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Elektronische Fußfessel und Burka-Verbot

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Künftig sollen in Bayern terroristische Gefährder durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden können. Eine hierfür notwendige Änderung des Polizeiaufgabengesetzes soll auf gestrigen Beschluss des Ministerrats im Landtag eingebracht werden. Wie Innenminister Joachim Herrmann weiter erläuterte, sollen Gefährder bei einem Verstoß gegen damit verbiundene Auflagen auch präventiv in Haft genommen werden können. Dies sei „ein weiterer Beitrag, um deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff zu bekommen“. Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei und andere öffentliche Stellen an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate anstatt wie bisher nur drei Wochen gespeichert.

Außerdem beschloss das Kabinett einen Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern. Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten. Doch damit sei, so bekräftigte Herrmann, die verfassungsrechtliche Diskussion um ein vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum noch nicht abgeschlossen. Die Verbote zur Gesichtsverhüllung in Bayern werden in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufgenommen. Außerdem werden das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt. Der Gesetzentwurf geht nun den Verbänden zur Anhörung zu.

Written by Helmut Fuchs

Februar 21st, 2017 at 7:35 pm