Landtagssitzungen am Donnerstag, 22. Oktober
Jeweilige Tagesordnung in der aufgeführten Liste anklicken
Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (9:15 Uhr; Senatssaal)
Nach einer Reihe von federführend zu behandelnden Anträgen (Steuerbelastung der Wirtschaft, Lastenfahrräder an Behörden, Sicher-Wohnen-Programm etc) werden lediglich noch mit zu beratende Anträge aufgerufen.
Ausschuss für Bildung und Kultus und
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes (9:30 -12:30 Uhr; Plenarsaal)
Gemeinsame Sitzung mit Sachverständigenanhörung zum Thema „Lehramt flexibel und attraktiv gestalten: Lehrkräfteausbildung, Aufstiegschancen und neue Laufbahnkonzepte”. Mit Sachverständigen aus bayerischen Hochschulen, der Fachverbände und der Praxis. Fragen nach notwendigen Eigenschaften und Fähigkeiten guter Lehrkräfte, um auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft an unseren Schulen ideal vorbereitet zu sein. Fragen zum Potential an Verbesserungen in allen Bereichen. Ausführliche Fragenkataloge zu Aufstiegschancen und Laufbahnkonzepten.
Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (9:15 – 12 Uhr; Saal 2)
Endberatung von Gesetzentwurf der AfD zu Ausschussbesetzungen im Kommunalbereich, des Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge; danach Europaangelegenheit zu Recht auf Legale Migration – öffentliche Konsultation.
Anträge zu Dokumentierung von Abschiebevorgängen, Ton- und Bildübertragung an bayerischen Zivilgerichten, Corona in Gemeinschaftsunterkünften etc., und Mitberatungen sowie Eingaben
Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (9:15 – 13:30 Uhr; Saal 3)
Bericht des Sozialministeriumszu „Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen „aG“ zeitgemäß weiterentwickeln!“; lange Reihe von Fachanträgen, Mitberatungen, Eingaben
Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung
(9:15 Uhr; Saal 1)
Gesetzentwürfe: Grüne/Landesplanungsgesetz/Flächennutzung; Staatsregierung/
Landesplanungsgesetz/Änderungsanträge; lange Reihe von Fachanträgen; Mitberatung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (9:15 Uhr; Konferenzsaal)
Sachverständigen-Anhörung zum Thema „Neue molekularbiologische Techniken“ mit Experten aus Universitäten, Fachinstituten, des BUND und Verbänden. Fragen zum wissenschaftlichen Hintergrund (z.B. Ist in der Pflanzenzüchtung der Einsatz von technischen Methoden eine neue Entwicklung?), zu Fragen wie ob bedingt durch Schwierigkeiten bei der Analytik Vollzugsprobleme entstehen können oder Fragen zu Chancen und möglichen Risiken (z.B. Welche Folgen hat die Nicht-Nutzung von NMT für die Gesellschaft in Bayern? Könnten NMT-Pflanzen auch aus ökologischer Sicht für Bayern von Nutzen sein? Welche technikspezifischen Risiken gibt es bei NMT- bzw. klassischer Mutagenese?), zu rechtlichen Fragen wie zur Regulierung.
Landtag/Plenum heute
Plenum (13 – 23 Uhr)
Tagesordnung zur 57. Sitzung vom 21.10.2020
Download PDF (in Sitzungsliste unter „Plenum“ anklicken)
Abweichend von der Tagesordnung hält Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine Regierungserklärung. Die Regierungserklärung des Umweltministers entfällt.
Die Fraktionen haben folgende Dringlichkeitsanträge zum Plenum eingereicht (zu den jeweils darin angesprochenen Themen können die anderen Fraktionen noch weitere eigene Dringlichkeitsanträge nachreichen):
Dringlichkeitsantrag der Grünen. Umbau der Agrarpolitik jetzt – für Vielfalt und Agrarökologie in Bayern Drs. 18/10701
Dringlichkeitsantrag von Freien Wählern/CSU. Mobile Teststrecken weiterentwickeln – zielgerichtet, flexibel und kostenbewusst Drs. 18/10702
Dringlichkeitsantrag der AfD. Offenlegung der Entscheidungsgrundlage für die Durchführung der Coronamaßnahmen in Bayern Drs. 18/10703
Dringlichkeitsantrag der SPD. Schülerinnen und Schülern den Präsenzunterricht ermöglichen – Quarantäne spätestens nach dem zweiten negativen Test beenden – Rahmenhygieneplan für die Schulen ändern Gemeinsamer Aufrufder Dringlichkeitsanträge betreffend “Schülerinnen und Schülern den Präsenzunterricht ermöglichen – Quarantäne spätestens nach dem zweiten negativen Test beenden” (Drs. 18/10704 und 18/10710)
Dringlichkeitsantrag der FDP. Stunde der Legislative schlägt! Drs. 18/10705
Dringlichkeitsantrag von CSU/Freien Wählern. Verfeinerter Coronafahrplan für Schulen Drs. 18/10706
In eigener Sache
MAX-Online macht Urlaub. Während der sommerlichen Sitzungspause des Landtags – bis Mitte September – erscheinen keine Artikel/Beiträge.
Auch „Aktuelle Termine“ werden erst ab diesem Zeitpunkt unter „Termine“ /siehe rechts) wieder aufgenommen.
Vorschau – Der Landtag am Dienstag (30. Juni)
Schließung der Hochschule für den öffentlichen Dienst – Auswirkungen
Nach einem Bericht der Vorsitzenden des Landespersonalausschusses Dr. Sigrid Schütz-Heckl über die Tätigkeit des Landespersonalausschusses im Jahr 2019 und der darauf folgenden Aussprache diskutiert der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung leistungslaufbahnrechtlicher Regelungen an die Notwendigkeiten in der Corona-Pandemie (Drs. 18/8327). Die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Ausgangsbeschränkungen haben insbesondere durch die Schließung der Hochschule für den öffentlichen Dienst und anderer Bildungseinrichtungen erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildung und Prüfung von Dienstanfängern sowie von Widerrufsbeamten und auf die Ausbildungsqualifizierung. Tatsächliche Beeinträchtigungen und Erschwernisse kann es auch bei Auswahl- und Zulassungsverfahren, der modularen Qualifizierung und der Durchführung dienstlicher Beurteilungsverfahren, insbesondere in zahlenstarken Besoldungsgruppen mit intensivem Abstimmungsbedarf zur Herstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe, geben. Durch die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung angemessener Ausnahmemöglichkeiten wird den jeweils zuständigen Behörden ermöglicht, die jeweils beeinträchtigten Ausbildungsabschnitte, Prüfungen bzw. sonstigen Verfahren im Rahmen des tatsächlich Möglichen zu modifizieren bzw. Ersatzlösungen zu nutzen. Bei Beurteilungsverfahren kann durch die mögliche Verlängerung des Verwendungszeitraums und des nächsten Beurteilungszeitraums reagiert werden. Das Gesetz ist natürlich befristet, da mit einem Überwinden der Corona-Pandemie zu rechnen ist.
Volle Fahrtkostenerstattung bei Aus- und Fortbildungen
Der Freistaat Bayern macht den beruflichen Aufstieg in der Regel von zusätzlichen Aus- und Fortbildungen abhängig. Teilnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel zur An- und Abreise nutzen, erhalten eine Fahrtkostenerstattung von 100 Prozent. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollte aus ökologischen Gründen auch weiterhin Vorrang haben. Allerdings sind die Anbindung und Erreichbarkeit durch den ÖPNV oftmals nicht verlässlich gegeben, weshalb die einzige praktische Alternative die Nutzung des Pkw ist. Jedoch müssen in einem solchen Fall die Beamten die Fahrtkosten zu 25 Prozent selbst tragen. Da oftmals Aus- und Weiterbildungsstätten dezentral in strukturschwachen Regionen in Bayern liegen, kann die individuelle monetäre Belastung entsprechend stark steigen. Die FDP fordert deshalb die Staatsregierung in ihrem Antrag „Vollständige Übernahme der Fahrtkosten zu Aus- und Fortbildungsstätten“ (Drs. 18/8367) auf, den Beamten die Pauschalen für Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung zu Aus- und Fortbildungen unabhängig vom Verkehrsmittel in vollem Umfang zu erstatten.
Notenverbesserungsmöglichkeiten für Lehramtsstudierende
In einem weiterem dem Ausschuss für den öffentlichen Dienst vorliegenden Antrag fordert die SPD die Staatsregierung auf, den Lehramtsstudierenden, die das Referendariat ohne vorliegende Examensnote bereits beginnen, die Möglichkeit zu eröffnen, im Frühjahr 2021 nochmals am Examenstermin im Hinblick auf eine erforderliche Notenverbesserung und damit auf eine spätere Einstellung und Verbeamtung teilnehmen zu können (Drs. 18/8624). Aufgrund der Corona-Krise gebe es eine Sondersituation im Freistaat, wovon auch die Ausbildung im öffentlichen Dienst insgesamt und insbesondere auch die der künftigen Lehrkräfte betroffen ist. Erforderlich sind deshalb zweckmäßige und angemessene Lösungen, die sowohl die berechtigten Bedürfnisse der betroffenen Ausbildungsjahrgänge als auch die erforderlichen Leistungsstandards in den Blick nehmen. Normalerweise,so erläutert die SPD in ihrer Antrags-Begründung weiter, verfällt der Anspruch auf nochmaliges Schreiben zur Notenverbesserung mit Antritt des Referendariats. Um diese spezielle Problematik zu lösen, soll die nochmalige Teilnahme am Examen im Frühjahr 2021 möglich sein.
Euregios in Bayern – Informationsgespräch
Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen findet ein Informationsgespräch zum Thema „Sachstand und Ausblick über die grenz-überschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der EUREGIOS mit bayerisch-tschechischer Beteiligung“ statt. Hierzu hat der Ausschuss für heute Nachmittag Harald Ehm, Geschäftsführer der EUREGIO EGRENSIS, und Kaspar Sammer, Geschäftsführer der EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn, eingeladen. Unter Euregios versteht man länderübergreifende Regionen in Europa, meistens mit wirtschaftlichem Schwerpunkt. Sie sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Regionen selbst in gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht fördern.
Auswirkungen der Grenzschließungen zu Österreich und Tschechien
Die Durchführung einer Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Österreich und der ebenfalls vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen der Tschechischen Republik zu Deutschland ist das Ziel eines danach zu behandelnden Antrag der SPD(Drs. 18/8658). Denn diese Grenzkontrollen hätten in dieser Zeit zu faktischen Grenzschließungen zwischen Bayern und Österreich und Bayern und der Tschechischen Republik geführt. Analysiert werden soll u.a. inwieweit die Grenzschließungen einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie leisteten, welche Folgewirkungen die Grenzschließungen für die bayerische Volkswirtschaft und den Handel zwischen Bayern, Österreich und Tschechien zeigten, welche Konsequenzen die Grenzschließungen für den Tourismus in Bayern hatten und welche konkreten verkehrlichen Belastungen die Grenzschließungen zur Folge hatten.
Bewohnerparkausweise zeitgemäß ausgestalten
Eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes hatte die Bundesländer ermächtigt, Gebührensätze für das sogenannte Bewohnerparken in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel eigenständig zu regeln. Bisher durfte ein Bewohnerparkausweis bundesweit einheitlich zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr kosten, womit häufig noch nicht einmal die Verwaltungskosten für Schilder und Ausweise gedeckt wurden (laut 1993 erlassener Bundesgebührenordnung), eine im europäischen Vergleich äußerst preisgünstige Regelung. Das reicht von in Wien 120 bis in Stockholm 827 im Jahr geforderten Euro. Die FDP fordert nun heute nachmittag im Verkehrsausschuss die Staatsregierung auf, die durch den Bund erlassene Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Gebührensätze für das sogenannte Bewohnerparken per Rechtsverordnung an die Kommunen Bayerns gemäß dem Subsidiaritätsprinzip zu übertragen (Drs. 18/8536) . Diese könnten dann das Bewohnerparken bis zur vorgesehenen Höchstgrenze von 150 Euro zeitgemäß ausgestalten. Letzteres, um weiterhin eine bezahlbare und sozialverträgliche Mobilität zu gewährleisten.
„Corona“ natürlich weiter Hauptthema im Gesundheitsausschuss
Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege wird ein weiterer Bericht des Gesundheitsministeriums zur aktuellen Situation betreffend die Corona-Pandemie in Bayern gegeben. Dem folgt ein Bericht des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung frühzeitig bekämpfen und verhindern”. Der anschließend zu beratende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 18/8331) trifft u.a. Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz, den Selbstverwaltungskörperschaften des Gesundheitswesens und den zuständigen Stellen anderer Länder. Des weitere werden Vorschriften über Ethik-Kommissionen bezüglich neuer Verfahren zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln angepasst. Weitere Regelungen betreffen die Ausbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, die Schulgesundheitspflege oder auch die Heilberufekammern. Unter den Anträgen finden sich einige Initiven der Grünen, meist im Zusammenhang mit „Corona“. Z. B. die Anträge „Bei Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen, Sicherheit und Klarheit schaffen!“ (Drs. 18/8100), „Infektionsschutz und Hygiene in allen medizinischen Einrichtungen sicherstellen!“ (Drs. 18/8597), „Attraktivität des Berufsbildes Facharzt für Hygiene steigern, Infektionsschutz und Hygiene in Einrichtungen verbessern!“ (Drs. 18/8621) sowie „Bayerisches Corona-Testkonzept unverzüglich nachbessern!“ (Drs. 18/8657)
Vorschau – Der Landtag am Donnerstag (25. Juni)
Deutsche Ratspräsidentschaft und Bayerische Bauordnung
Zu Beginn der heutigen Vollversammlung wird Landtagspräsidentin Ilse Aigner als ersten Tagesordnungspunkt die Aktuelle Stunde aufrufen. Die tournusmäßig dieses Mal vorschlagsberechtigte AfD wählte das Thema „Deutsche Ratspräsidentschaft – Eine Chance für Bayern, Deutschland und Europa das marode System endlich zu reformieren”. Danach stehen mehrere Erste Lesungen auf der Tagesordnung. Als Erstes ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Drs. 18/8110. Deren Ziel ist, dass die Bayerische Bauordnung dahingehend geändert wird, dass die Abstandsregelung von zwei Baukörpern künftig in Kerngebieten und festgesetzten urbanen Gebieten nur noch mindestens ein Drittel der Wandhöhe betragen muss. Die bisherige Regelung – die Hälfte der Wandhöhe – schränke eine, vor allem in Ballungsgebieten dringend notwendige, Nachverdichtung unnötig ein.
Nachteile für Studierende durch „Corona“ abmildern
Infolge der Corona-Krise kann der auf Präsenz angelegte Hochschulbetrieb im Sommersemester 2020 nur in sehr eingeschränktem Umfang stattfinden, denn der Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben bis auf Weiteres Vorrang. Ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (8544) schafft nun Regelungen, die Nachteile, die durch die Corona-Krise für StudentInnen entstehen können, so weit wie möglich auffangen. Außerdem werden den Hochschulen durch Deregulierung Spielräume geschaffen, die angemessene Reaktionen auf die genannten Herausforderungen erleichtern.
Computer für Schüler und Lehrer
Im Vergleich zu dem hier geschaffenen Regelwerk kommt der anschließend zu beratende Gesetzentwurf der FDP einfach und klar daher. Mit der von ihr geforderten Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 18/8347) ist ein Rechtsanspruch von SchülerInnen an weiterführenden Schulen auf ein individuell und für zeitgemäße, schulbezogene Anwendungen nutzbares digitales Endgerät mit den benötigten Anwendungen verbunden. Hierzu wird die Lernmittelfreiheit im Schulfinanzierungsgesetz entsprechend angepasst. Die Lehrkräfte an allen Schularten sollen zur Dienstausstattung ein zeitgemäßes, digitales Endgerät mit den benötigten Anwendungen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung des Unterrichts erhalten, sofern hierfür der Bedarf anhand der geplanten Unterrichtsinhalte nachgewiesen werden kann.
Grundrechtseingriffe durch Rechtsverordnung nur mit Landtags-Beteiligung
Zur Eindämmung der Ausbreitung von „Corona“ hatte das Bayerische Gesundheitsministerium seit März 2020 mehrere Rechtsverordnungen erlassen, die Gebote und Verbote regeln, mit denen die Ausbreitung der Pandemie verhindert werden soll. Diese Rechtsverordnungen waren ohne Beteiligung des Landtags erlassen worden. Angesichts der damit oft verbundenen tiefen und einschneidenden Grundrechtseingriffe fordert die SPD per Gesetzentwurf (Drs. 18/8348) eine Beteiligung des Landtags vor dem Erlass solcher Rechtsverordnungen. – Ein von CSU, Grünen, Freien Wählern, SPD und FDP vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München (Drs. 18/8343) hat aufschiebende Wirkung. Denn der vom Gesetz über die Hochschule für Politik München (HfPG) vorgesehene fortgesetzte Reformprozess der (HfP) endet kraft Gesetzes mit Ablauf des 30.9.2020. Um die weitere Entwicklung der HfP mit den Strukturentwicklungen der Technischen Universität München im Rahmen ihres Zukunftskonzepts zu synchronisieren, soll der Reformprozess um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Ordnende Hand in Gesundheitswesen und Verbraucherschutz
Der ebenfalls in Erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze Drs. 18/8331 regelt u.a.das Innenverhältnis zwischen verschiedenen Institutionen, trifft aber auch praktische Regelungen. So werden zur Gewährung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit beim Informationsaustausch das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz und das Heilberufe-Kammergesetz um entsprechende Datenübermittlungsregelungen ergänzt. Die Vorschriften über die Ethik-Kommissionen werden im Hinblick auf die Erfordernisse der neuen Verfahren zu klinischen Prüfungen von Arzneimitteln geändert. Im Hinblick auf die Regelungen zur Ausbildung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker wird die erforderliche gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen und die maßgebliche Verordnungsermächtigung entsprechend geändert. Die Regelungen zur Schulgesundheitspflege werden weiter gefasst und insbesondere nicht auf Störungen begrenzt, die die Schulfähigkeit oder Teilnahme am Unterricht gefährden können. Etwaige Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen sollten zum Wohle des Kindes vermieden oder frühzeitig erkannt und behoben werden. Die bayerischen Heilberufekammern werden als zuständige Stellen für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und zur Bestätigung der berufsbezogenen Angaben im Sinne des VDG benannt. Schließlich wird die Bayerische Landesapothekerkammer als zuständige Stelle für die Ausgabe von sog. Institutionenkarten (SMC-B) für Betriebserlaubnisinhaber öffentlicher Apotheken nach dem Apothekengesetz (ApoG) benannt. Die Heilberufe- und Baukammern werden zudem in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 verpflichtet, vor dem Erlass neuer oder der Änderung bestehender berufsrechtlicher Regelungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Daneben erfolgen die notwendigen Rechtsbereinigungen.
Verschiedenes
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung leistungslaufbahnrechtlicher Regelungen an die Notwendigkeiten in der Corona-Pandemie (Drs. 18/8327) wird zur Beratung direkt in die Ausschüsse verwiesen. Anschließend stimmt die Vollversammlung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die nicht einzeln beraten werden ab. Dem schließ sich die Wahl von Vertrauensleuten und deren Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg an. Danach werden die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen.
Dringlichkeitsanträge
Zoos und Tierparke retten
Mit durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Tierparke und Zoos beschäftigen sich zwei gemensam zu beratenen Dringlichkeitsanträge. Im Antrag (8580) „Zoos und Tierparke in Bayern retten!“ fordert die SPD die Staatsregierung auf, umgehend ein Rettungsprogramm für Zoos und Tierparke zu schaffen, um entgangene Einnahmen auszugleichen. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, wie zeitnah eine weitere Öffnung der Einrichtungen unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln ermöglicht werden kann. – Die AfD (8585) will die „Wirtschaftliche Katastrophe beim Tierpark Hellabrunn abwenden – mehr Besucher für den Tierpark Hellabrunn zulassen! Gefordert wird, die Lockerungen der Corona-Maßnahmen so auszuweiten, dass im Tierpark Hellabrunn die doppelte Anzahl an Besuchern eingelassen werden darf. Mit4 400 Besuchern pro Tag sei die finanzielle Last des Tierparks schwer zu tragen. Für eine finanzielle Entlastung des Tierparks könnten die vom Tierpark geforderten 8800 Besucher pro Tag sorgen.
Kneipen und Bars retten
Auf ein ganz anderes Feld begibt sich die FDP mit ihrem Dringlichkeitsantrag (8581) der „Kneipen und Bars retten: Schankwirtschaften stärken und wieder öffnen“. Nach dem Shutdown haben bayernweit seit dem 18. Mai 2020 die Außengastronomie und seit dem 25. Mai 2020 die Speiselokale wieder geöffnet. Dabei gelten und galten strenge Auflagen. Ziel des Antrags ist ab sofort mit drei Tagen Vorlauf die Schankwirtschaften in Bayern wieder zu öffnen, sich für eine gerechte Lösung bei der Mehrwertsteuerabsenkung für Schankwirtschaften einzusetzen, sodass Getränke ebenfalls ab dem 1. Juli 2020 unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig unter die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer fallen sowie alle Maßnahmen klar zu kommunizieren, sodass alle Betriebe und die Gäste transparent informiert werden und für Gastronomen und Gäste Rechtssicherheit herrscht.
Schutz vor Gewaltexzessen und für PolizistInnen
„Null Toleranz bei Gewaltexzessen und blinder Zerstörungswut! Wir beschützen die, die uns beschützen!“ lautet der Dringlichkeitsantrag (8582) der CSU. .Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, insbesondere zu überprüfen, ob es im geltenden Strafrecht trotz der Verbesserungen zur Sicherheit von PolizeibeamtInnen in den letzten Jahren Schutzlücken gibt. Energisch solle sa Ziel verfolgt werden, dass bei Vorkommnissen wie in Stuttgart die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Konzepte wie der seit dem 4. März 2020 geltende bayerische „Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen“ stellen sicher, dass gewalttätige Übergriffe gegen Einsatzkräfte zügig ausermittelt und angeklagt werden.Weiter sei sicherzustellen, dass alle strafrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um erkannte Straftäter festzunehmen, beweissicher zu ermitteln und rechtskräftig zu verurteilen. Weitere Forderungen der CSU betreffen die konsequente Aufklärung gewaltgeneigter Szenen, den Umgang mit den Erfahrungen aus den Ereignissen in Stuttgart sowie die behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Polizeien der Länder.
Schutz für Beschäftigte in Fleischindustrie – Kontrollen ausweiten
Im Dringlichkeitsantrag (8583) der Grünen. „Beschäftigte in der Fleischindustrie schützen: Kontrollen der Gewerbeaufsicht ausweiten“ wird die Staatsregierung aufgefordert, verpflichtende landeseinheitliche Hygienekonzepte in der Fleischindustrie einzuführen. Unangemeldete Kontrollen der Gewerbeaufsicht, insbesondere in kritischen Branchen wie der fleischverarbeitenden Industrie, müssten ausgeweitet und das entsprechende Personal dafür bereitgestellt werden. Weiter sollen die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen verschiedenen Kontrollbehörden, wie Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsämtern und Gewerbeaufsicht verstärken werden. Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass Werkvertragsverhältnisse über Subunternehmen in der fleischverarbeitenden Industrie unverzüglich untersagt werden, dass im Bereich des Arbeitsschutzes eine Nachunternehmerhaftung eingeführt wird, damit die Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber für alle Beschäftigten, die im Betrieb arbeiten, haften und dass die Betriebsräte an einem Standort für die gesamte Belegschaft zuständig sind.
Lehren aus Corona – Wertschätzung für Pflegekräfte
Der Landtag solle feststellen, so einleitend der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler (8584), dass sich gerade in der Corona-Krise der außerordentliche Wert der Arbeit von Pflegekräften für die gesamte Gesellschaft gezeigt hat. Neben dafür geschuldetem Dank und Anerkennung solle sich die Staatsregierung unter Berücksichtigung der Tarifautonomie an die Tarifparteien wenden, damit die besonderen Leistungen der Pflegekräfte angemessen honoriert werden. Weiter fordern die Freien Wähler Anreize für ambulante Pflegedienste im ländlichen Raum, Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte, Projekte zur verstärkten Kooperation und Vernetzung der Pflege vor Ort sowie einen weiteren Ausbau einer Pflegeberatung. Außerdem sollen die Arbeitsbedingungen insgesamt verbessert werden.
Vorschau – Der Landtag am Mittwoch (24. Juni)
Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag
CSU/Freie Wähler: Bericht zur Zivilmilitärischen Zusammenarbeit
Wie sich beim Schneechaos im Winter 2018/2029 die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Sicherheitsbehörden bewährt hat mit gegenseitiger Unterstützung mit Material, speziellen Einsatzkräften und technischem Know-how, daran erinnerten CSU und Freie Wähler in einem gemeinsamen Antrag, zu dessem Beschluss (5349) heute ein Bericht im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport gegeben wird. Staatsminister Joachim Herrmann und der Kommandeur des Landeskommandos Bayern Brigadegeneral Thomas Hambach berichten dort über die Zivilmilitärische Zusammenarbeit (ZMZ) in Bayern. Hierbei sollen sie insbesondere auf den Führungswechsel im Landeskommando Bayern und seine Unterstützungsaufgaben und -fähigkeiten bei Katastrophen und Großschadenslagen einzugehen, insbesondere auf die Einbindung des Landesregiments Bayern. Darüber hinaus sollte der Bericht über die Möglichkeiten einer Einbindung des Landeskommandos Bayern in Vorbereitung und Durchführung der mttlerweile wegen „Corona“ auf das kommende Jahr (11. Juni – 11. Juli 2021) verlegten UEFA EURO 2020 informieren. Die Landeshauptstsadt München ist bekanntlich Austragungsort für 4 Spiele. Hierzu bestehe mit dem Landeskommando Bayern ein Informationsaustausch, um im Rahmen der Einsatzplanung Unterstützungsfelder der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit zu identifizieren.
SPD: Zukunft der Feuerwehr sichern
Dem folgen u.a. mehrere Anträge der SPD zur „Zukunftssicherung der Feuerwehr“. So soll sich die Staatsregierung verstärkt für die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt bei der Feuerwehr einsetzen (Drs. 18/8217). Dies gilt insbesondere für das Ziel, die Feuerwehr für Frauen attraktiver zu machen. Um Frauen für den Dienst bei der Feuerwehr zu gewinnen, seien einerseits Informationskampagnen notwendig, um Mädchen gezielt auf die Attraktivität dieses Berufs aufmerksam zu machen, andererseits muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Ehrenamt flächendeckend gewährleistet sein. Auch müsse es den Kommunen ermöglicht werden, ihren Feuerwehrleuten passende Betreuungsangebote zu machen. Gleichzeitig sollte hier auch eine bayernweite Koordinierung und Begleitung stattfinden. Der Frauenanteil bei den Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland beträgt 10,8 Prozent, bei den Berufsfeuerwehren ist er noch deutlich niedriger (1,4 Prozent). Während in der Jugendorganisation der Feuerwehr noch ein Viertel Mädchen sind, werde der Anteil kleiner, sobald die Frauen erwachsen werden.
Des weiteren fordert die SPD ein Konzept, wie künftig Ausbildung und Ausstattung der Helfer vor Ort (HvO) vom Freistaat finanziell gefördert werden können (Drs. 18/8218). Dabei handelt es sich um Ersthelfergruppen (sogenannte First-Responder-Gruppen/Helfer vor Ort). Diese rücken bei Notfällen aus, bis Notarzt und Krankenwagen eintreffen, ersetzen diese aber ausdrücklich nicht. Gerade in denjenigen Gebieten Bayerns, in denen es Probleme bei der Einhaltung der Hilfsfrist gibt, können First Responder bis zum Eintreffen von Notarzt und Krankenwagen Leben retten. Bisher würden diese von den Feuerwehren gestellte Gruppen ausschließlich über Spenden finanziert, da es sich (bisher) nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt. Ein bereits von der SPD gestellter Haushaltsantrag (18/5792) sieht zielführend freiwillige, auf Antrag zu gewährende Unterstützungsleistungen, vor.
Ein dritter Antrag fordert die Prüfung, ob und wie die Gemeinden bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bei der Vergabe unterstützt werden können (Drs. 18/8219). Die Vergabe bei Anschaffungen neuer Feuerwehrfahrzeuge stelle (insbesondere kleinere) Kommunen vor große Herausforderungen. Sie müssen mit ihrem knappen Personal vergabe- und europarechtliche Vorgaben einhalten und entsprechend die Ausschreibungen gestalten. Dafür müssen sie teilweise externe Beratung in Anspruch nehmen. Es ist daher zu prüfen, ob der Freistaat die Kommunen dabei – etwa durch eine spezialisierte Beratungsstelle, die die Ausschreibungen begleitet – unterstützen kann. Eine solche zentralisierte Beratung bündelt die Expertise und sorgt für Schnelligkeit, ohne dass sich immer wieder erneut eingearbeitet werden muss, belässt aber die Verantwortung bei den Kommunen. (Text so aus Antragsbegründung)
FDP: Digitale Kontrolle der Tiergesundheit
Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichtet ein Vertreter des Ministeriums zum Thema „Tierschutzrecht in der Nutztierhaltung effizient umsetzen II – Digitale Kontrolle der Tiergesundheit” (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/5254). Die FDP hatte einen zeitnahmen Bericht dazu beantragt, inwiefern die Digitalisierung zur Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung beitragen kann, vor allem wie dezentrale digitale Anwendungen des „Smart Livestock Farming“ für die tierindividuelle Gesundheitskontrolle in der Milchviehhaltung genutzt werden können.
In der Antrags-Begründung wiesen die Liberalen darauf hin, dass in Bayern 1,1 Mio. Milchkühe in etwa 30500 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten werden. Viele dieser Betriebe seien neuen Technologien gegenüber sehr aufgeschlossen. In der Milchviehhaltung gebe es bereits zahlreiche Möglichkeiten, digitale Anwendungen einzusetzen. Diese Anwendungen – als „Smart Livestock Farming“ bezeichnet – hätten Potenzial, das Monitoring der Tiergesundheit in der Milchviehhaltung zu verbessern. Mit Hilfe von Sensortechnik ist die Sammlung, Kontrolle und Analyse von Gesundheitsdaten und auch die frühzeitige Erkennung von Krankheiten möglich. Die digitalen Anwendungen sollen den landwirtschaftlichen Unternehmen zur Optimierung des Herdenmanagements und Verbesserung der Kontrolle der Tiergesundheit dienen. Mit sogenannten intelligenten Ohrmarken oder Pansenboli können Parameter des Einzeltieres (Aufenthaltsort, Temperatur, Bewegungsaktivität, Häufigkeit der Wasser- und Futteraufnahme) digital erfasst werden, um damit z. B. den optimalen Besamungszeitpunkt zu bestimmen, Trächtigkeit und Geburt zu überwachen und frühzeitig Krankheiten zu erkennen.
Diese Daten der Einzeltiere in der Herde können dann in einer Herdenmanagement-Software zusammengeführt werden. Laut der Studie „Digitalisierung in Land- und Ernährungswirtschaft“, die 2017 im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erstellt wurde, ermöglicht die Digitalisierung eine Versachlichung der Diskussion um Tierwohl, da sich nach Meinung der Autoren die Chance bieten würde, durch z. B. Sensortechnik auf Fakten basierende Aussagen über die Tiergesundheit einer Milchviehherde treffen zu können, unabhängig von der Größe des Stalls oder Betriebs. Die Studie besagt auch, dass sich für die bayerische Landwirtschaft vor allem kleinteilige digitale Anwendungen eignen würden, die den Strukturen und Ressourcen der überwiegend kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Rechnung tragen. (Text Antrags-Begründung)
Grüne: Staatliche Räume kostenlos für Kulturveranstaltungen
Viele der etwa 400 000 in der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigten Menschen, sowie etliche der Kulturveranstalterinnen und -veranstalter sind durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht. Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern (seit 22. Juni 100 Personen) – inklusive Kulturschaffenden selbst und technischem Personal – in Innenräumen bleiben bisher verboten, werden jedoch bislang für den Notbetrieb und die Totalausfälle nicht entschädigt. Darauf weisen die Grünen im Haushaltsausschuss in einem Antrag hin, der fordert, durch den Freistaat verwaltete oder in Besitz des Freistaates befindliche Räume für Kulturveranstaltungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern ein Hygienekonzept vorgelegt wird. Über Eignung und Vergabe der Flächen soll das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit den Kunst- und Kulturverbänden entscheiden (Drs. 18/8366)
Bericht zur Tätigkeit der Bayerischen Finanzagentur vor Kontrollkommission
Die neu im Landtag errichtete „Kontrollkommission BayernFonds“ will sich in ihrer Sitzung heute Abend einen Überblick über die Tätigkeit der Bayerischen Finanzagentur verschaffen. Hierzu hat sie den Geschäftsführer Karsten Buckenauer eingeladen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemiefolgen war zum 1. Mai ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen „BayernFonds“ zur Stützung der Realwirtschaft errichtet worden. Um die dafür erforderlichen Finanzmittel einzuwerben und zu verwalten, wurde eine Bayerische Finanzagentur GmbH errichtet, die dieses Sondervermögen BayernFonds vertritt und mit der Verwaltung des BayernFonds betraut wird. Hierzu hatte insbesondere der Bayerische Oberste Rechnungshof mehr Transparenz gefordert, weshalb in der Folge im Gesetz auch eine parlamentrarische Kontrolle verankert wurde.
Vorschau – Der Landtag am Dienstag (23. Juni)
Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag
„Konfuzius“ in Bayern
Setze dich an einen Fluss und warte bis die Leiche deines Feindes vorbei zieht – nicht jeder bringt so viel Geduld auf, doch diese Konfuzius zugeschriebene Weisheit mag heute möglicherweise manchem Abgeordneten des Europaausschusses in den Sinn kommen. Diese führen ein Informationsgespräch über die Arbeit des Konfuzius-Instituts an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) u.a. mit dem früheren Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein. Dieser berichtet als Vorsitzender des Kuratoriums-Vorsitzender eines Instituts, welches auch in das Blickfeld des Verfassungsschutzes geraten ist. Was dem Ganzen eine gewisse Würze verleiht, immerhin war Beckstein lange Jahre Bayerischer Innenminister. In Bayern gibt es drei solcher meist an Universitäten gebundene Institute. Nicht nur in der Öffentlichkeit ist wenig über sie bekannt. Nichts Genaues weiß man nicht, wie es so schön heißt. Welche Ziele verfolgen diese weltweit verbreiteten Institutionen, was wollen sie vermitteln? Sind sie in die Nähe von Spionage zu rücken oder beschränkt sich das Ganze eher auf die Vermittlung von Sprachkenntnissen und Kulturwissen? Welchen Einfluss gewinnen sie an Universitäten? Und: wie und warum werden sie vom bayerischen Staat gefördert? Einer Frage, der die SPD im Landtag schon per Dringlichkeitsantrag auf den Grund gehen wollte. Es dürfte spannend werden.
Jahrmarktsbuden und Fahrgeschäfte in Stadtbild integrieren
Was wird mit den Schaustellern, den Besitzern der vielen vor allem kleineren Fahrgeschäfte und Jahrmarktsbuden in und nach „Corona“? Ihnen droht ein ganzer Jahresumsatz wegzubrechen. In München, immerhin Veranstalter des größten Volksfestes der Welt, sind Pläne, der Branche einen zumindest teilweisen Ersatz anzubieten, schon weit vorangeschritten. Dem Beispiel der Landeshauptstadt folgend, appellieren heute im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr CSU und Freie Wähler per Landtags-Antrag (Drs. 18/8385) „an die bayerischen Städte und Gemeinden, dass diese prüfen, ob an zentralen Orten der Aufbau und Betrieb von (kleineren) Fahrgeschäften und Buden lokaler Schausteller unter Erlass oder zumindest Ermäßigung von Nutzungsgebühren ermöglicht werden kann“. Natürlich immer unter Beachtung der Hygieneauflagen. Was schwierig wird angesichts, wie es die regierungsfraktionen formulieren, „der nur schwer zu lösenden Gegensätzlichkeit“, der von den Schaustellern angestrebten hohen Kundenfrequenz auf der einen Seite und dem infektionsschutzrechtlichen Gebot der Vermeidung größerer Menschenansammlung auf der anderen Seite. „Traditionen erhalten und Brauchtum weiterleben, sei gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wichtig“ heißt es in der Antrags-Begründung. Dem folgend richtet sich der Appell auch an Verbände, Vereine und Initiativen bürgerschaftlichen Engagements. Zusätzliche Elemente etwa im Bereich der Kultur, aus bestimmten Sparten des Handels, Anbieter von Kinderprogrammen, Brauchtumsveranstaltungen etc. könnten das Gesamtangebot weiter bereichern. Mit solchen Konzepten könnten Viertel und Plätze, auch außerhalb der Innenstadt, z.B. in Stadtteilzentren, neu erlebbar gemacht werden – auch mit Vorteilen für dort ansässige Gastronomie, Geschäfte, Kultureinrichtungen oder Initiativen des bürgerlichen Engagements, indem die Bevölkerung auch in diese Teile gelenkt wird.
Corona: Schutzkleidung – Frühwarnsystem – Investitionskosten in der Pflege
Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege steht erneut ein Bericht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur aktuellen Situation betreffend die Corona-Pandemie in Bayern auf der Tagesordnung. Zum Thema werden anschließend auch einige Anträge aufgerufen. Unter anderem beantragen die Grünen einen Bericht zum aktuellen Bedarf an Schutzkleidung und Masken (Drs. 18/8140). Dabei sollen auch Maßnahmen gegen Kostensteigerungen sowie von Kostenzuschüssen bzw. einer Kostenübernahme geprüft werden. In einem weiteren Antrag (Drs. 18/8142) fordern die Grünen die Staatsregierung auf, das Corona-Frühwarnsystem in Bayern durch ein transparentes Multiparameter-Monitoring zu erweitern. Damit sollen insbesondere eine höhere Transparenz und mehr Klarheit über erhobene und ausgewertete epidemiologische Indikatoren sowie über die Kapazitäten des Gesundheitssystems vor Ort ermöglicht werden. Ein Antrag der SPD „Corona-Rettungsschirm für die Pflege erweitern – Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen!“ (Drs. 18/8148) verfolgt das Ziel, dass vom Freistaat bis zum 30. September die Investitionskosten der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie der ambulanten Pflegedienste übernommen werden, sofern diese Aufwendungen nicht von anderen Kostenträgern vergütet werden. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches hätten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste einen solchen Anspruch auf Ausgleich ihrer SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen. Zur weiteren Begründung erläutert die SPD, dass sich der Freistaat Bayern im Jahr 2003 aus der Finanzierung der Investitionen in der stationären Pflege zurückgezogen habe, und auch viele Kommunen hätten ab dem Jahr 2012 ihre Förderung der Investitionskosten ambulanter Pflegedienste eingestellt. Die Kosten für Umbau, Ausbau oder Modernisierung im stationären Bereich bzw. für betriebsnotwendige Investitionen in der ambulanten Pflege (Büroeinrichtung, Pkw) trügen seither die Pflegebedürftigen in Form eines Zuschlags zu ihrer monatlichen Abrechnung. Gemäß einer Schätzung einschlägiger Fachverbände entgehen den Pflegeeinrichtungen in Bayern durch SARS-CoV-2 Vergütungen für Investitionskosten in der Höhe von 80 Mio.Euro. Ohne Ausgleichszahlungen entziehe man diesen Einrichtungen die finanziellen Grundlagen. Über Rücklagen oder anderweitige Erträge verfüge insbesondere der gemeinnützig organisierte Bereich nicht.
Vorschau – Der Landtag am Donnerstag (18. Juni)
Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag
Aufarbeitung des Unrechts bei der Verfolgung von Homosexuellen
Nach einer Vorstellung des 9. Tätigkeitsberichts des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für das Jahr 2019 durch den Präsidenten Michael Will und der darauf folgenden Aussprache dazu, befasst sich der Rechtsausschuss mit Verfassungsstreitigkeiten, die meistens in Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen. Die sich anschließende Behandlung einer langen Reihe von Anträge wird eröffnet mit der gemeinsamen Initiative von SPD, Grünen und FDP zur „Verbesserung der Situation von LGBTIQ* in Bayern IV – Historische Aufarbeitung des Unrechts durch § 175 StGB“ (Drs. 18/6958). Neben der allgemeinen Zielsetzung, dass der Landtag allen Bestrebungen entschieden entgegentreten werde, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität zu verfolgen oder zu benachteiligen, enthält der Antrag die Aufforderung an die Staatsregierung, zur Unterstützung der historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern, ein Fachgutachten in Auftrag zu geben. Darin soll die Rechts- und Lebenssituation homosexueller Männer und Frauen in Bayern zwischen 1945 und den frühen siebziger Jahren aufgearbeitet und dargestellt werden. Parallel zur strafrechtlichen Verfolgungsebene (§ 175) sollen insbesondere mit Blick auf lesbische Frauen gesellschaftliche Mechanismen und Erfahrungen von Ausgrenzung und Diskriminierung untersucht werden. Die Ergebnisse dieses Gutachtens bilden die Grundlage dafür, die Erinnerung an die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in den Schulen und der politischen Bildungsarbeit, aber auch in der Polizeiausbildung und der Justizfortbildung wachzuhalten sowie in den genannten Bereichen und gesellschaftlich eine besondere Sensibilisierung gegenüber jeglichen homophoben Tendenzen zu fördern.
Abgeschlossen werden sollen die Anträge im Rechtsausschuss mit der Initiative der Grünen mit dem Ziel, eine Kommission zur parlamentarischen Begleitung und Aufarbeitung der Krisenbewältigung in der Corona-Pandemie (Drs. 18/8010) einzusetzen. Ein Antrag, der auch von einer Petition begleitet wird. Zu den Aufgaben der Kommission sollen u.a. eine Evaluation der getroffenen Maßnahmen, die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Pandemiebekämpfung, eine Untersuchung der Auswirkungen der Pandemie sowie Handlungsempfehlungen zur Krisenbewältigung zählen.
„Corona“ – Kreativität der Schulpolitiker herausgefordert
Sehr realitäts- und zeitnah befasst sich der Ausschuss für Bildung und Kultus mit den Folgen der Pandemie. Bildung ist Ländersache, was gemeinhin auch zur Folge hat, dass Anträge aus dem den Schulen zugeordnete Landtagsausschuss mehr Durchschlagskraft entwickeln können. Der Weg über Berlin – „die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund stark zu machen“ – entfällt in aller Regel, was der kreativen Kraft der Abgeordneten durchaus mehr Schub verleiht. Anträge heute: Antrag der Grünen. Bericht zum Schulbetrieb in Bayern in Zeiten der Corona-Krise (Drs. 18/8151), – der Grünen. Lehren und Lernen in Corona-Zeiten gestalten VII: Lehrkräften Dienstrechner zur Verfügung stellen (Drs. 18/7778) , – der Grünen. Lehren und Lernen in der Corona-Krise gestalten VIII: Schulbegleitung für das Lernen zuhause einsetzenn(Drs. 18/7779) -, der Grünen. Wissenschaftliche Begleitung der partiellen Schulöffnung in der Corona-Krise in Bayern (Drs. 18/7855) -, der Grünen. Chancengleichheit und psychosoziale Auswirkungen des Lockdowns II: Situation von Schülerinnen und Schülern in Bayern (Drs. 18/7856) , – der SPD. Schule in Zukunft I – Bildungsungleichheiten reduzieren (Drs. 18/8257) , – der SPD. Schule in Zukunft II – Individuelle Förderung als Leitlinie der Schulorganisation (Drs. 18/8258) , – der SPD. Schule in Zukunft III – Leistungserhebung und -bewertung umstellen (Drs. 18/8259) -, der Grünen. Staatsexamen für Lehramtsstudierende auch in Zeiten von Corona fair gestalten (Drs. 18/8145) , – von CSU/Freien Wählern. Inklusion in Bayern – Gebärdensprache als Wahlfach etablieren (Drs. 18/7985) , – der SPD. Inklusion in Bayern – Zwischenbericht des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Drs. 18/8256) , – Maier/AfD. Aufklärung an Schulen und systematische Erfassung von Erlebnisberichten der Überlebenden antideutscher Pogrome auf Video (Drs. 18/7997) , – der Grünen. Bericht über den aktuellen Stand der Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2020/2021 (Drs. 18/8096).
Anhörung zum Thema „Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Bayern”
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie veranstaltet unter Beteiligung der Kinderkommission im Plenarsaal des Landtags eine Anhörung zum Thema „Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Bayern”. Jedes zehnte Kind hat laut einer aktuellen repräsentativen Befragung der TU München während der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise Gewalt erfahren. Zugleich waren die Hilfsangebote eingeschränkt. Inzwischen sei eine breite gesellschaftliche Debatte über den Schutz von Kindern entbrannt. Darauf wies Sozialausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) einleitend in einer Pressemitteilung hin. „Wir brauchen ein engmaschigeres Netz an Hilfsangeboten und Vorwarnstufen, um betroffenen Kindern zu helfen. Auch die Gesellschaft muss noch stärker sensibilisiert werden: Hinschauen statt wegschauen – das muss die Devise sein. Das war schon vor der Corona-Krise wichtig und hat nun an Bedeutung gewonnen”, erklärte Rauscher. Dreizehn Experten aus Justiz, Medizin, Polizei, Bildung und Verbänden werden Vorschläge vorlegen, wie der Kinderschutz in Bayern verbessert werden kann. Rauscher hält unter anderem folgende von Experten vorgeschlagene Verbesserungen für sinnvoll: Bereits im Lehramtsstudium und in der Erzieherausbildung müssen Kenntnisse über psychische und emotionale Störungen vermittelt werden. Weiter sollten alle bayerischen Jugendämter eine Notfallnummer besitzen, die rund um die Uhr erreichbar ist. Rauscher unterstützt zudem eine Meldepflicht bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung für alle Personen, die beruflich mit Kindern zu tun haben, zum Beispiel Ärzte, Erziehungsberatungesstellen und Hebammen.
Die Kinderkommission des Landtags wird nach der Anhörung zum Thema Kinderschutz ihre – dann wie üblich nicht öffentliche – Sitzung fortführen. Auf der Tagesordnung steht u.a. die Vorstellung des Kinderbuchprojektes “Die Isar-Detektive”.
Corona – Windräder – Förderung von Gründerinnen
Im Wirtschaftsausschuss berichtet Staatsminister Hubert Aiwanger zu den Maßnahmen zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise. Nach der sich anschließenden Aussprache befassen sich die Abgeordneten mit einem von Freien Wählern und CSU gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 18/7739). Die Bayerische Bauordnung soll dahingehend geändert werden, dass die Übergangsregel des Art. 83 Abs. 1 BayBO auch dann eine Ausnahme von der 10H-Regelung vorsieht, wenn die Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe statt einer anderen Anlage errichtet wurde, die mit Ablauf des 20. November 2014 zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt oder genehmigungsfähig war. Diese Regelung schaffe zum einen Rechtssicherheit für Unternehmer und nütze zum anderen auch der Allgemeinheit. Die neuen Anlagentypen sind nicht nur leistungsstärker, sondern in der Regel auch leiser und umweltfreundlicher als die älteren Anlagentypen. Ist der neue Anlagentyp geringfügig höher (bis zu 1,5 m) als der ursprüngliche Anlagentyp, soll dies, weil von dem neuen Anlagentyp in der Gesamtschau keine zusätzliche Belästigung zu erwarten ist, unbeachtlich sein. Es werden nur Anlagentypwechsel von Windenergieanlagen im Sinne des neuen Art. 83 Abs. 1 Nr. 2 BayBO erfasst. Zum Entwurf der Regierungsfraktionen liegen Änderungsanträge der Grünen (Drs. 18/7917) und der SPD (Drs. 18/7957) vor.
Im Mittelpunkt der anschließend auf der Tagesordnung stehenden Anträge steht ein Paket der Grünen mit dem Ziel einer besseren Förderung von Gründerinnen. Aktuell würden nämlich lediglich 14 Prozent der Start-ups von Frauen gegründet. Die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Start-ups und Gründerszene, Stephanie Schuhknecht, erklärt: „Wir müssen gründende Frauen fördern und ihr riesiges Potential nutzen, statt es zu verschwenden.“ Mit speziellen Angeboten wie besserer Beratung, Vernetzungsmöglichkeiten, und die Einrichtung eines Forums zur Förderung sollen Frauen in der Gründerszene unterstützt werden. Unter anderem soll es auch in Nordbayern eine Beratungsstelle analog der Beratung von „guide“ in München geben. Anträge: (Drs. 18/6690, Drs. 18/6691, Drs. 18/6692 , Drs. 18/6693, Drs. 18/6769).
Klimaschutzgesetz – Pfand für digitale Kleingeräte – Veganer Fleischersatz
Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wird nach der Forderung von Grünen und SPD, eine Landtags-Anhörung zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (Drs. 18/8141) durchzuführen, ein Antrag der FDP aufgerufen, ein Altgeräte-Pfand für besseren Ressourcenschutz einzuführen (Drs. 18/7842). Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene für ein Pfandsystem auf digitale Kleingeräte wie Handys, Smartphones oder Tablets einsetzen, um die Recyclingquoten für Altgeräte zu erhöhen. Die Geräte sollen sowohl bei stationären als auch bei Online-Händlern einreichbar sein und von dort aus in den Wertstoffkreislauf gelangen. Ein entsprechendes Pfandsystem würde einen Anreiz für den Verbraucher setzen, seine ungenutzten Altgeräte nicht verstauben zu lassen, sondern dem Recyclingsystem zuzuführen und somit wertvolle Ressourcen wiederzugewinnen. Um die notwendige Sicherung bzw. Löschung sämtlicher persönlicher Daten (rücksetzung auf Werkseinstellungen) müssten sich die Eigentümer im Vorfeld der Abgabe bemühen.
Gegen Ende der Sitzung wird das gemeinsam eingebrachte Anliegen von Antrag von Freien Wählern und CSU „Mehr Transparenz beim Einkaufen – klare Kennzeichnung von veganem Fleischersatz“ (Drs. 18/8221) aufgerufen. Dabei wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, dass veganer Fleischersatz deutlicher gekennzeichnet wird. Denn vegane Produkte, die in ihrer Konsistenz, Aussehen und Geschmack häufig Fleischprodukten ähnlich sind, würden oftmals mit Bezeichnungen wie „Schnitzel“ und „Wurst“ vermarktet und vermittelten damit ein irreführendes Bild für den Konsumenten. Zudem sollten Bezeichnungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch mit tierischen Produkten assoziiert werden, als solche geschützt werden.
Vorschau – Der Landtag am Mittwoch (17. Juni)
Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag
Besetzung von Ausschüssen in kommunalen Vertretungsorganen
Landtagspräsidentin Ilse Aigner wird heute Nachmittag als ersten Tagesordnungspunkt die Erste Lesung zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung – Ausschluss von Willkür bei der Besetzung von Ausschüssen in kommunalen Vertretungsorganen Drs. 18/8234 aufrufen. Aus Sicht der AfD ist die Ermessensberechtigung nach kommunalrechtlichen Vorschriften bei der Besetzung von Ausschüssen des gewählten Vertretungsorgans Gemeinderat nach den jüngsten Kommunalwahlen dazu missbraucht worden, insbesondere einer Partei – gemeint natürlich die AfD - die Vertretung in gemeindlichen Ausschüssen zu verwehren. Dazu sei die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung bei machtpolitischem Bedarf von der Mehrheit in der Weise geändert worden, dass an Stelle etwa des Hare-Niemeyer-Verfahrens bei der Besetzung von Ausschüssen das vorher abgeschaffte Verfahren nach d`Hondt wieder zur Anwendung gebracht worden, welches größere Parteien begünstige. Als Beispiel könne etwa das Verhalten der Stadträte von München und Memmingen angeführt werden. Auf Kreisebene sei beispielhaft das Verhalten des Kreistags von München zu nennen. Als Konsequenz fordert die AfD eine verpflichtende Anwendung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers – gewährleiste ein größeres Ausmaß an Proportionalität – bei der Besetzung von Ausschüssen. Entsprechend seien Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung zu ändern.
SPD: Bericht zur Situation von Menschen afrikanischer Abstammung
Gegen 14 Uhr stehen die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge auf der Tagesordnung des heutigen Landtagsplenums. In ihrem Dringlichkeitsantrag (8314) „Black Lives Matter – Internationale Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Bayern umsetzen“ fordert die SPD einen Bericht der Staatsregierung im Europaausschuss über die Maßnahmen Bayerns zur Umsetzung der „Internationalen Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung“ (2015-2024). Dieser soll Angaben enthalten zur Erfassung der Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung in Bayern, zur Entwicklung geeigneter Antidiskriminierungsmaßnahmen, zur Einbeziehung der Vorstellungen von Menschen afrikanischer Abstammung in die Antirassismus-Strategie der Staatsregierung sowie zur Förderung der besseren Kenntnis der Kultur und Geschichte von Menschen afrikanischer Abstammung. - „In Deutschland sind Menschen afrikanischer Abstammung täglich rassistischer Diskriminierung, Afrophobie und Racial Profiling ausgesetzt.“ So lautete das Fazit der UN-Expertinnen- und -Expertengruppe für Menschen afrikanischer Abstammung, die Anfang 2017 die Situation von Schwarzen in Deutschland untersucht hat. In der Antragsbegründung steht neben dieser Feststellung auch der Hinweis, dass PolitikerInnen afrikanischer Abstammung sich europaweit entwürdigenden Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt sehen. In Europa leben etwa 15 Mio. Afro-Europäer.
FDP: Starre Besucherregelungen in Kultureinrichtungen sofort aufheben
Die FDP fordert in ihrem Dringlichkeitsantrag (8315) „Corona: Starre Besucherregelungen in Kultureinrichtungen sofort aufheben!“ von der Festlegung exakter Besucherzahlen für Kultureinrichtungen während der Corona-Pandemie abzusehen und stattdessen den Kulturanbietern sowie Veranstaltern zu ermöglichen, ihre Besucherzahlen anhand der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eigenverantwortlich festzulegen. – Nur einen Tag nach Inkrafttreten der ersten Corona-Lockerungen im Kunst- und Kulturbereich habe die bayerische Staatsregierung gestern neue Besucherregelungen angekündigt. Demnach dürfen ab kommenden Montag in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen mit zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden. In den Außenbereichen solle sich die Teilnehmerzahl auf bis zu 200 Personen verdoppeln. Für den kulturpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Wolfgang Heubisch gehen „auch die neuen Besucherregeln für bayerische Kultureinrichtungen leider völlig an der Realität vorbei“. Söder und Aiwanger würden hier „halbe Brathendl mit ganzen Enten“ vergleichen. Die Bayerische Staatsoper fasse zum Beispiel wesentlich mehr Zuschauer als kleinere Veranstalter wie die Münchner Lach- und Schießgesellschaft. Die Besucheranzahl dürfe nicht mehr per Landesverordnung vorgeben werden. Heubisch: „Wir setzen lieber auf Selbstverantwortung. Unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln sollten die Kulturveranstalter eigenverantwortlich entscheiden, wie viele Besucher in ihrer Einrichtung Platz finden können. Das wäre ein wichtiger Schritt, um endlich wieder eine Planbarkeit des künstlerischen Betriebs zu ermöglichen und die Einnahmesituation der Kultureinrichtungen zu verbessern.”
CSU: Erleichterung für Handwerk bei Kassenumstellung
In ihrem Dringlichkeitsantrag (8316) „Erleichterung bei Kassenumstellung“ fordert die CSU die Staatsregierung auf, sich auf Bund-Länder-Ebene für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Nachrüstung und Anschaffung der Technischen Sicherheitseinrichtung über den 30. September 2020 hinaus einzusetzen. Im Übrigen seien Ausnahmeregelungen in Härtefällen zu ermöglichen. – Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Die CSU weist in der Begründung auf die dadurch entstehende starke Belastung für das Handwerk hin. Gerade Bäcker und Metzger verwendeten in ihren Geschäften meist mehrere Kassen. Nachdem nur ein Teil der aktuell verwendeten Kassen- und Waagensysteme mit einer TSE nachgerüstet werden kann, sei von zahlreichen neu zu erwerbenden Systemen auszugehen. Wobei selbst bei kleineren Betrieben mit fünfstelligen Beträgen zu rechnen sei. Um die flächendeckende Nachrüstung von Kassen mit TSE zu erleichtern, werde die Verwendung von Kassen ohne TSE bis 30. September 2020 nicht beanstandet. Doch dieser Termin werde für viele Betriebe kaum zu halten sein. Zum Thema erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander König vorab: „Corona fordert unseren Mittelstand schon mehr als genug. Für die Kassenumstellung braucht es deswegen eine unbürokratische Verlängerung der Übergangsfrist. Zusätzliche Kosten für neue Kassen können im Moment Existenzen vernichten. Gerade kleinere Einzelhändler, wie Blumenläden, Bekleidungsgeschäfte, Bäcker und Metzger ächzen unter den wirtschaftlichen Folgen von Corona.”
Grüne: Konzept für Landesaktionsplan gegen Rassismus vorlegen
„Gemeinsam solidarisch gegen Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Landesaktionsplan vorlegen!“ In ihrem so lautenden Dringlichkeitsantrag (8317) fordern die Grünen die Staatsregierung auf, ein Konzept für einen umfassenden, ressortübergreifenden Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Bayern zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Hierbei habe jedes Ministerium in seinem Geschäftsbereich eine eingehende Analyse vorzunehmen, auf deren Basis konkrete Maßnahmen für den Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entwickelt werden können. - „Strukturelle Benachteiligung und Diskriminierung von People of Colour ist leider auch in Bayern ein weit verbreitetes gesellschaftliches Problem“, stellt die integrationspolitische Sprecherin der Grünen Gülseren Demirel fest. Sie verweist auf Hürden bei der Arbeits- und Wohnungssuche oder negative Alltagserfahrungen von rassistischen Zuschreibungen bis zur Ausgrenzung. In der Antrags-Begründung verweist Gülseren Demirel neben den aktuellen Vorgängen in den USA auch auf die zahlreichen Toten durch rassistisch und rechtsextremistisch motivierte Morde in Bayern und Deutschland. Sie fordert: „Menschen müssen bei uns unabhängig von ihrer Hautfarbe, ethnischen oder religiösen Herkunft diskriminierungsfrei leben können.“
Freie Wähler/CSU: Hilfestellung für gefährdeten Holzmarkt
In ihrem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag (8318) „Substitution von Kohle mit stofflich nicht verwertbarem Waldschadholz als Energieträger in Kohlekraftwerken in Bayern“ fordern Freie Wähler und CSU die Staatsregierung auf, sich beim Bund weiterhin für die Förderung der Möglichkeit zur Mitverbrennung holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken einzusetzen und sich dahingehend schnellstmöglich mit den Kohlekraftwerksbetreibern in Verbindung zu setzen. Um die Beimischungsanteile möglichst effektiv erhöhen zu können ohne dabei erhebliche Umbaumaßnahmen an den Kraftwerken vornehmen zu müssen, solle hierbei insbesondere auch die Veredelung von holzhaltiger Biomasse zur energetischen Nutzung mitberücksichtigt werden. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert zu überprüfen, inwieweit Kohlekraftwerksbetreiber in Bayern in die Lage versetzt werden können, ihre Anlagen soweit umzurüsten, um auch hohe Holzanteile (im besten Fall bis 100 Prozent) ohne eine vorhergehende Veredelung für die energetische Nutzung nutzen zu können. - Die Forstwirtschaft befinde sich derzeit in einer der größten Krisen der letzten Jahrzehnte. Der Rohstoff Holz sei kaum noch absetzbar. Wegen fehlender Liquidität und fehlendem Absatz werden mittlerweile notwendige Aufarbeitungen von Schadholz und anderen Waldschutzarbeiten zum Erhalt der Wälder oftmals unterlassen, was zu einer weiteren massiven Zunahme des Borkenkäferbefalls führt. Daher müssten dringend neue Absatzmöglichkeiten für nicht veräußerbares Holz geschaffen werden. Hierbei könne nur die energetische Nutzung des Holzes in unseren Kohlekraftwerken Abhilfe schaffen.
AfD: Weg mit Maskenpflicht – kein Verbot von Zusammenkünften
Eine „Rückkehr zur demokratischen verfassungsmäßigen Ordnung: Politische Willensbildung der Bürger wieder ermöglichen“ fordert die AfD in ihrem Dringlichkeitsantrag (8319). Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Bereich der politischen Willensbildung aufzuheben und es Bürgern und politischen Parteien unverzüglich zu ermöglichen, wieder Versammlungen und Informationsstände ohne größere Einschränkung durchzuführen. – Derzeit gebe es nur noch sehr wenige Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Bayern. Das Ausmaß der staatlicherseits ausgerufenen Pandemie habe, so die AfD in ihrer Antragsbegründung, „zu keinem Zeitpunkt die Schwere der Grundrechtsbeschränkungen gerechtfertigt“. Ein weiteres Verbot von Zusammenkünften und die gesundheitsschädliche Auferlegung einer Maskenpflicht für Teilnehmer sei aufgrund der aktuellen Lage weder geboten noch mit den Grundsätzen eines demokratischen Gemeinwesens vereinbar.
„Hochgezogene“ Anträge
Zum Schluss der Tagesordnung werden noch weitere Angelegenheiten behandelt, zu denen zwar schon die Voten der Ausschüsse vorliegen, denen einzelne Fraktionen jedoch eine solche Bedeutung zumessen, dass sie auf deren Wunsch noch einmal von der Vollversammlung beraten werden („hochgezogene“ Anträge). Hierbei handelt es sich neben normalen Anträgen um die Europaangelegenheit „Der europäische Grüne Deal“ Drs. 18/5993, 18/8006. Unter anderen stehen auch nochmals zwei SPD-Anträge zur Diskussion. Antrag der SPD. Mobilität auch im Alter sicherstellen – Förderrichtlinie für innovative, lokale und niedrigschwellige Mobilitätskonzepte erstellen Drs. 18/7092, 18/8107 (A) sowie Dringlichkeitsantrag der SPD. Corona-Leitlinien für „Schule zuhause“ entwickeln – Infrastruktur sicherstellen Drs. 18/7349, 18/8088 (A)
Vorschau – Der Landtag am Dienstag (16. Juni)
Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag
Sachstandsberichte zum Thema „Corona“ in mehreren Ausschüssen
So wie die dienstäglichen Sitzungen des Kabinetts steht auch in den Ausschüssen des Landtags das Thema „Corona“ im Vordergrund. Die Fraktionen reichen ihre unterschiedlichsten Anträge zur Bewältigung der Pandemie in Bayern ein und die Staatsregierung berichtet unter unterschiedlichsten Aspekten zum Stand der Dinge. Den Anfang macht heute das Finanzministerium,welches heute Mittag im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes über die dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern aufgrund der Corona-Pandemie sowie die Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Studienbetrieb berichtet. Danach informiert Innenminister Joachim Herrmann den Haushaltsausschuss über die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bayern, betreffend den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Später folgt auch ein Bericht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im zuständigen Fachausschuss über die personelle Aufstockung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Corona-Pandemie. Wie üblich schließt sich in allen drei Ausschüssen eine meist längere Debatte zum Thema an, in deren Verlauf auch einschlägige Fragen der Abgeordneten beantwortet werden.
Anträge zur Bewältigung der Corona-Krise im Gesundheitsausschuss
Im Gesundheitsausschuss bringen die Fraktionen auch mehrere Anträge zur Bewältigung der Krise ein. Die FDP plädiert für eine „Behutsame Öffnungsstrategie für Sport- und Freizeiteinrichtungen“ (Drs. 18/7927) und fordert die „Öffnung bayerischer Kultureinrichtungen voran(zu)treiben (Drs. 18/7670). Die SPD fordert mit Blick auf die insbesondere im Zuge der Corona-Krise aufgedeckten Zustände bei der Unterbringung von Saisonarbeitskräften bzw. von Schlachthofmitarbeitern inclusive der Zustände an ihrem Arbeitsplatz umgehend ein Sonderkontrollprogramm “Arbeits- und Gesundheitsschutz an bayerischen Schlachthöfen und für Saisonarbeitskräfte der Landwirtschaft und des Gartenbaus” sowie eine effektive Überprüfung der Unterbringungsstandards (Drs. 18/7905). Ebenfalls die SPD fordert eine „pandemiefeste Lockerung von Wirtschaftsbeschränkungen“ (Drs. 18/7986), die AfD will die „20-Quadratmeter-Regel bei Läden von einem auf drei Kunden lockern“ (Drs. 18/7990), ebenfalls die AfD eine „Expertenanhörung zur Erörterung von wissenschaftlichen Alternativen zum Umgang mit der COVID-19 Pandemie“ (Drs. 18/7991), die FDP will „Faire Wettbewerbsbedingungen in der Tourismusbranche: Wellness-Urlaub in Bayern ermöglichen (Drs. 18/8094) und die Grünen beantragen eine „Studie zu Vorerkrankungen bei COVID-19 (Drs. 18/8097).
Auch der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen hat einige Anträge zur Pandemie auf der Tagesordnung stehen, wendet sich aber vordringlich anderen Themen zu – natürlich mit Blick auf Themen außerhalb Bayerns aber auch direkt in den Freistaat. So berichtet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zum Sachstand der Bewerbung der Stadt Nürnberg zur Kulturhauptstadt Europas 2025 (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/5920). Zugrunde liegt ein gemeinsamer Antrag von CSU und Freie Wählern „Nürnberg 2025: Ja zur Europäischen Kulturhauptstadt“ (Beschluss dazu 5920). Die Regierungsfraktionen nahmen in ihrem Antrag Bezug auf die der Bewerbung zugrundeliegende Vision, mit den Menschen in Stadt und Metropolregion Nürnberg eine neue Idee von „Stadt und Europa“ zu entwickeln – einen Raum der Menschlichkeit und Gemeinschaft, einen Raum des Experimentierens, ein Labor für die Kultur und die Künste. Hierzu solle berichtet werden, „wie der Freistaat Bayern die Stadt Nürnberg mit fachlichem Knowhow und auch finanziell bei ihrem Projekt ´Europäische Kulturhauptstadt 2025´ unterstützt und weiterhin unterstützen wird“. Zugesagt waren ursprünglich Zuschüsse in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Begründet wird der Antrag auch mit den Chancen und Perspektiven für den gesamten nordbayerischen Raum im Falle einer erfolgreichen Bewerbung. In der Antragsbegründung wird zusätzlich ein grenzübergreifender Brückenschlag hin zur Partnerstadt Prag und unseren tschechischen Nachbarn. Zur Sitzung sind eingeladen: Prof. Dr. Julia Lehner, Zweite Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg, Geschäftsbereich Kultur; Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner, Leiter des Bewerbungsbüros Kulturhauptstadt Europas 2025 der Stadt Nürnberg.
Menschenrechte: SPD richtet Blick auf Ungarn und Libyen
Das Thema Menschenrechte nimmt die SPD in zwei Anträgen auf. Das betrifft zum einen „Ungarn: LGBTIQ*-Diskriminierung beenden (Drs. 18/8191) und vor allem den Antrag „EU-Libyenpolitik: Massive Menschenrechtsverletzungen beenden“ (Drs. 18/8160). Die Landtags-SPD kritisiert die schweren Menschenrechtsverletzungen in libyschen Flüchtlingslagern und fordert einen sofortigen Stopp der EU-Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache. Der europapolitische Sprecher Markus Rinderspacher erklärt dazu: „Tausende Flüchtlinge sind in libyschen ‘Detention Centers’ Folter, Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt. Die EU kann den Menschenrechtsverletzungen von libyschen Sklavenhaltern und Vergewaltigern nicht weiter zuschauen und Bootsflüchtlinge aus dem Mittelmeer unkalkulierbaren Gefahren in Libyen aussetzen.” Es dürfe nicht sein, dass europäische Finanzmittel aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika für das libysche Grenzregime zweckentfremdet werden. Der Fonds diene der Entwicklung afrikanischer Länder und ihrer Armutsreduktion und solle ausdrücklich nur für Entwicklungshilfe eingesetzt werden, nicht aber für Grenzkontrollen oder ähnliches. Zur Zeit bezahle die Europäische Union Libyens Küstenwache etwa 90 Millionen Euro, unter anderem damit sie Flüchtende im Mittelmeer abfängt und ins Bürgerkriegsland zurückschleppt. Allein in den ersten beiden Wochen 2020 habe die libysche Küstenwache nach Angaben der ‘International Organisation for Migration’ (IOM) fast 900 Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückgebracht. Im Antrag der SPD wird u.a. gefordert, die EU-Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache unter den gegenwärtigen Voraussetzungen auszusetzen, widerrechtliche Rückführungen von Flüchtlingen nach Libyen zu stoppen und die derzeitigen Gefangenenlager für Schutzsuchende in Libyen zu schließen.
Bericht zu Planungsstand beim Konzerthaus München
Im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr berichtet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zum Münchner Konzerthaus. Zugrunde liegen Anträge von Grünen (7697) sowie SPD (7700). Gefragt wird insbesondere nach dem Stand einer – von Ministerpräsident Markus Söder ins Spiel gebrachten – Machbarkeitsstudie, die einen Ausbau in Holz zum Gegenstand hat.