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Landtag heute (Mittwoch, 23. Juni)

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Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (9:15 Uhr; Konferenzsaal)

Das Polizeiaufgabengesetz auch mit seinen Änderungen „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ und „Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts“ (PAG-Neuordnungsgesetz) war schon immer höchst umstritten. Schlagworte und Begriffsbestimmungen wie „drohende Gefahr“, „effektive Überwachung gefährlicher Personen“, Body-cam-Einsatz begleiteten zahllose Landtags-Debatten ebenso wie Entscheidungen dazu des Bundesverfassungsgerichts. Daraufhin wurde von der Staatsregierung eine Expertenkommission (PAG-Kommission) eingerichtet, die den Auftrag hatte, die Anwendung der neuen Vorschriften unabhängig zu begleiten und zu prüfen. Deren Empfehlungen bilden die Grundlage für den heute dem Innenausschuss zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/13716). Wie sehr umstritten auch dieser ist, zeigen Anzahl und Inhalte der eingereichten Änderungsanträge aller Fraktionen. Die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Grünen Katharina Schulze brachte es für ihre Fraktion auf den Punkt: „Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet. Anders kann man die Reformbestrebungen der Staatsregierung leider nicht beschreiben.“ Der von der Söder-Regierung vorgelegte Änderungsgesetzentwurf für das Polizeiaufgabengesetz sei absolut unzulänglich – greife viel zu kurz und werde an einer für die Grünen „offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes“ nichts ändern. – Inhaltlich sieht der Entwurf Ergänzugen und Änderungen vor wie: Der Begriff der „konkreten Gefahr“ und das Verhältnis zwischen „konkreter“ und „drohender“ Gefahr werden im Gesetz ausdrücklich geregelt. Die Regelungen zur DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Maßnahme und zur Analyse des DNA-Spurenmaterials unbekannter Spurenleger sollen insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht ergänzt werden. Ferner wird das Untersuchungsmerkmal der „biogeographischen Herkunft“ gestrichen. Die zulässige Höchstdauer einer Gewahrsamsanordnung wird unter Berücksichtigung der Vorschläge der PAG-Kommission und der Erfordernisse der Polizeipraxis auf längstens einen Monat reduziert. Sie kann künftig nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Monaten verlängert werden. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene eines präventiven Gewahrsams werden umfassend ausgebaut. Einführung eines Richtervorbehalts für die Verwertung der im Rahmen eines Body-Cam-Einsatzes in Wohnungen erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Und weiteres. – Anschließend werden federführende Anträge und eine Eingabe aufgerufen.

Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (9:15 Uhr; Weiße-Rose-Saal)

Beratung von Anträgen sowie Konsultationsverfahren Corona-Pandemie (hier: Förderprogramm “Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft”) und Eingaben.

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (9:15 Uhr; Plenarsaal)

Unter anderem Mitberatung des Gesetzentwurfs der FDP zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 18/15271), Anträge wie der Grünen „Ökologische Lebensmittelerzeugung in Bayern – repräsentative Daten erfassen und Entwicklungen lenken (Drs. 18/15925).

Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (9:15 Uhr; Senatssaal)

Aufgerufen wird eine Reihe von Anträgen wie der Grünen zur Theaterversorgung im Flächenland Bayern (Drs. 18/15930), (Drs. 18/15932) , von CSU/Freien Wählern „Prüfung eines neuen Modells für Forschung, Regionalisierung und Lehre: „OPEN REGIONAL CAMPUS“ (ORCA)“ (Drs. 18/15954) , der FDP „BAföG zukunftsfähig aufstellen: BAföG soll endlich auch in Bayern digital beantragt werden können (Drs. 18/16243).

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (9:15 Uhr; Saal 2)

Eingaben

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

23. Juni 2021 um 06:55h

Abgelegt in Heute im Landtag