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Staatliche Förderung von Lokalfernsehen wird fortgeführt

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Das bayerische Lokalfernsehen wird über 2017 hinaus bis zum Jahre 2020 staatlich gefördert. Zum entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Dienstag meinte Medienministerin Ilse Aigner, dass damit die flächendeckende Verbreitung mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten gesichert werde. „Lokale und regionale Fernsehangebote sind zentraler Bestandteil der regionalen Kommunikation und tragen wesentlich zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat bei.“ Um die einzigartige Angebotsvielfalt in Bayern aufrechtzuerhalten, komme es auch auf den Einsatz neuer digitaler Verbreitungstechniken an. Deshalb sollen die lokalen und regionalen Programme schrittweise in hochauflösender HD-Qualität zu empfangen sein.

Dies werde mit der Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes vorangetrieben, und zwar mit einer expliziten Verankerung eines entsprechenden Förderantrags der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Gesetz. Mit dem Gesetzentwurf soll die Digitalisierung des Hörfunks auf allen Verbreitungswegen vorangetrieben werden, um mittelfristig eine Abschaltung des analogen terrestrischen Hörfunks UKW zu erreichen. Seit 2008 ist die staatliche Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote im Bayerischen Mediengesetz geregelt. Die derzeitige Förderung läuft Ende des Jahres 2016 aus. Gegenwärtig erhalten 16 Fernsehanbieter sowie 9 Spartenanbieter eine Förderung zur Herstellung sowie zur technischen Verbreitung ihrer Programme. Wie das Kommunique zum Kabnettsbeschluss weiter und abschließend feststellt, schreite die Digitalisierung des Hörfunks in Deutschland nur langsam voran. Die Marktdurchdringung der digitalen terrestrischen Verbreitungstechnik DAB+ sei trotz stetig steigender Tendenz gering. Bayern liege aber bereits deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

07. September 2016 um 05:12h