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Landkreistag: Kreislaufwirtschaftsgesetz verteuert Müllgebühren

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Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Jakob Kreidl, warnte vor einem drastischen Anstieg der Müllgebühren, wenn die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der geplanten Form in Kraft und umgesetzt wird. Zu befürchten sei dann ein unreguliertes Nebeneinander von neuen Systemen. Vor allen in Ballungsräumen würden private Sammler ins lukrative Geschäft mit Wertstoffen einsteigen. Schon länger wird seitens der Kommune vor einer damit einhergehenden „Rosinenpickerei“, die zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen führen würden. Kreidl sieht sogar die kommunalen Wertstoffhöfe in ihrer jetzigen Form bedroht.

Die aufgrund einer 2008 aufgestellten EU-Richtlinie notwendig gewordene Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschäftigt diesen Donnerstag auch den Umweltausschuss des Bayerischen Landtags. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag (8043) der SPD, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, im Bund u.a. dafür zu sorgen, dass den Kommunen nicht die Abfallströme entzogen werden, für die sie bisher verantwortlich waren. Denn genau dafür seien die Entsorgungsanlagen bei ihrer Errichtung ausgelegt worden. Die SPD wendet sich in ihrem Antrag gegen eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Erfassungssystemen und die Erfassung von Abfallfraktionen. Kommunen müssten selbst über die Untersagung gewerblicher Sammlungen entscheiden können.

Der Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) hingegen, hatte nach einem Bericht von Bundes-Umweltstaatssekretärin Katherina Reiche in einer KPV-Vorstandssitzung Ende März die Vorteile der Novelle hervorgehoben. Die gefürchtete „Rosinenpickerei“, so Bundesvorsitzender MdB Peter Götz (CDU), werde es nicht geben. Die Kommunen blieben öffentliche Aufgabenträger und nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge verantwortlich für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten. Der Entwurf verfolge laut Reiche das Ziel die kommunalen Überlassungspflichten für Haushaltsabfälle und die Zulässigkeit von gewerblichen Sammlungen derart zu präzisieren, dass sie auch in Bezug auf das EU-Recht weiterhin Bestand haben können.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

17. Mai 2011 um 18:59h