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Landesbank-Aufsichtsräte: Opposition fordert zivilrechtliche Klärung

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Für mich ist es grobe Fahrlässigkeit“ sagen unisono die Mitglieder der Opposition im Landesbank-Untersuchungsausschuss. Aber die Bewertung dieser Frage müsse letztlich den Gerichten überlassen bleiben. Die Vertreter der SPD, der Freien Wähler und der Grünen seien nach der Vorverurteilung der vergangenen Monate zum vorschnellen Urteil übergegangen, stellte der Vorsitzende des Ausschusses, Thomas Kreuzer (CSU), dazu fest. Dies liegt nunmehr auf dem Tisch nachdem der Ausschuss in 142 Stunden und 41 Minuten 67 Zeugen befragt, Aussagen von sieben weiteren schriftlich eingeholt und über 300 Aktenordner bearbeitet hat. Mit dem Abschlussbericht ist für Ende Januar zu rechnen.

Allerdings steht noch aus die nochmalige Befragung von zwei Zeugen. Denn die Opposition beabsichtigt, den früheren Vorsitzenden des Landesbank-Aufsichtsrats, Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser, sowie den Stellvertreter, den damaligen Sparkassenschef Siegfried Naser, erneut vor den Ausschuss zu laden. Bei beiden hätten sich Widersprüche zu den Aussagen vom früheren LB-Vorstandschef Werner Schmid bei der Staatsanwaltschaft ergeben. Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist die Prüfung des Verhaltens von jetzigen und früheren Regierungsmitgliedern im Zusammenhang mit dem 3,75 Milliarden Euro teueren Verlust bei An- und Verkauf der Kärntner Landesbank (HGAA). Bei Vorliegen „grober Fahrlässigkeit“ wären die die Geschäfte der Landesbank beaufsichtigenden Mitglieder des Verwaltungsrats zum Schadenersatz verpflichtet.

In ihrer gestrigen Pressekonferenz zeigten sich Harald Güller (stv. Ausschussvorsitzender), Inge Aures (beide SPD), Bernhard Pohl (Freie Wähler) und Dr. Sepp Dürr (Grüne) zufrieden mit Arbeit und Ergebnissen des Untersuchungsausschusses. Der heutige Vorstand der Landesbank habe inzwischen den alten haftbar gemacht, es sei zu konkreten Ergebnissen über die Staatsanwaltschaft gekommen, man fordere die zivilrechtliche Klärung der Frage nur fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verhaltens und die Frage der Verjährung habe sich positiv erledigt. Die CSU, die angetreten sei „alles unter den Tisch zu kehren“, habe sich dem Druck der Opposition beugen müssen.

Pohl wies darauf hin, dass Faltlhauser das entscheidende Detail geliefert habe mit seiner Aussage, dass er in Kenntnis der Untersuchungen vor dem Kauf, „so nicht entschieden hätte“. Naser habe – nach dem anfänglichen Versuch sich zu drücken – bestätigt, dass er keinen Kaufvertrag gesehen habe. Bei den früheren „einfachen“ Mitgliedern des Verwaltungsrats hob Pohl hervor, dass Ex-Wirtschaftsminister Erwin Huber von seinem Staatssekretär vor dieser „heißen Kiste“ gewarnt wurde und dass, immerhin, einzig Ex-Innenminister Günther Beckstein sein „persönliches Bedauern“ geäußert habe.

Um die politische Verantwortung kommt er nicht rum“ stellte Dürr zur Rolle des früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber fest. Zudem nannte er als weiteren Fixpunkt die Feststellung zweier Gutachten, dass zu den Sorgfaltspflichten von Aufsichtsräten gehöre, dass sie „dem Vorstand nicht blindlings vertrauen“ dürften. Doch es zeige sich, dass diese Verwaltungsräte bis heute nicht ihre Aufgaben und Pflichten kennten. Ihre Aussagen hätten „ein System der organisierten Verantwortungslosigkeit ans Licht gebracht“.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

17. Dezember 2010 um 07:13h

Abgelegt in Landespolitik

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