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Krankenhausplanung: Bayern betont Eigenständigkeit, Transplantationsbeauftragte werden möglichst freigestellt
Bayern will seine Eigenständigkeit bewahren – auch bei der Krankenhausplanung. Gestern stoppte der Ministerrat den bislang verbindlichen Automatismus der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung im Freistaat. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Nach dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz werden Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans. Doch, so Gesundheitsministerin Melanie Huml, „Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass derartige Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung gerade in einem Flächenstaat wie Bayern haben können.“ Um kein Risiko einzugehen, werde künftig im Einzelfall geprüft, ob es notwendig ist, die bundesrechtlich vorgesehenen Vorgaben auf die Situation in Bayern anzupassen. Diese Möglichkeit werde auch vom Bundesgesetzgeber eingeräumt. Read the rest of this entry »