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Kabinett: Integrationsbeauftragter wird Staatskanzlei zugeordnet

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Der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung wird jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode vom Ministerpräsidenten berufen. Sein Aufgabenfeld ist die „Beratung und Unterstützung der Staatsregierung in Fragen der Integrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik”. Zudem ist er der persönliche Ansprechpartner für Bürgeranliegen. Bislang sind er und sein Büro dem Bayerischen Sozialministerium angegliedert. Auf jetzigen Beschluss des Kabinetts zieht der Amtsinhaber MdL Martin Neumeyer (CSU) um von der Winzererstraße in München in die Bayerische Staatskanzlei. Mit dieser direkten Anbindung an die Regierungzentrale sollen die „derzeit besonders großen Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik möglichst optimal bewältigt“ werden können, betonte Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber. Gemeinsam mit den Kommunen seien schnelle und tragfähige Lösungen für die Zukunft Bayerns zu finden. Huber versicherte auch, dass die Asyl- und Flüchtlingspolitik auf längere Sicht ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit der Staatsregierung sein wird. Dem Integrationsbeauftragten komme dabei, wie es in der Aufgabenbescheibung heißt, eine zentrale Bedeutung bei der Beratung der Staatsregierung zu. Seine Anbindung an die Staatskanzlei stärke den ständigen direkten Draht zum Ministerpräsidenten. Read the rest of this entry »

Written by Helmut Fuchs

Juni 10th, 2015 at 9:27 am