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Kabinett: Elektromobilität – Palliativ- und Hospizversorgung – Lehramt

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Staatsregierung und bayerische Automobilbranche haben sich auf einen Maßnahmenkatalog zur Förderung der Elektromobilität geeinigt. Wie Wirtschaftsministerin Ilse Aigner dem Kabinett berichetet enthält er folgende Punkte: direkte Anreize durch Kaufprämien, starker Ausbau der Ladeinfrastruktur, Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für kostenfreies Laden am Arbeitsplatz, öffentliche Beschaffungsinitiative für den staatlichen Fuhrpark. Ziel ist es, die Zahl der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge deutlich zu erhöhen um die angestrebte Zahl von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 noch erreichen und damit die CO2-Reduktionsziele der EU-Kommission umsetzen zu können. Der Bund wird aufgefordert, für die Kaufanreize erforderliche Finanzmittel ohne Gegenfinanzierung bereitzustellen und zeitnah ein Konzept für eine bürgerfreundliche und einfach handhabbare Prämienlösung zu entwickeln. Mit einem Bund-Länder-Programm – unter Beteiligung Bayerns und mit zugesagter Unterstützung der Autoindustrie – soll die notwendige Ladeinfrastruktur mit 7000 öffentlichen Ladesäulen in Bayern bis zum Jahre 2020 geschaffen werden. Wenn Unternehmer/Arbeitgeber kostenfreie Lademöglichkeiten anbieten, sollen diese von Arbeitnehmern steuerfrei zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden können. Durch eine staatliche Beschaffungsinitiative für Elektrofahrzeuge soll im staatlichen Fuhrpark der Anteil der Elektroautos bei Neuzulassungen, die grundsätzlich für Elektrifizierung geeignet sind, auf 20 Prozent erhöht werden.

Versorgung Schwerstkranker und Sterbender

Bayern will die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen weiter ausbauen. Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml legte dem Ministerrat einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Palliativ- und Hospizversorgung im Freistaat vor. So haben 97 der 411 Krankenhäuser in Bayern bereits palliativmedizinische
Angebote. In 48 Krankenhäusern gibt es Palliativstationen. 6 dieser Krankenhäuser verfügen zusätzlich über einen palliativmedizinischen Dienst. 49 Krankenhäuser haben einen palliativmedizinischen Dienst. In den palliativmedizinischen Diensten arbeiten Ärzte, Pfleger, Psycho- und Physiotherapeuten eng zusammen. Sie werden je nach Bedarf im gesamten Krankenhaus tätig. Palliativmedizinische Dienste können in Bayern seit 2009 ins Fachprogramm “Palliativversorgung in Krankenhäusern” aufgenommen werden und ermöglichen auch kleineren Krankenhäusern, stationäre Palliativversorgung Schwerstkranker und Sterbender anzubieten. Im ambulanten Bereich hat der Freistaat im Jahr 2015 den Aufbau von sechs weiteren Teams zur spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV-Teams) mit bis zu 15.000 Euro pro Team unterstützt. Insgesamt gibt es nun in Bayern 36 SAPV-Teams für Erwachsene und vier SAPV-Teams für Kinder. Mit 10.000 Euro pro Platz unterstützt das Bayerische Gesundheitsministerium den Auf- und Ausbau der stationären Hospizversorgung in Bayern. Huml: „Derzeit gibt es in Bayern 18 stationäre Hospize mit 182 Plätzen, 15 weitere Plätze kommen in der nächsten Zeit dazu. Damit sei das Ausbauziel von 210 Plätzen in Bayern nahezu erreicht. Zudem gebe es in Bayern mehr als 140 ambulante Hospizdienste, getragen von etwa 6.900 ehrenamtlichen Hospizbegleitern. „Sie sind das Herz der Hospizbewegung.”

Auch um die geriatrische Versorgung sei es in Bayern sehr gut bestellt. Derzeit gebe es im Freistaat 62 Einrichtungen der stationären geriatrischen Rehabilitation, 8 Institutionen der ambulanten geriatrischen Rehabilitation, 81 Akutgeriatrien, 5 akutgeriatrische Tageskliniken und 3 von bundesweit 15 Einrichtungen der mobilen geriatrischen Rehabilitation. Für den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation weiter zu unterstützen, gebe es eine Anschubfinanzierung von bis zu 25.000 Euro pro Team. Darüber hinaus gibt es im Freistaat annähernd 40 Praxisverbünde, in denen etwa 350 Ärzte und Psychotherapeuten eng zusammenarbeiten und über 3000 Patienten vor allem in Pflegeheimen versorgen.

Anspruch auf Referendariatsdienst erst nach drei Jahren

Ab dem Schuljahr 2019/20, sollen Lehramtsstudenten in Bayern, die sich für für den Vorbereitungsdienst qualifiziert haben, erst nach drei Jahren Anspruch auf Übernahme in den Referendariatsdienst haben. Eine entsprechende Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes wurde gestern vom Kabinett gebilligt. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Der Freistaat kann mit der Option zur Einführung von Zulassungs-beschränkungen den Vorbereitungsdienst für die angehenden Lehrkräfte bei Bedarf zeitlich besser steuern und so die Qualität der Ausbildung weiter erhöhen. Das gilt vor allem für die Schularten und für die Fächerkombinationen, in denen es einen großen Bewerberüberhang von Hochschulabsolventen gibt.” Der für Bayern nun mögliche Weg sei in den meisten deutschen Ländern längst Praxis. Konkret: 13 Länder wendeten vergleichbare Regelungen bereits seit geraumer Zeit an. „Mit der Gesetzesänderung ist noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob, wann und in welchem Umfang die Steuerung praktiziert wird. Diese Fragen werden mit Blick auf die weitere Entwicklung der
Studierendenzahlen und den jeweiligen Bedarf bewertet werden”, betonte Minister Spaenle. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag vorgelegt.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

27. Januar 2016 um 07:55h