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Vorschau: Heute im Landtag (Dienstag, 16. Juli)

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Er galt schon immer als Highlight Münchner Großevents – der Sommerempfang auf Schloss Schleißheim. Auch heute Abend hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner nicht nur Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst sondern auch weitere Bürger aus der Mitte der Gesellschaft zum Ehrenempfang für Ehrenamtliche eingeladen. Doch vor viel Entspannung hat der Landtag noch ausreichend Arbeit für seine Abgeordneten auf die Tagesordnung gesetzt. Von 14 bis 17 Uhr stehen im Plenum neben einer Aktuellen Stunde zum Flächensparen vor allem drei Gesetzentwürfe zur Ersten Lesung an. Nämlich zu den Themen: die Förderung von Bürgerrundfunkprogrammen, die Klimapolitik und die Wahl von Richtern bzw. die Weisungsbefugnis für Staatsanwälte in Bayern.

Flächensparen im Freistaat wird zum Hauptthema vor der Sommerpause

Die vorschlagsberechtigte Fraktion der Freien Wähler wählte als Thema der Aktuellen Stunde im Landtag: „Heimat bewahren – Fläche sparen“. Die Fraktion hatte gestern in einer Pressekonferenz einen Zehn-Punkte-Plan zum Flächensparen vorgelegt. Der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl dazu: „Fehler der Vergangenheit dürfen wir nicht wiederholen; Flächenverschwendung darf es nicht mehr geben. Deswegen haben wir mit unserem Koalitionspartner vereinbart, eine Richtgröße für den Flächenverbrauch von maximal fünf Hektar pro Tag anzustreben.“ Die Grünen hatten vergangenen Freitag ihren Gesetzentwurf für eine nachhaltige Flächennutzung durch ein verbindliches 5-Hektar-Ziel vorgestellt. Der Entwurf wird am morgigen Mittwoch in Erster Lesung im Landtag beraten. Und im Laufe des Vormittags berät auch der Bayerische Ministerrat das Thema Flächensparen. Die Ergebnisse sollen ab 12 Uhr in einer Pressekonferenz vorgestellt werden.

SPD und Grüne wollen Bürgerradios stärken

Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur „Änderung des Bayerischen Mediengesetzes – Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme/ Community Media“ ( Drs. 18/2585 ) will zur Aufrechterhaltung der lokalen und regionalen Informations- und Meinungsvielfalt eine Regelung treffen, die neben der Programmförderung eine strukturelle Basisförderung gemeinnütziger Rundfunkanbieter/ Community Media ausdrücklich zur Aufgabe der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) macht. Grüne und SPD erneuern damit ihre Forderung nach einer angemessenen, programmunabhängigen Basisförderung für Bürgermedien in Bayern. Nur so erhielten Radio Z in Nürnberg und Radio Lora in München und andere gemeinnützige, demokratisch organisierte freie Radios in Bayern eine finanzielle Ausstattung, die ihrer Bedeutung gerecht werde. Für Max Deisenhofer, medienpolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, fördern Bürgermedien wesentlich die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft: „Bürgermedien sind eine Plattform für junge Medienmacherinnen und Medienmacher. Von ihnen geht ein hohes kreatives Potenzial aus. Sie bilden aus und sind Sprachrohr für alle, über die normalerweise nur berichtet wird und die selbst kaum zu Wort kommen“ UndMartina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, stellt fest: „Für uns ist es ganz wichtig, auf allen Ebenen die Meinungsvielfalt und die Medienvielfalt in Bayern zu erhalten und zu stärken, weil die Bürgerinnen und Bürger davon direkt profitieren. Je besser, umfangreicher und vielseitiger sie informiert sind, umso abgewogener können sie ihre Urteilsfähigkeit fördern und am demokratischen Meinungsbildungsprozess teilhaben.

Grüne wollen rechtlichen Rahmen zur Erreichung von Klimaschutzzielen in Bayern

Mit dem Gesetzentwurf der Grünen zum „Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern – Bayerisches Klimagesetz“ (Drs. 18/2778 ) soll Bayern – wie einige andere Bundesländer auch - einen rechtlichen Rahmen für seine Klimaschutzanstrengungen erhalten, um diese effektiver und effizienter auszuüben. Der klimapolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig, präsentiert jetzt, wie es in einer Einladung zu einer gestrigen Pressekongferenz formuliert wurde, „ein umfassendes Klimagesetz für Bayern, das einen neuartigen Ansatz verfolgt. Es definiert anhand des anteiligen Bayern-Budgets am weltweiten CO2-Ausstoß zur Erreichung des in Paris beschlossenen „1,5-Grad-Ziels“ (Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf maximal 1,5 Grad Celsius) konkrete Klimaziele und schreibt Wege und Wegmarken fest.“ Der Grünen-Entwurf für ein bayerisches Klimagesetz sei damit ein wirksames und verbindliches Instrument, mit dem Bayern das Pariser Klimaschutzübereinkommen erfüllen könne.

FDP: Richterwahlausschuss statt Ernennung und Beförderung durch Staatsregierung

Als letzter heute geht ein Gesetzentwurf der FDP in die Erste Lesung, mit einem Thema, das zu der FDP passt und irgendwie auch an die alten Linksliberalen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über Gerhart Baum bis zu Burghard Hirsch erinnert. Und auch FDP-Fraktionschef Martin Hagen, früher auch enger Mitarbeiter von Leutheusser-Schnarrenberger, erklärte, dassdie FDP als Rechtsstaatspartei“ die Unabhängigkeit der Justiz in Bayern stärken will. Nach wie vor entscheiden im Freistaat Bayern allein die Staatsministerien über die Ernennung der RichterInnen. Die FDP schlägt nun eine Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes mit der „Einrichtung eines Richterwahlausschusses im Freistaat“ ( Drs. 18/2989 ) vor. Die FDP-Fraktion möchte den Einfluss der Regierung auf die Laufbahn von Richtern zurückdrängen. Die Berufung und Beförderung der bayerischen Richter durch die Exekutive sei intransparent und widerspreche der Gewaltenteilung. Die FDP-Fraktion schlägt stattdessen die Einführung von Richterwahlausschüssen vor, wie es sie in neun Bundesländern bereits gibt. Ihnen sollen neun Landtagsabgeordnete, fünf Richter als ständige Mitglieder und vier Richter des Gerichtszweigs, für den die Wahl stattfindet, angehören. Ihre Entscheidungen sollen mit Zweidrittelmehrheit fallen. Die FDP verweist daneben darauf (Pressemitteilung vom 8. Juli 2019), dass der Europäische Gerichtshof jüngst die Unabhängigkeit der deutschen Justiz infrage gestellt habe. Nach einem EuGH-Urteil vom 27. Mai 2019 dürften deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Grund ist die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte. Die FDP-Fraktion beantragt deshalb, dass die bayerische Staatsregierung sich auf Bundesebene für die Abschaffung des sogenannten externen Weisungsrechts der Justizminister gegenüber Staatsanwälten für den Einzelfall einsetzen soll. Die Bevölkerung im Freistaat müsse darauf vertrauen können, dass über die Einleitung und Sachbehandlung eines Strafverfahrens unabhängig von politischen Erwägungen entschieden wird. - Ähnliche Forderungen von Oppositionsfraktionen im Landtag waren in der Vergangenheit schon von CSU-Mehrheiten abgelehnt worden. Doch die Zeiten haben sich geändert.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

16. Juli 2019 um 09:09h

Abgelegt in Heute im Landtag