ort (HvO) vom Freistaat finanziell gefördert werden können (Drs. 18/8218). Dabei handelt es sich um Ersthelfergruppen (sogenannte First-Responder-Gruppen/Helfer vor Ort). Diese rücken bei Notfällen aus, bis Notarzt und Krankenwagen eintreffen, ersetzen diese aber ausdrücklich nicht. Gerade in denjenigen Gebieten Bayerns, in denen es Probleme bei der Einhaltung der Hilfsfrist gibt, können First Responder bis zum Eintreffen von Notarzt und Krankenwagen Leben retten. Bisher würden diese von den Feuerwehren gestellte Gruppen ausschließlich über Spenden finanziert, da es sich (bisher) nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt. Ein bereits von der SPD gestellter Haushaltsantrag (18/5792) sieht zielführend freiwillige, auf Antrag zu gewährende Unterstützungsleistungen, vor.

Ein dritter Antrag fordert die Prüfung, ob und wie die Gemeinden bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bei der Vergabe unterstützt werden können (Drs. 18/8219). Die Vergabe bei Anschaffungen neuer Feuerwehrfahrzeuge stelle (insbesondere kleinere) Kommunen vor große Herausforderungen. Sie müssen mit ihrem knappen Personal vergabe- und europarechtliche Vorgaben einhalten und entsprechend die Ausschreibungen gestalten. Dafür müssen sie teilweise externe Beratung in Anspruch nehmen. Es ist daher zu prüfen, ob der Freistaat die Kommunen dabei – etwa durch eine spezialisierte Beratungsstelle, die die Ausschreibungen begleitet – unterstützen kann. Eine solche zentralisierte Beratung bündelt die Expertise und sorgt für Schnelligkeit, ohne dass sich immer wieder erneut eingearbeitet werden muss, belässt aber die Verantwortung bei den Kommunen. (Text so aus Antragsbegründung)

FDP: Digitale Kontrolle der Tiergesundheit

Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichtet ein Vertreter des Ministeriums zum Thema „Tierschutzrecht in der Nutztierhaltung effizient umsetzen II – Digitale Kontrolle der Tiergesundheit” (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/5254). Die FDP hatte einen zeitnahmen Bericht dazu beantragt, inwiefern die Digitalisierung zur Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung beitragen kann, vor allem wie dezentrale digitale Anwendungen des „Smart Livestock Farming“ für die tierindividuelle Gesundheitskontrolle in der Milchviehhaltung genutzt werden können.

In der Antrags-Begründung wiesen die Liberalen darauf hin, dass in Bayern 1,1 Mio. Milchkühe in etwa 30500 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten werden. Viele dieser Betriebe seien neuen Technologien gegenüber sehr aufgeschlossen. In der Milchviehhaltung gebe es bereits zahlreiche Möglichkeiten, digitale Anwendungen einzusetzen. Diese Anwendungen – als „Smart Livestock Farming“ bezeichnet – hätten Potenzial, das Monitoring der Tiergesundheit in der Milchviehhaltung zu verbessern. Mit Hilfe von Sensortechnik ist die Sammlung, Kontrolle und Analyse von Gesundheitsdaten und auch die frühzeitige Erkennung von Krankheiten möglich. Die digitalen Anwendungen sollen den landwirtschaftlichen Unternehmen zur Optimierung des Herdenmanagements und Verbesserung der Kontrolle der Tiergesundheit dienen. Mit sogenannten intelligenten Ohrmarken oder Pansenboli können Parameter des Einzeltieres (Aufenthaltsort, Temperatur, Bewegungsaktivität, Häufigkeit der Wasser- und Futteraufnahme) digital erfasst werden, um damit z. B. den optimalen Besamungszeitpunkt zu bestimmen, Trächtigkeit und Geburt zu überwachen und frühzeitig Krankheiten zu erkennen.

Diese Daten der Einzeltiere in der Herde können dann in einer Herdenmanagement-Software zusammengeführt werden. Laut der Studie „Digitalisierung in Land- und Ernährungswirtschaft“, die 2017 im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erstellt wurde, ermöglicht die Digitalisierung eine Versachlichung der Diskussion um Tierwohl, da sich nach Meinung der Autoren die Chance bieten würde, durch z. B. Sensortechnik auf Fakten basierende Aussagen über die Tiergesundheit einer Milchviehherde treffen zu können, unabhängig von der Größe des Stalls oder Betriebs. Die Studie besagt auch, dass sich für die bayerische Landwirtschaft vor allem kleinteilige digitale Anwendungen eignen würden, die den Strukturen und Ressourcen der überwiegend kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Rechnung tragen. (Text Antrags-Begründung)

Grüne: Staatliche Räume kostenlos für Kulturveranstaltungen

Viele der etwa 400 000 in der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigten Menschen, sowie etliche der Kulturveranstalterinnen und -veranstalter sind durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht. Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern (seit 22. Juni 100 Personen) – inklusive Kulturschaffenden selbst und technischem Personal – in Innenräumen bleiben bisher verboten, werden jedoch bislang für den Notbetrieb und die Totalausfälle nicht entschädigt. Darauf weisen die Grünen im Haushaltsausschuss in einem Antrag hin, der fordert, durch den Freistaat verwaltete oder in Besitz des Freistaates befindliche Räume für Kulturveranstaltungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern ein Hygienekonzept vorgelegt wird. Über Eignung und Vergabe der Flächen soll das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit den Kunst- und Kulturverbänden entscheiden (Drs. 18/8366)

Bericht zur Tätigkeit der Bayerischen Finanzagentur vor Kontrollkommission

Die neu im Landtag errichtete „Kontrollkommission BayernFonds“ will sich in ihrer Sitzung heute Abend einen Überblick über die Tätigkeit der Bayerischen Finanzagentur verschaffen. Hierzu hat sie den Geschäftsführer Karsten Buckenauer eingeladen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemiefolgen war zum 1. Mai ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen „BayernFonds“ zur Stützung der Realwirtschaft errichtet worden. Um die dafür erforderlichen Finanzmittel einzuwerben und zu verwalten, wurde eine Bayerische Finanzagentur GmbH errichtet, die dieses Sondervermögen BayernFonds vertritt und mit der Verwaltung des BayernFonds betraut wird. Hierzu hatte insbesondere der Bayerische Oberste Rechnungshof mehr Transparenz gefordert, weshalb in der Folge im Gesetz auch eine parlamentrarische Kontrolle verankert wurde.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

24. Juni 2020 um 07:16h

Abgelegt in Heute im Landtag