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Zu Guttenberg Thema im Landtag: Grüne fordern Schadensbegrenzung und Handlungsbereitschaft

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Schadensbegrenzung für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Bayern nach Plagiatsaffäre zu Guttenberg – Mit der Frage bzw. dem entsprechenden Dringlichkeitsantrag der Grünen will sich am morgigen Mittwoch der Hochschulausschuss des Bayerischen Landtags beschäftigen. Die öffentliche und auch politische Aufregung über das Thema hatte sich inzwischen so weit gelegt, dass durchaus die Chance bestand, dass der Landtag sich dem Thema selbst, nämlich der Abfassung von Doktorarbeiten zuwenden konnte. Der ehemalige CSU-Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg könnte dies allerdings mit dem Versuch seiner Anwälte, eine Veröffentlichung der abschließenden Bewertung der Universität Bayreuth zu verhindern, fast unmöglich gemacht haben. Hinzu kommt, dass auch der CSU-Koalitionspartner FDP mittlerweile Probleme mit dem Thema bekommen hat. Denn jetzt wurde bekannt, dass auch die Europaabgeordnete der Liberalen, FDP-Präsidiumsmitglied Silvana Koch-Mehrin, bei der Verfassung ihrer Doktorarbeit abgeschrieben haben soll, ohne dies entsprechend kenntlich gemacht zu haben.

Der Dringlichkeitsantrag (7949) der Grünen jedenfalls fordert zum einen den Landtag zu einer grundsätzlichen Haltung zur Plagiatsaffäre und zum anderen die Staatsregierung zu Maßnahmen auf. So sei grundsätzlich vom Landtag festzustellen, dass die Plagiatsaffäre zu Guttenberg und Teile der diesbezüglichen Diskussion dem Wissenschaftsstandort Bayern und dem Ruf der Universität Bayreuth schaden. Auch dürfe die bestehende internationale Reputation nicht durch eine Bagatellisierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschädigt werden. Weshalb es um so wichtiger wäre, die Qualität sichernde Standards einzuhalten und deren Missachtung streng zu verfolgen.

Aus diesen Gründen soll die Staatsregierung auch nur jedem Versuch, das wissenschaftliche Fehlverhalten zu Guttenbergs durch ihn oder andere zu bagatellisieren entschieden entgegentreten. Auch sei die Universität Bayreuth bei der Aufklärung des Täuschungsvorwurfs zu unterstützen. Wie auch immer dies nach den Vorstellungen der Grünen geschehen soll bzw. auch hätte besser gemacht werden können – der Antrag war am 16. März gestellt worden –, wirklich konkret wird die Initiative der Grünen im weiteren Teil des Antrags.

Danach soll das Wissenschaftsministerium darüber berichten wie die vom Wissenschaftsrat erarbeiteten „Empfehlungen zur Doktorandenausbildung“ in Bayern umgesetzt werden. Begleitend erwarten die Grünen konkretes Aktivwerden der Staatsregierung. Etwa durch eine Verbesserung der Qualitätssicherung, wozu man beispielsweise zusammen mit den Hochschulen die Möglichkeit einer landesgesetzlichen Rahmenpromotionsordnung prüft. Darüber hinaus schlagen die Grünen vor, dass gemeinsam mit den Wissenschaftsorganisationen und abgestimmt mit den anderen Bundesländern, Empfehlungen zur Verbesserung der Selbstkontrollmechanismen der Wissenschaft insbesondere hinsichtlich der Qualitätssicherung bei Promotionen erarbeitet werden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

12. April 2011 um 16:27h

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