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Entgeltfortzahlung für mehr ehrenamtliche Hilfskräfte

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Mit einer gestern beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes soll der Kreis der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die bei voller Entgeltfortzahlung von ihrer Arbeit freigestellt werden, erweitert werden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Voraussetzung ist, dass sie als sogenannte Schnelleinsatzgruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem
Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. „Damit werden sie den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt”, betonte Innenminister Joachim Herrmann. Nach den Worten des Ministers sollen künftig auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen. Der Entwurf geht von etwa 300.000
Euro an Mehrkosten im Staatshaushalt aus.

SPD: Kabinett lässt Rettungshelfer im Stich

Während die Staatsregierung die sichtlichen Besserstellungen herausstellte, wiesen vor allem die SPD aber auch die Freien Wähler auf weitere Unzulänglichkeiten oder viel mehr auf das hin, was in vorherigen Debatten im Landtag von CSU-Seite in Aussicht gestellt worden war. Der SPD-Innenpolitiker und Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes, Dr. Paul Wengert, kritisierte: „Der Landtag hatte die Staatsregierung beauftragt, eine echte Gleichstellung aller Rettungshelfer zu gewährleisten. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf erreicht das bei weitem nicht. Das wird der Leistung der vielen Ehrenamtlichen nicht gerecht, die unser Rettungswesen am Laufen halten. Die vollständige Rettungshelfergleichstellung ist aus unserer Sicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig.“

Es gehe der SPD und der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz, in der die wichtigsten zehn Rettungsorganisationen vereint sind, darum, dass alle ehrenamtlichen Retter und Unterstützungskräfte, die zum Einsatz kommen, Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten erhalten. Das müsse auch für Ausbildungs- und Übungszeiten gelten. Das werde mit dem Gesetentwurf nicht erreicht. Ehrenamtlichen, nur beispielsweise, die bei Notfalleinsätzen für Technik und Sicherheit zuständig sind, oder sich um die Verpflegung kümmern, würden weiter ihre berechtigten Ansprüche vorenthalten. oder auch Mitglieder von Einsatzstäben sowie die Kräfte, die einen großen Einsatz unterstützen. Auch die Verknüpfung der Ansprüche an eine offizielle Alarmierung durch die Integrierten Leitstellen sieht die SPD äußerst kritisch, denn in vielen Fällen kämen schon heute Einsatzkräfte auch ohne diese offizielle Alarmierung zum Einsatz, zum Beispiel auf Anforderung durch Kommunalbehörden, der Feuerwehr oder der Polizei.

Freie Wähler: „Keine Helfer erster und zweiter Klasse“

Genau davor hatten schon die Freien Wähler vorab gewarnt. Die CSU-Staatsregierung will die Rettergleichstellung doch noch verhindernhatte Joachim Hanisch, fachpolitischer Sprecher für Rettungsdienste und Katastrophenschutz, erklärt. Es ist für uns Freie Wähler nicht hinnehmbar, dass der Staat Helfer erster und zweiter Klasse definiert. Jeder Rettungshelfer ist gleich wichtig und soll auch gleich behandelt werden – inklusive Lohnfortzahlung. Die Staatsregierung muss ihre taktischen Spielchen auf Kosten der Helfer endlich stoppen.“ Die Helfergleichstellung müsse so rasch wie möglich umgesetzt werden, denn die derzeitige Regelung untergrabe die Einsatzmoral.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

26. Oktober 2016 um 07:22h