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Landtag heute (Mittwoch, 5. Mai)

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Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (8.30; Konferenzsaal)

Endberatung des Antrags der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVt), Drs. 18/14602.

Plenum (13 – 22 Uhr)

Die vorgesehene Regierungserklärung der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Michaela Kaniber zum Thema „Landwirtschaft 2030: nachhaltig, smart, fair“ wurde kurzfristig verschoben. Denn nach den gestrigen Kabinettsbeschlüssen zur weiteren bayerischen Corona-Strategie will Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Beschlüsse dem Landtag per Regierungserklärung erläutern. Das Ganze soll sich zwar auf gute 20 Minuten beschränken und auch für die anschließende Aussprache sind nur etwas über 70 Minuten anberaumt, doch eine lebhafte Debatte ist zu erwarten bis es dann zur Abstimmung über die vorgesehenen Maßnahmen und dazu eingereichte Dringlichkeitsanträge der Fraktionen kommt. Vom Kabinett beschlossen worden war u.a., dass ab nächstem Montag Grundschüler bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 (vorherige Grenze 100) wieder im Wechselunterricht in ihre Klassen zurückkehren dürfen. Vorgesehen sind – ebenfalls ab 10. Mai – weiter stufenweise Lockerungen bestehender Corona-Beschränkungen. Nach einer stabilen Inzidenz unter 100 können die Außengastronomie (bis 22 Uhr), Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Und mit Beginn der Pfingstferien sollen auch Möglichkeiten zum Öffnen des regionalen Tourismus eröffnet werden. Auch der darauf folgende Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Pandemie: „Befragung der Staatsregierung in der Coronakrise“ durch die Fraktionen (vorgesehener Beginn war 16 Uhr).

Anschließend werden Erste Lesungen aufgerufen. Erst einmal durchgewunken – also ohne Aussprache – wird der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kommunalgliederungsgesetzes (Drs. 18/15335). Es geht um eher eine Formalie, nämlich die Aufnahme der Gemeinde Bastheim in die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt und die Entlassung der Stadt Rain aus der Verwaltungsgemeinschaft Rain.

Danach will die FDP eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 18/15271) herbeiführen. Nach Inkrafttreten des „Bienen“-Volksbegehrens ist es bei der landwirtschaftlichen Nutzung seit 2020 grundsätzlich verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu wälzen (Schutz der Wiesenbrüter). Es habe sich gezeigt, so argumentiert die FDP, dass eine pauschale Datumsfestsetzung nicht praxistauglich ist. Deshalb wäre dies praktisch überall in den vergangenen zwei Jahren durch die mögliche Allgemeinverfügung von den Regierungen außer Kraft gesetzt worden. Es gelte, die Anforderungen des Vogelschutzes in ein angemessenes Verhältnis zur praxisgerechten Bewirtschaftung der Grünlandflächen zu setzen. Das bestehende Wälzverbot zum 15. März sei aufzuheben.

Großes Interesse erregte schon im Vorfeld der jüngst vorgestellte Gesetzentwurf von Freien Wählern/CSU für ein Bayerisches Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) (Drs. 18/15463). Zweck dieses Gesetzes sei die Offenlegung der Beteiligung von InteressenvertreterInnen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen im Parlament und in der Regierung. Das Gesetz definiere den Begriff der Interessenvertretung und lege entsprechende Registrierungs- und Verhaltenspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen fest. Vorgesehen ist die Einführung einer Registrierungspflicht für InteressenvertreterInnen, die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben und auf diese Weise an demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen mitwirken wollen. Veröffentlicht werden sollen die schriftlichen Stellungnahmen von registrierten InteressenvertreterInnen zu Gesetzesvorhaben (exekutiver und legislativer Fußabdruck).

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, eine Europaangelegenheit und Anträge, die nicht einzeln beraten werden. – Bestellung eines neuen Mitglieds für die Datenschutzkommission. – Zweite Lesung zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Beitritt zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Drs. 18/13385, 18/15383 (ENTH) (ohne Aussprache)

Es folgt die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/12281, 18/15385 (G) [X]) samt Änderungsanträgen aller Fraktionen. Der Entwurf sieht u.a. vor: Große kreisfreie Gemeinden ab 100000 Einwohnern sind künftig als untere staatliche Verwaltungsbehörde für die Aufstellung von Luftreinhaltplänen in ihrem Plangebiet zuständig. Im Übrigen bleibt die Regierung weiterhin zuständig. Der bayerische Abfallwirtschaftsplan bedarf zukünftig nicht mehr der Zustimmung des Landtags (lediglich weiter Unterrichtung des Parlaments über die Fortschreibung). Und weiteres. – Danach Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge.

Kontrollkommission BayFonds (20.15 Uhr; Konferenzsaal)

Nicht öffentlich – Beratungen zum Sachstand.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

04. Mai 2021 um 22:17h

Abgelegt in Heute im Landtag