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Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz

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Das Dienstrechtsgesetz für die Richterschaft soll modernisiert, strukturiert und angepasst sowie die Staatsanwaltschaft in ihrer Bedeutung neben der Richterschaft als gleichwertig betont werden. Ein entsprechender Entwurf wurde gestern vom Ministerrat abgesegnet und geht nun in die Verbandsanhörung. Das hierzu verbreitete Kommunique sagt wenig Konkretes über den Inhalt aus. Bei notwendigen Anpassungen an die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft werde insbesondere die Diskussion um das “Kopftuch auf der Richterbank” aufgegriffen. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Wir machen ganz deutlich: Richter sind auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild der Neutralität und strikten Bindung an das Gesetz verpflichtet.“ Mit der im Gesetz ebenfalls vorgesehenen Errichtung von IT-Räten werde der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit mit dem Erfordernis eines effizienten Einsatzes moderner EDV in Einklang gebracht. Zudem würden unter anderem die Beteiligungsrechte der Richter maßvoll ausgeweitet, die Staatsanwälte als wesentliche Träger der Strafrechtspflege betont und das Gesetz erhalte insgesamt eine neue, übersichtlichere Struktur.

Written by Helmut Fuchs

Juli 25th, 2017 at 6:24 am