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Vorschau: Landtag heute (Dienstag, 26. November)

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Nürnbergs Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas soll unterstützt werden

Die Bewerbung Nürnbergs zur Europäischen Kulturhauptstadt steht heute Nachmittag nach einem Informationsgespräch mit dem Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs Klaus-Heiner Lehne (u.a. zum Arbeitsprogramm des Europäischen Rechnungshofs für 2020) auf der Tagesordnung des Europaauschusses im Landtag. In ihrem zur Beratung vorgelegten gemeinsamen Antrag (Drs. 18/4442) gehen Freie Wähler/CSU auf eine Vision der Bewerbung Nürnbergs ein. Nämlich „mit den Menschen in Stadt und Metropolregion Nürnberg eine neue Idee von ´Stadt und Europ zu entwickeln – einen Raum der Menschlichkeit und Gemeinschaft, einen Raum des Experimentierens, ein Labor für die Kultur und die Künste“. In der Antragsbegründung führen die Antragsteller dazu weiter aus, dass kulturelle Vielfalt, die Einbindung möglichst breiter Bevölkerungsschichten sowie das Miteinander von Stadt und Land eine gute Grundlage seien für ein profiliertes Aktionsjahr. „Hierin besteht eine hervorragende Chance, den Reichtum und die Vielfalt der Kulturen Europas hervorzuheben, den Tourismus zu fördern und das Image der Städte zu verbessern. Dabei ist die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die geplante Konzeption und die Gestaltung der ´Bewerbungsbücher´ – etwa durch kreative Maßnahmen wie das „Kulturhauptstädtla“ – von ebenso großer Bedeutung für den Erfolg des Kulturhauptstadt-Konzepts wie die Einbindung der umliegenden Metropolregion Nürnberg.“

Darüber hinaus regen Freie Wähler/CSU einen grenzüberschreitenden „Brückenschlag“ hin zur Partnerstadt Prag und dem tschechischen Nachbarland an. Als Regierungsfraktionen vergessen CSU und Freie Wähler nicht, darauf hinzuweisen, dass der Freistaat der Stadt Nürnberg bisher u.a. eine finanzielle Unterstützung von rd. 30 Mio. Euro zugesagt habe. Die Staatsregierung wird darüber hinaus gebeten, zu berichten, wie der Freistaat Bayern die Stadt Nürnberg mit fachlichem Knowhow und auch finanziell bei ihrem Projekt „Europäische Kulturhauptstadt 2025“ unterstützt und weiterhin unterstützen wird.

Staatsregierung berichtet über „befristete Verträge“ für Lehrkräfte

Das Dauerthema befristete Verträge für Lehrkräfte beschäftigt wieder einmal den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Am mittlerweile von allen Fraktionen als solchen anerkannten Missstand, viele befristet angestellte Lehrer und Lehrerinnen vor der Sommerpause zu entlassen und, falls gebraucht, nach den Ferien wieder – befristet – einzustellen, hatten Oppositionsfraktionen jahrelang ziemlich vergeblich gerüttelt. Erst im letzten Koalitionsvertrag wurde zwischen CSU- und Freie Wählerfraktion festgeschrieben, mit einem Sonderprogramm befristet angestellten Lehrkräften, die über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen und sich als zuverlässige Aushilfen bewährt haben, den Einstieg in den Staatsdienst auf Basis einer Verbeamtung zu ermöglichen. Inzwischen haben die Regierungsfraktionen beantragt, dass über die Umsetzung des Programms im Landtag berichtet werden soll. Auf der Grundlage des daraufhin erfolgten Landtagsbeschlusses (18/4648) wird das Kultusministerium heute den Abgeordneten berichten.

Bei Nutzung von Sonnenenergie auf staatlichen Dächern soll Staatsregierung in die Gänge kommen

Im Antrag der Grünen „Mehr Sonnenenergienutzung auf staatlichen Gebäuden“ (Drs. 18/2866) wird die Staatsregierung aufgefordert, alle Dächer der rund 8000 Liegenschaften des Freistaates auf ihre Eignung zur Nutzung solarer Strahlungsenergie zu prüfen und eine vollständige Bestandserhebung durchzuführen. Das klingt sehr bekannt, und die Grünen weisen denn auch in ihrer Antrags-Begründung darauf hin, dass der Ministerrat schon am 6. November 2012 beschlossen hatte, alle Dächer dieser rund 8000 Gebäude des Freistaates auf ihre Eignung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu überprüfen. Jahre später, im Jahr 2017, hatte sie auf eine Anfrage hin geantwortet, dass bisher gerade einmal 21 Prozent der Dachflächen überprüft worden waren. Lediglich 1747 Gebäude seien untersucht und 248 als geeignet eingestuft worden. Hierzu seien – bis zum damaligen Zeitpunkt – 18 Ausschreibungen veröffentlicht und lediglich 13 Projekte realisiert worden. Soviel zur Umsetzung von lobenswerten Beschlüssen.

Die Grünen sind der Ansicht, dass mittlerweile auch die Vorgehensweise bei der Ausschöpfung des Potenzials der staatlichen Dachflächen zu modifizieren sei. Erstens seien alle Dachflächen wie damals schon beschlossen zu untersuchen. Zweitens seien die Einstufungskriterien von Dachflächen, die unter die Rubrik „geeignet“ fallen, zu überprüfen und die Parameter so anzupassen, dass unterschiedliche Ausrichtungen, technologische Innovationen und Klimaschutz im Vordergrund stehen. Denn dass, wie vor gut fünf Jahren festgestellt, nur 14 % der Dächer für Photovoltaikanlagen geeignet seien, erscheine als zu niedrig. Aufgrund des technologischen Fortschritts, der neuen technischen Möglichkeiten und des Vorrangs Klimaschutz (und nicht länger der Wirtschaftlichkeit) sei eine weitaus höhere Eignungsrate möglich und deshalb anzustreben. Die Kriterien für eine Eignung der Dachflächen solle weit gefasst werden und eine Ost-, West- und teilweise Nordausrichtung oder auch die Fassade als Möglichkeiten einschließen ebenso eine leichte Beschattung durch Bäume zulassen. Bei der Prüfung des Potenzials sollen auch neue innovative Techniken einbezogen werden, für die es derzeit noch kein Marktumfeld gibt. Zusätzlich solle untersucht werden, welches Potenzial von Eigenenergienutzung für Strom und Wärmeverbrauch vorhanden ist.

Experten-Anhörung zur Sicherstellung der Pflege in Langzeitbetreuung

Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege führt heute nachmittag eine Sachverständigen-Anhörung zum Thema: „Wie kann die pflegerische Versorgung in der Langzeitbetreuung sichergestellt werden?“ – Geladen sind Experten von Münchenstift, einer Städtischen Stiftung, und von WIR!, einer Stiftung pflegender Angehöriger (München), von AOK und AWO, der Wissenschaft, von privaten Anbietern, dem Präsidenten des LA für Pflege, des Landkreistags und dem Präsidenten der Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Teil 1 des Fragenkatalogs will eine Analyse vornehen, die Ausganggssituation beschreiben und eine Prognose vornehmen. Drei weitere Komplexe befassen sich mit der ambulanten und der stationären Pflege sowie der Ausbildung. Und unter 5. sollen Fragen zu politischen Konsequenzen erörtert werden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

26. November 2019 um 09:32h

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