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Landesplanung und -entwicklung in Bayern vor großen Herausforderungen

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Noch in dieser Legislaturperiode soll das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) gänzlich neu geschrieben werden. Und auch das Landesplanungsgesetz insgesamt steht vor möglicherweise einschneidenden Veränderungen. Davon, dass man bei Null anfangen wolle oder von einem „weißen Papier“ war schon vor Weihnachten die Rede. Doch gestern eröffnete das zuständige Wirtschaftsministerium dem Fachausschuss des Landtags zu allgemeiner Überraschung einen vorläufigen Fahrplan. Schon demnächst steigt das Ministerium in eine vorläufige Verbandsanhörung ein. Vor Weihnachten will sich das Kabinett damit befassen und erste Eckpunkte formulieren. Die Verordnung soll dem Landtag im ersten Quartal 2012 vorliegen. Ausschussvorsitzender Erwin Huber (CSU) machte dann deutlich, dass sich der Ausschuss dann auch mit dem übergeordneten Landesplanungsgesetz befassen werde. Dieses schreibt als Ziel die Schaffung und Erhaltung gleichwertiger und gesunder Lebensbedingungen in ganz Bayern vor.

Die Grünen hatten einen Bericht zur geplanten Neufassung des Landesentwicklungsprogramms beantragt (2947) und hierzu einige konkrete Fragen gestellt. Warum beispielsweise die Staatsregierung die 2006 erfolgte „massive Kürzung“ des LEP als nicht ausreichend erachte, welche Vorteile man sich erhoffe oder auch welcher Zeit- und Personalaufwand notwendig sei. Der für die Landesplanung zuständige Referatsleiter, Ministerialrat Rainer Veit, konnte zwar zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf alle Fragen konkret eingehen. Seine Ausführungen eröffneten jedoch derart neue Gesichtspunkte, dass die Grünen mit dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, den Antrag vorläufig als erledigt zu betrachten, einverstanden waren. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass sich alle Fraktionen erst mal sammeln und neu orientieren wollen und müssen.

Neue Themen und Herausforderungen können angenommen werden

Veit erläuterte, dass bei der 2006 erfolgten Fortschreibung schon Überprüfungen von Großprojekten angekündigt waren. Mittlerweile habe sich gezeigt, dass eine Gesamtfortschreibung sinnvoll sei. Auch weil jeweilige Teilfortschreibungen unterschiedliche Prüfungsstände zur Folge hätten. Einen großen Vorteil sieht das Ministerium darin, dass man „neue Themen und neue Herausforderungen“ annehmen könne. Das reicht vom Klimawandel über die demografische Entwicklung über Deregulierungen von der Verlagerung von oben nach unten bis hin zur Übertragung auf Kommunen. Ziel ist eine Lösung „aus einem Guss“, die ja auch einige Zeit halten solle.

Grünen-Berichterstatter Ludwig Hartmann zeigte sich „etwas ratlos“ ob des Umschwungs zu neuen Denkansätzen, ordnete dies aber vom Grundsatz her als begrüßenswert ein. Nicht erklären könne er sich die unterschiedliche Darstellung zu Aussagen der politischen Spitze noch vor Weihnachten. Veit sprach da etwas vage von „vielleicht missverständlichen“ Darstellungen. Als Beamter hielt er sich in vernünftiger Weise heraus

Alexander Muthmann von den Freien Wählern wies zunächst darauf hin, dass man im Ergebnis dann bis zum Ende der Legislaturperiode auch mit erkannten Mängeln leben müsse. Konkret sprach er die anstehenden strittigen Genehmigungen von Einzelhandelsgroßprojekten an, was den Ausschuss gerade in den letzten Wochen beschäftigt hatte. Anderes hingegen, wie die angekündigten Verlagerungen von oben nach unten, höre er natürlich gern. Annette Karl (SPD) warf als erste die Frage nach den auch von der Bayerischen Verfassung geforderten „gleichen Lebensverhältnissen“ auf. Da habe sich in Bayern in manchen Bereichen vieles auseinander entwickelt. Ob man zu gleichen Lebensverhältnissen wieder hinkomme, zog Klaus Dieter Breitschwert (CSU) sehr in Zweifel. Gleichzeitig stellte er die Notwendigkeit ordnungspolitischer Regelungen heraus. „Wir brauchen klare Regelungen“ sonst käme es – Beispiel Einzelhandel – zu einem „Vernichtungswettbewerb“, dann „gehen alle in die Peripherie“.

Reinhold Bocklet – der I. Landtagsvizepräsident vertrat zufällig wieder einen verhinderten CSU-Kollegen – brachte das Vorhaben in den Rahmen, in den es einzufügen ist. Vom Grundsatz her setzt das Landesplanungsgesetz ja auch EU-Richtlinien um. Bocklet, gewiefter Europapolitiker und Fachmann in Bundesangelegenheiten, wies darauf hin, dass sich jetzt nach der Föderalismusreform erstmals – „das ist neu“ – die Möglichkeit von Abweichungen vom Bundesraumordnungsgesetz ergäben. Neben oder in die Möglichkeit der Neugestaltung träte auch die Tatsache, dass im Lande im Laufe der Jahre neue Tatbestände aufgetreten sind. Eine Frage könne sein, was werde mit den zentralen Orten. Komme es da möglicherweise zu Abstufungen? Vieles sei im Aufschwung der siebziger Jahre geregelt. Jetzt lägen andere Situationen vor. Doch das ergäben die Beratungen, so Bocklet, „da ja am Schluss der Landtag das letzte Wort hat“.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. März 2010 um 16:32h

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