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Vorschau: Heute im Landtag (Donnerstag, 17. Oktober)

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Im Bildungsausschuss berichtet das Ministerium zum Thema “Rechenschwäche und Dyskalkulie – Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen” (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/2430). Im von den Grünen beantragten Bericht in den Bereichen schulische Maßnahmen, Beratung, Informationen für Lehrkräfte und Umgang mit Bewertung/Vorrücken soll zu einer Reihe von Teilaspekten Stellung genommen werden: z.B. die Bewertung der Einführung von Nachteils-ausgleich und Notenschutz sowie des Ausgleichs der Mathematiknote bei betroffenen SchülerInnen durch andere Noten. Andere Fragen richten sich beispielsweise danach, wie der Verzicht auf das Fach Mathematik in den Abschlussprüfungen einzuschätzen ist.

FDP fordert Kernabitur – schon aus Gründen der Fairness

Gleiche Leistungen sollten grundsätzlich in ganz Deutschland gleich benotet werden – schon aus Gründen der Fairness. Diese Grundaussage, so die FDP in ihrem Dringlichkeitsantrag Fairness durch Vergleichbarkeit – Für ein gemeinsames Kernabitur (Drs. 18/3994), gelte insbesondere dann, wenn es um die Beurteilung von Kernkompetenzen der Studierfähigkeit geht. AbiturientInnen sollten nicht nur Prüfungen auf hohem Niveau ablegen, sondern dafür auch einheitliche Bedingungen vorfinden – egal ob sie in Bayern oder einem anderen Bundesland ihr Abitur schreiben. Dazu brauche es die Einführung eines länderübergreifenden und an den nationalen Bildungsstandards orientierten Kernabiturs. Und zwar mit externer Auswertung, um einen möglichst unverfälschten Vergleichsmaßstab zu bieten und auch mit einer Ergänzung um länderspezifische Komponenten. Darüber hinaus sollten mit wissenschaftlicher Begleitung Möglichkeiten gesucht werden, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität im Bildungswesen in Deutschland unter Wahrung der Länderkompetenz für Bildung zu verbessern. So könne der Föderalismus den Herausforderungen einer immer mobileren Gesellschaft gerecht werden und gleichzeitig der Qualitätswettbewerb zwischen den Bundesländern belebt werden. In diesem Sinne solle die Staatsregierung aktiv werden. Durchaus mit dem Ziel, dass Bayerns Niveau zum Maßstab für Deutschland werden kann. In der Antrags-Begründung weist die FDP u.a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zum Numerus clausus im Medizinstudium hin, in dem festgehalten werde, dass ein „Ausgleich zwischen den verschiedenen Länderstandards nach dem derzeitigen Stand verfassungsrechtlich geboten” ist.

Freie Wähler/CSU wollen kulturelle Bildungsangebote im schulischen Ganztag fördern

Die Bildungslandschaft in Bayern hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass das Ganztagsangebot an Bayerns Schulen zunehmend auf- und ausgebaut wird mit der Folge, dass Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit in der Schule verbringen. Gleichzeitig bleibt unter der Woche aber weniger Zeit für außerschulische Aktivitäten. Davon ausgehend fordern die Regierungsfraktionen Freie Wähler und CSU in ihrem heute im Bildungsausschuss aufgerufenen gemeinsamen AntragKultur für Kinder und Jugendliche – Kulturelle Bildungsangebote im schulischen Ganztag fördern“ (Drs. 18/3427) die Staatsregierung auf, zu prüfen, wie kulturpädagogische Angebote im Rahmen der Ganztagsangebote stärker gefördert werden können. Insbesondere sollte hierbei geprüft werden, ob und ggf. wie die Mittel des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ für den Einsatz von KünstlerInnen in Freizeitangeboten bzw. Wahlkursen der Ganztagsschulen im Rahmen zeitlich befristeter Projekte genutzt werden können. Durch eine entsprechende Förderung ließe sich nicht zuletzt eine qualitativ hochwertige kreative Lern- und Bildungskultur an den Ganztagsschulen etablieren, die eine sinnvolle Ergänzung zum Vormittagsunterricht bieten kann. Kinder und Jugendliche können so frühzeitig an Kunst und Kultur herangeführt werden. Ebenso könnten individuelle künstlerisch-kreative Neigungen und Begabungen stärker, als dies im formalen Unterricht möglich ist, gefördert werden.

Patientendaten im Internet – Grüne fordern Bericht zu Datenleck

Recherchen des Bayerischen Rundfunks und der US-Investigativ-Plattform ProPublica hatten ergeben, dass jahrelang Datensätze mit Röntgenbildern, personengebundenen Angaben oder auch Behandlungsmethoden von Millionen PatientInnen offen im Internet verfügbar waren. Allein in Deutschland seien 13000 Menschen betroffen gewesen. Bereits 2016 hatten erste Berichte auf ein bstehendes Datenleck hingewiesen, ohne dass eine Reaktion seitens der Verantwortlichen erfolgt sei. Die Grünen fordern heute im Rechtsausschuss die Staatsregierung auf, zum Ausmaß dieses Datenskandals zu berichten und darzulegen, welcher Schaden den Betroffenen dadurch entstanden ist und wie solche Datenlecks – mit Blick auch auf Bayern – in Zukunft verhindert werden können (Drs. 18/3759).

SPD: Arbeit ist einer der Kernfaktoren für eine gelingende Inklusion

Dem Sozialausschuss liegt u.a. ein Antragspaket der SPD „Für ein inklusives Bayern jetzt“ zur Beratung vor. Der Antrag „Gute Arbeit auch für Menschen mit Behinderung“ (Drs. 18/2633) beispielsweise hat zum Ziel, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in Bayern zu verbessern, Übergänge zu flexibilisieren und die beruflichen Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu vergrößern. Dazu müssten Maßnahmen ergriffen werden. Übergänge zwischen den verschiedenen Beschäftigungssystemen („Geschützte Beschäftigung“, „Unterstützte Beschäftigung“, „allgemeine Beschäftigung“) seien zu flexibilisieren, damit jede/r je nach Lebenssituation ein möglichst passendes Arbeitsumfeld finden kann. Dazu gehöre auch, dass der Wechsel von einer Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt nicht mit sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen für die Betroffenen verbunden ist. Darüber hinaus soll das bisher als Modell geführte Projekt „Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)“ auf Dauer gestellt werden. Die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen könne durch einen deutlichen Ausbau „Unterstützter Beschäftigung“ verbessert werden. Auch die Erschließung neuer Arbeitsfelder steht auf der Vorschlagsliste der SPD. In die Entwicklung neuer Berufsbilder Arbeitsfelder für Menschen mit Behinderung müssten Agentur für Arbeit, die Kammern, die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften und die Qualifizierungsanbieter eingebunden werden. – Von den Menschen ohne Behinderung können laut SPD drei Viertel ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten, von den Menschen mit Behinderung ist es hingegen nur ein Drittel.

Im Antragspaket fordert die SPD weiter „Menschen mit Behinderung besser bei der Wohnungssuche unterstützen“ (Drs. 18/2634), den „Ausbau inklusiver Horte in Bayern“ (Drs. 18/2635), „Menschen mit Behinderung vor Gewalt schützen“ (Drs. 18/2636) und „Der Aktionsplan Inklusion muss wirksam werden!“ (Drs. 18/2637)

Leitlinien bayerischer Industriestrategie”

Im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung berichtet Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zum Thema „Leitlinien bayerischer Industriestrategie” (Drs. 18/2548). CSU und Freie Wähler wollen durch einen gemeinsamen Antrag in Erfahrung bringen, welche politischen Grundsätze und Leitlinien im Rahmen einer bayerischen Industriestrategie insbesondere mit Blick auf Schlüsseltechnologien und systemrelevanter Industrie verfolgt werden, zum Beispiel: bei Unternehmensübernahmen durch ausländische Wettbewerber; beim Ausbau digitaler Infrastruktur; in der Digitalisierung und den Schlüsseltechnologien Big Data, Quantencomputing und Künstliche Intelligenz (KI) und damit verbundenen Anwendungsfeldern wie autonomes und vernetztes Fahren, Industrie 4.0, IT-Sicherheitsforschung und Smart Energy.

Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfung in Bayern”

Zwei Berichtsanträge von SPD und Grünen hatten Bezug auf folgenden Sachverhalt genommen: Am 20.7.2018 hatte das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Form eines Umweltministeriellen Schreibens alle zuständigen Behörden in Bayern darüber informiert, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Ausnahmefällen unterbleiben könne. Nur einen Monat später, am 20.8.2018 sei das genannte UMS von Seiten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wieder vorläufig aufgehoben worden. Medienberichten zufolge war dies auf eine Intervention der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft beim damaligen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Marcel Huber zurückzuführen. Beide Fraktionen hatten hierzu detaillierte Fragen an die Staatsregierung gestellt unter den beziehungsreichen Titeln Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat: Einhaltung von europäischem Recht oder Kniefall vor Wirtschaftsinteressen?“ (SPD) und Umweltverträglichkeitsprüfung – Einfluss der Wirtschaft auf das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz?“ (Grüne). Heute berichtet das Umweltministerium im Umweltausschuss zum Thema „Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfung in Bayern”.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

17. Oktober 2019 um 06:28h

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