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Landtag heute II: Mehr Frauen in Parlamente – Pädagogik in Kitas – “Demokratie leben” – sozialer Klimaschutz – invasive Tier- und Pflanzenarten

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Nicht nur die Nachtragstagesordnungen – siehe oben – sind aktuell und von Bedeutung. Die Tagesordnungen sind mittlerweile umfangreicher geworden, so dass nur einige Punkte herausgegriffen werden können. Der Verfassungsausschuss befasst sich noch mit den Gesetzentwürfen von SPD (Drs. 18/51) und Grünen (Drs. 18/206) zur Änderung des Landeswahlrechts mit dem Ziel, dass Frauen zahlreicher in Parlamenten vertreten werden. Die SPD fordert eine abwechselnde Reihung von Bewerberinnen und Bewerbern auf den Wahlkreislisten. Die Grünen fordern per Verfassungsänderung eine Frauenquote für Staatsregierung und Landtag, eine Halbierung der Zahl der Stimmkreise bei der Landtagswahl, die Wahl von zwei Personen pro Stimmkreis; eine Besetzung der Wahlkreislisten mindestens zur Hälfte mit weiblichen oder diversen Personen, eine entsprechende Änderung der Verfassung und des Landeswahlgesetzes. In der 1. Lesung beider Gesetzentwürfe am 5. Februar war man von der Möglichkeit einer von Landtagspräsidentin Ilse Aigner dringlich angeratenen überparteilichen Sacharbeit (noch) meilenweit entfernt.

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (9:15 Uhr; Saal S 401) berichtet das Ministerium zur “Pädagogischen Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)” Die SPD hatte dies beantragt und dabei nach Erkenntnissen aus dem Modellversuch „Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)“ gefragt und will insbesondere wissen, wie viele Kindertageseinrichtungen mit dem Modellversuch erreicht werden, wie groß die Nachfrage war und ob diese gedeckt worden war. Dazu kommen Fragen nach der Finanzierung oder auch den Erfahrungen der pädagogischen Qualitätsbegleiter/Innen.

CSU und Freie Wähler wollen “Demokratie leben”

Ein Dringlichkeitsantrag (Drs. 18/383) von CSU und Freien Wählern spricht sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander aus. Dabei soll man das – Bundesprogramm “Demokratie leben” für Präventionsprojekte in Bayern nutzbar machen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ soll beim Bund darauf hingewirkt werden, dass dieser die Vielfalt der Projekte (von Initiativen, Vereinen u.a.) in den Ländern und ihre Förderbedürfnisse anerkennt. In der Folge könnten die Länder entsprechend ihrer föderalen Verantwortung Projekte bedarfsgerecht unterstützen und ausbauen. In Bayern gelte dies insbesondere für das erfolgreiche Präventionsprojekt „MotherSchools“, welches 2017 in Bayern als erstem Bundesland gestartet ist. Die SPD fordert (Drs. 18/237) ein Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt vorlegen! Gefördert werden sollen die Akzeptanz sexueller Vielfalt, Beratungs- und Selbsthilfeprogramme, Anti-Gewalt-Arbeit, Bildung, Kindheit und Jugend, Familien, Alter, Behinderung, Geflüchtete, Freizeit, Kultur und Alltag, Gesundheit.

Was dürfen  ARD und ZDF auf ihrer Homepage anbieten

Im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (9:15 Uhr; Saal 1) geht es um den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 18/15) – Es gehe, so Medienminister Dr. Florian Herrmann in der 1. Lesung am 23. Januar, konkret darum, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet (eigene Onlineportale, Mediatheken – künftige Verweildauer von Beiträgen 30 statt bislang 7 Tage -, Apps etc.) anbieten dürfen. Die Änderung findet weitgehende Zustimmung der Fraktionen (außer in der Sache selbst nicht begründete Ablehnung der AfD) bei bestehendem Diskussionsbedarf zu Einzelaspekten in den Ausschüssen.

Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz berichtet das Ministerium zum Thema “Ausgezeichnete Panscherei in Wurstwaren – Qualität der Rohstoffe in verarbeiteten Produkten sicherstellen!” Zugrunde liegt SPD-Berichts-Antrag zur Verwendung von Separatorenfleisch in Bayern. Sie stellt Fragen zur aktuellen Kennzeichnungsverpflichtung bei der Verwendung von sogenanntem Separatorenfleisch in verarbeiteten Produkten und wie die Staatsregierung die aktuelle Rechtslage beurteilt.

Soziale Klimaschutzziele – turbulente Sitzung erwartet

Danach dürfte es wieder turbulenter zugehen. Aufgerufen wird der Gesetzentwurf der SPD für ein Bayerisches Gesetz zur Förderung eines sozialen Klimaschutzes in Bayern und zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Drs. 18/148) Verpflichtung zum Klimaschutz und Klimaanpassung; Klimaschutzziele; klimaverträgliches Energiesystem; nachhaltige Mobilität mit kostenlosem ÖPNV für Schüler und Senioren u.a.; integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept; Klima-Umtauschprämie; Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen; kommunaler Klimaschutz und öffentliche Fernwärmeversorgung; klimaneutraler Gebäudebestand; Boden- und Moorschutz und anderes lauten die Schlagworte.

Man kann den Entwurf (in ähnlicher Form schon in der letzten Legislatur eingebracht und abgelehnt) natürlich nur parallel zur von CSU und Freien Wählern eingebrachten Einbringung des Klimaschutzes (des Wortes „Klimaschutz“) in die Bayerische Verfassung betrachten. Immerhin liegen damit neben dem Grundsatzvorhaben der Regierungsfraktionen Sachvorschläge aus der Opposition vor. Die erste Lesung des SPD-Entwurfs am 31. Januar zeigte, dass CSU und FW ein Eingehen auf die Vorschläge der SPD vermieden. Erich Beißwenger (CSU) erschöpfte seine Redezeit im wesentlichen mit einer Aufzählung der bisherigen und laufenden Leistungen der Regierung in Sachen Klimaschutz, und von Manfred Eibl (Freie Wähler) bleibt in Erinnerung die Feststellung: Klimaschutzziele erreichen ja – „aber in Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Bayern“. Verbunden übrigens mit der Aufforderung, „nicht an dem Ast zu sägen, auf dem wir sitzen“. Was, so könnte man einwenden, ziemlich unerheblich ist, wenn der ganze Baum umzufallen droht. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer hatte in einer Pressekonferenz am Mittwoch sehr deutlich auf Schwächen des Entwurfs hingewiesen. Fakt ist, dass konkrete Vorschläge vorliegen. Die Behauptung der Regierungsfraktionen in der Debatte um die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung, dass Grüne und SPD diese Aufnahme ablehnten, ohne Vorschläge zu machen, ist längst entkräftet. SPD Umweltexperte Florian von Brunn meint denn auch vor der heutigen Ausschussdebatte, die Regierungsfraktionen können nun unter Beweis stellen, wie wichtig ihnen konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz sind. „CSU und Freie Wähler haben gestern Krokodilstränen geweint, weil wir ihre PR-Aktion Verfassungsänderung nicht ohne konkrete Maßnahmen mitmachen, die den Klimaschutz wirklich voranbringen. Jetzt können sie unter Beweis zu stellen, wie wichtig ihnen der Klimaschutz wirklich ist: indem sie unserem Gesetzes-Vorschlag zustimmen.”

Einen auf sie passenden Dringlichkeitsantrag stellt die AfD: Bayerns Natur schützen – Die Verbreitung invasiver Tier- und Pflanzenarten stoppen (Drs. 18/304) – wissenschaftliche Beobachtung; Entwicklung von Bekämpfungsstrategien; Übernahme erfolgreicher Beispiele; Verbot der Einfuhr und Ansiedlung gefährlicher Pflanzen und Tiere. Das klingt irgendwie vertraut. Auch die CSU stellt einen Antrag (Drs. 18/395) zum Thema. Allerdings mit ganz anderer Tonlage: Unter „Prävention vor und Management von invasiven Tier- und Pflanzenarten“ fordert sie einen Bericht zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, zur Bekämpfung invasiver Schädlinge und zur Beobachtung gesundheitsgefährdender invasiver Arten.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

27. Februar 2019 um 23:38h

Abgelegt in Heute im Landtag