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Kabinett: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und sozialer Berufe

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Gebilligt wurde der von Arbeitsministerin Christine Haderthauer vorgelegte Gesetzentwurf für ein bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG). Damit werde laut Haderthauer MigrantInnen für landesrechtlich geregelte Berufe wie Sozialpädagogen und Erzieher erstmalig der Anspruch eingeräumt, dass ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in einem Anerkennungsverfahren zügig geprüft und bei Gleichwertigkeit schnell anerkannt werden. Ihnen werde auch ermöglicht, die neben ihrer Berufsausbildung mitgebrachten sprachlichen Zusatzkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen auf dem rbeitsmarkt optimal einzubringen. „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Bayern!” Das Gesetz, so Wirtschaftsminister Martin Zeil, ermögliche eine einfache, schnelle und transparente Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbener Qualifikationen mit landesrechtlich geregelten Berufen. Mit diesem Nachweis in der Tasche könnten sich ausländische Fachkräfte gezielter auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bewerben und fachgerecht in den Unternehmen eingesetzt werden. Mit Inkrafttreten des BQFG des Bundes am 1. April dieses Jahres hat der Bund erstmals umfassende Ansprüche auf Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in einem straffen Verfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe geschaffen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

09. Oktober 2012 um 17:46h