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Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 10. Juli)

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Dass die Automatisierung bei der Überprüfung von Steuererklärung auch ihre Tücken hat, darauf weisen die Grünen im Zusammenhang mit ihrer Forderung hin, die Steuererklärungen von Einkommensmillionären öfter prüfen zu lassen. Dass sich die Bedrohungslage von Kommunalpolitikern erschreckend verschlechtert hat, muss man mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen. Was da in Bayern passiert, das könnte eine Expertenanhörung aufdecken,wenn sie denn heute im Landtag genehmigt wird. Weitere Themen u.a.: das Verbot des Mitführens von Messern in der Öffentlichkeit, Studienabbrüche und was genau verbirgt sich hinter dem Verein Uniter e.V.?

Grüne: Steuererklärungen von Einkommensmillionären öfter prüfen

Während die Lohnsteuer bei ArbeitnehmerInnen direkt einbehalten wird, mussten im Vorjahr lediglich 14,15 Prozent aller EinkommensmillionärInnen ihre Steuererklärung prüfen lassen. Darauf weisen die Grünen in der Begründung ihres Antrags hin, mit dem sie erreichen wollen, dass bayerische Finanzämter die in der Abgabenordnung festgeschriebene sogenannte Prüfquote von mindestens 20 Prozent bei Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen sicherstellen (Drs. 18/2408). Dafür müsste natürlich mehr Personal für die Außenprüfung eingesetzt werden. Doch es würde sich lohnen, denn durch unabsichtliche Fehler oder bewusstem Steuerbetrug entgingen dem Fiskus in diesen Einkommensklassen Beträge im mehrstelligen Millionenbereich. Und noch auf weiteres weisen die Grünen hin. Während die Zahl der Einkommensmillionäre zwischen 2010 und 2018 um 16 Prozent zugenommen habe, habe die Zahl der Prüfungen im gleichen Zeitraum um 40 Prozent abgenommen. Zudem sei Bayern bundesweit als ein Bundesland bekannt, in dem Höchstverdienende ein geringes Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehung fürchten müssen. Denn durch den vermehrten Einsatz automatisierter Risikoauswahlsysteme erhielten immer weniger der erfahrenen und gut ausgebildeten SteuerprüferInnen Einblick in Unterlagen, anhand deren sie Anzeichen von Hinterziehungsdelikten erkennen können. Außerdem könne solche Software leicht manipuliert werden, wenn beispielsweise gut informierte Steuerberater die Bewertungsfaktoren kennen und entsprechend beraten. Fazit: Von daher hat die Automatisierung der Risikoanalyse ihre Grenzen.

Expertenanhörung zur Bedrohungslage von KommunalpolitikerInnen in Bayern gefordert

Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatten Umfragen zur Bedrohungslage von KommunalpolitikerInnen u.a. ergeben, dass bundesweit 40 Prozent aller Rathäuser mit Stalking, Beschimpfungen und Drohungen zu kämpfen hatten. Bedrohungen werden zum Alltag, Einschüchterungen und Hassbotschaften finden dabei nicht mehr nur in der Anonymität der sozialen Medien im Internet statt, sondern sie erreichen auch die Amtsstuben und dringen bis in das Privatleben von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen vor. Bayern liege der Umfrage zufolge bei den Kennzahlen zwar etwas unter dem Bundesdurchschnitt, aber mit persönlichen Beleidigungen und Beschimpfungen seien KommunalpolitikerInnen in Bayern sogar stärker konfrontiert als der Bundesdurchschnitt. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dieser Entwicklung ist dringend geboten, meinen die Landtags-Grünen. Sie beantragen heute im Kommunalausschuss die Durchführung einer Expertenanhörung zur Bedrohungslage von KommunalpolitikerInnen in Bayern (Drs. 18/2863). Bürgermeister und andere Komunalpolitiker samt MitarbeiterInnen in den Rathäusern sollen darin demAusschuss Rückmeldungen geben können über persönliche Erfahrungen zur Verrohung des Miteinanders im Allgemeinen sowie zu Belästigungen, Beleidigungen, Bedrohungen und sonstigen Angriffen online wie offline im Besonderen, seien sie politisch oder anderweitig motiviert. Daneben soll im Rahmen der Anhörung beleuchtet werden, zu welchen Analysen und Schlussfolgerungen Vertreter der Wissenschaft mit Blick auf die Problematik kommen. In der Anhörung solle auch darauf eingegangen werden, inwiefern kommunalpolitisch engagierte Frauen angefeindet werden und gefährdet sind. Dabei soll die Frage beantwortet werden, welche Rolle Frauenfeindlichkeit und Sexismus bei entsprechenden Belästigungen, Hassbotschaften, Bedrohungen oder gar tätlichen Angriffen spielen.

Bedenken gegen „Messerverbot“ in der Öffentlichkeit

Niedersachsen und Bremen setzen sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (BR-Drs. 207/19) dafür ein, das Tragen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit deutlich weitgehender als bisher zu verbieten . Insbesondere an stark frequentierten Orten, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder Veranstaltungsorten sollen Behörden lokale Waffenverbotszonen bestimmen können. Zudem soll ein generelles Führensverbot für Messer ab einer Klingenlänge von 6 cm gelten. Hierzu haben AfD und Freie Wähler/CSU Anträge auf die Nachtragstagesordnung des Kommunal-/Innenausschusses setzen lassen. Die AfD stellt sich einer Ausweitung von Messerverboten entgegen und fordert, keine weitere Einschränkung der Rechte der Bürger zu tolerieren (Drs. 18/2847). Denn ein Messerverbot werde weder das Sicherheitsgefühl, noch die Sicherheit auf deutschen Straßen, Bahnhöfen, Fußgängerzonen oder in Bus und Bahn verbessern. Zudem sei sich die AfD-Fraktion einig in der Meinung, dass ein Mitführungsverbot für Klingen ab 6 cm im öffentlichen Raum Rechte und Freiheitsgefühl von unbescholtenen und rechtschaffenen Bürgern erheblich beschneiden wird. Während sich unsere gesetzestreuen Bürger gezwungenermaßen an ein solches Verbot halten würden, ließen sich Kriminelle, die bereits dazu bereit sind, gesetzeswidrig auf andere Menschen einzustechen und deren Leben zu gefährden, erst recht nicht von einem gesetzlichen Trageverbot abschrecken. Ein Messerverbot sollte nur für solche Personen in Frage kommen, die bereits durch Gewaltdelikte straffällig geworden sind.

Freie Wähler und CSU warnen. Mit dem generellen Verbot würden auch Gebrauchsgegenstände zu Tatmitteln stigmatisiert. Die Bundesratsinitiative werde deshalb in dieser pauschalierten Form abgelehnt (Drs. 18/2879). Es sei zwar, so in der Antrags-Begründung, nicht in Abrede zu stellen, dass Angriffe mit Messern im öffentlichen Raum besonders geeignet sind, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Doch ein generelles Messerverbot in dieser weitgehenden Form würde zwangsläufig zur Kriminalisierung von Alltagsgegenständen führen. So wären grundsätzlich bereits Brotzeitmesser und Besteckmesser im Biergarten und damit in der Öffentlichkeit verboten. Zwar soll im Gesetzgebungsverfahren darauf geachtet werden, dass die pauschale Verordnungsermächtigung es den zuständigen Behörden ermöglicht, Ausnahmen zu schaffen. Es kann jedoch nicht sein, dass bereits für die einfache Brotzeit im Biergarten eine Ausnahmegenehmigung nötig wäre. Zusätzlich müssten auch die berechtigten Belange der Traditionsvereine (Stichwort: Hirschfänger, Trachtenvereine) bedacht werden.

Was genau verbirgt sich hinter dem Verein Uniter e.V.?

In einem anderen Antrag wollen die Grünen „Aktivitäten und Strukturen des Vereins `Uniter e. V.` in Bayern aufklären“ (Drs. 18/2868). Sie fordern z.B. die Klärung von Strukturen und Aktivitäten des „Uniter-Distriktes Süd“, wollen Erkenntnisse über paramilitärische Übungen und Trainings von „Uniter e.V.“ auf bayerischem Territorium. Darüber soll dem Landtag berichtet werden. Hintergrund: Im Zuge der Ermittlungen gegen den rechtsextremen Oberleutnant Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgab und dem Anschlagspläne vorgeworfen werden, seien rechte „Prepper“-Netzwerke in das Visier von Medien und Sicherheitsbehörden geraten und eben auch Aktivitäten von „Uniter e.V.“ bekannt geworden, unter dessen Dach sich ehemalige und aktive SoldatInnen, Angehörige von Spezialkräften der Bundeswehr, wie dem Kommando Spezialkräfte (KSK), ReservistInnen, Angehörige von Sicherheitsbehörden sowie PolizistInnen vernetzten. Auf Basis des Berichtes, so fordern die Grünen, muss die Einordnung der Aktivitäten des Vereins und seiner Untergliederungen in Bayern als nicht-rechtsextremistisch und der damit verbundene Verzicht auf eine Beobachtung des Vereins überprüft und nötigenfalls korrigiert werden.

Aufklärung zum Forschungsauftrag zu Studienabbrüchen gefordert

Die hohe Zahl von Studienabbrüchen wird heute im Wissenschaftsausschuss wieder thematisiert. Die Grünen fordern einen Bericht darüber, was aus dem Forschungsauftrag zur Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen an das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) geworden ist (Drs. 18/2647). Der Oberste Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2019 die hohe Zahl an Studienabbrüchen in den kostenintensiven MINT-Fächern an staatlichen Hochschulen in Bayern moniert. Das Ministerium hatte zwar Zweifel an den ermittelten Zahlen des ORH aber auch versichert, dass das IHF den Auftrag erhalten habe, eine Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolges an staatlichen Hochschulen in Bayern vorzunehmen. Die Grünen stellen nun eine lange Reihe von Fragen. Welche Forschungsprojekte, die zu einer Verringerung von Studienabbrüchen an staatlichen bayerischen Hochschulen beitragen sollen, werden da durchgeführt, und zwar an welchen Hochschulen, in welchen Fächern und mit welcher Methodik. Und letztendlich: Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

10. Juli 2019 um 07:55h

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