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Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Heute im Landtag (Donnerstag, 15. April)

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Plenum (9.00 – 18.00 Uhr)

Befragung der Staatsregierung in der Coronakrise

Aktuelle Stunde auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Yes we care. Soziale Berufe konsequent stärken!“

Erste Lesungen

a) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes Drs. 18/14815. – Der Gesetzentwurf enthält die ergänzenden Vorschriften zum Zensusgesetz 2022 und schafft durch die erforderlichen organisations- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Zensus im Jahre 2022 in Bayern: Klarstellung des Zuständigkeitsbereichs des Landesamts für Statistik bei der Durchführung des Zensus 2022. Das Landesamt für Statistik erhält insbesondere die Befugnis zur verbindlichen Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und des gesamten Freistaates; Verpflichtung der kreisfreien Gemeinden und der Landkreise zur Durchführung des Zensus 2022. Hierzu sind örtliche Erhebungsstellen einzurichten; Regelungen zur Einrichtung und Organisation der örtlichen Erhebungsstellen sowie zur Bestimmung der Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen.

b) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des
Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankengesetzes Drs. 18/14870. –
Anpassung an den Glücksspielstaatsvertrag 2021; Umbenennung der Staatlichen Lotterieverwaltung in “Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung”; Umsetzung der Länderöffnungsklauseln zu traditionellen Glücksspielturnieren, Spielhallen und zur Sportwettvermittlung in Annahmestellen.

c) zum Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes – Regelung der Nebeneinkünfte Drs. 18/14931. – Veröffentlichungspflichten von Höhe und Herkunft von Nebeneinkünften.

d) zum Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bayerischen Ministergesetzes – Einführung der Karenzzeit Drs. 18/14928. – Einfügung neuer Art. 5a (Anzeigepflichten), 5b (Untersagungsmöglichkeit), 5c (Beratendes Gremium), 5d (Ausgleich), 5e (Ordnungsgeld) BayMinG

e) zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes – Wahrung der Wissenschafts- und Redefreiheit Drs. 18/14910. – Der Verordnungsgeber soll Regelungen zur Durchsetzung der Rede- und Wissenschaftsfreiheit treffen u.a. mit Schaffung eines Freiheitsbeauftragten mit Stellung/Rechten etwa wie der/die Frauenbeauftragte.

Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Drs. 18/12479, 18/14671 (E) [X]. – Anpassungen aufgrund Änderungen in der Bundesgesetzgebung. Einstimmig, eine Aussprache findet nicht statt.

Zweite Lesung zum Gesetzentwurf Von CSU/Freien Wählern zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Drs. 18/11922, 18/14713 (G) [X] hierzu: Änderungsantrag der Grünen hier: Zerstörung von Denkmälern verhindern durch Straftatbestand Drs. 18/13132, 18/14713 (A) – Erhöhung des Bußgeldrahmens für die unerlaubte Beseitigung oder Veränderung von Bau- und Bodendenkmälern. Mit Gegenstimmen in den Ausschüssen angenommen, weitergehender Änderungsantrag der Grünen abgelehnt.

Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Grünen. Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten (BayPolBeauftrG) Drs. 18/10890, 18/14637 (A). In Ausschüssen abgelehnt.

Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der SPD zur Aufhebung des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntGAufhebG) Drs. 18/11534, 18/14626 (A). – Zur Erinnerung: Das Integrationsgesetz war vor über vier Jahren in einer historischen Nachtdebatte (nach 3. Lesung in namentlicher Abstimmung um 5 Uhr morgens) gegen den erbitterten Widerstand der Opposition beschlossen worden. Das Gesetz stand auch nach Inkrafttreten ständig in der Kritik. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beispielsweise hatte in seinem Urteil vom 3.12.2019 die Vorschrift gekippt, dass Migrantinnen und Migranten zur Teilnahme an einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet werden sollen. Außerdem bemängelten die Richterinnen und Richter die Bestimmung, wonach Landesleistungen davon abhängig gemacht werden sollen, ob jemand einen Werte-Grundkurs besucht. Durchgefallen ist auch die Verpflichtung der öffentlichen Rundfunkanstalten und der privaten Rundfunkanbieter, eine bestimmte “Leitkultur” zu vermitteln. Vor der abschließenden 2. Lesung brachte SPD-Fraktionschef Horst Arnold das Ganze auf den Nenner: „Integration braucht weder eine Leitkultur noch Straf- und Bußgeldvorschriften“.

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

14. April 2021 um 21:04h

Abgelegt in Heute im Landtag