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Mehr Transparenz über Qualität in Alten- und Pflegeheimen

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    In seiner gestrigen Sitzung hat das Kabinett auf Vorschlag von Sozialministerin Christine Haderthauer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes beschlossen. Mit ihm sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Transparenz über die Qualität der Pflege in stationären Altenheimen sicherzustellen. Künftig müssen die Träger die Pflege-Prüfberichte über ihr Heim auf einer vom Sozialministerium zur Verfügung gestellten zentralen Internetseite veröffentlichen. Diese Pflege-Prüfberichte werden von der Heimaufsicht der Landkreise und kreisfreien Städte in regelmäßigen Zeitabständen erstellt. Jeder kann sich so über die Einrichtung und die Qualität der geleisteten Pflege ein objektives Bild machen. Wichtig sei aber auch weiterhin, so Haderthauer, dass man sich von dem Heim bei einem Besuch einen persönlichen Eindruck verschafft. Daneben ermöglicht der Gesetzesentwurf Modellvorhaben für ein abgestimmtes Vorgehen von Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Heimaufsicht. Die vom Sozialministerium zur Verfügung gestellte Internetseite wird freigeschaltet, sobald der Gesetzentwurf in Kraft getreten ist. Bislang ist nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Veröffentlichung durch die Heimaufsicht nur mit Zustimmung des Trägers möglich.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

12. Dezember 2012 um 08:02h

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