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Entgeltfortzahlung für mehr ehrenamtliche Hilfskräfte
Mit einer gestern beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes soll der Kreis der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die bei voller Entgeltfortzahlung von ihrer Arbeit freigestellt werden, erweitert werden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Voraussetzung ist, dass sie als sogenannte Schnelleinsatzgruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem
Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. „Damit werden sie den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt”, betonte Innenminister Joachim Herrmann. Nach den Worten des Ministers sollen künftig auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen. Der Entwurf geht von etwa 300.000
Euro an Mehrkosten im Staatshaushalt aus. Read the rest of this entry »