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Genehmigung von Spielhallen: Gesetzentwurf sieht massive Einschränkungen vor

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Der Ministerrat hat den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages beschlossen. Der für Spielbanken zuständige Finanzminister Markus Söder betonte, dass das Mindestalter für den Besuch derselben in Bayern bei 21 Jahren bleibt. Innenminister Joachim Herrmann hob besonders die restriktiveren Regelungen für Spielhallen hervor: „Mit dem Verbot so genannter Mehrfachkonzessionen wird es künftig möglich sein, riesige Spielhallenkomplexe zu verhindern. Künftig kann keine Erlaubnis für eine Spielhalle mehr erteilt werden, wenn im baulichen Verbund eine weitere Spielhalle existiert.“ Das Gesetz sieht außerdem einen Mindestabstand zwischen Spielhallen von 250 Metern Luftlinie vor.

Mindestsperrzeit von 3 bis 6 Uhr vorgesehen – Gemeinden können diese darüber hinaus verlängern

Die Möglichkeit zum Glücksspiel soll, Wie das Kommunique zum Kabinettsbeschluss weiter ausführt, durch eine Verlängerung der Sperrzeiten für Spielhallen eingeschränkt werden. Dabei ist künftig eine Mindestsperrzeit von 3.00 bis 6.00 Uhr vorgesehen. Die Gemeinden werden ermächtigt, die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse zu verlängern. Zudem verschärft der Glücksspielstaatsvertrag selbst die Anforderungen an die äußere Gestaltung und die Werbung für Spielhallen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag benötigen Spielhallen künftig eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis, mit der die Einhaltung der Beschränkungen sichergestellt werden kann.

SPD: Mehr Spielsüchtige wegen Unentschlossenheit der Staatsregierung

Als „zu spät und zu unentschlossen“ kritisiert die innen- und kommunalpolitische Sprecherin der SPD im Landtag, Helga Schmitt-Bussinger. den vorgelegten Gesetzentwurf. Fakt sei, so die SPD-Abgeordnete: „Die CSU hat zu lange die Augen vor der Realität verschlossen und sich auch noch von der FDP bremsen lassen.“ Sie verwies auf den von der SPD Ende 2011 vorgelegten Gesetzentwurf für ein bayerisches Spielhallengesetz, der wie eine Reihe weiterer früherer SPD-Initiativen von der Landtagsmehrheit abgelehnt worden war. Durch die Unentschlossenheit habe die Staatsregierung in Kauf genommen, dass mehr Menschen vom Glückspiel abhängig wurden und dass ganze Stadtteile massiv an Lebensqualität und Wert durch hässliche Spielhallen verloren haben und die Kriminalität angestiegen ist.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

18. April 2012 um 05:16h