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Vorschau: Heute im Landtag (Mittwoch, 9. Oktober)

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Das Verbot von Schusswaffen für Mitglieder insbesondere der rechten Szene, Verflechtungen zwischen der Identitären Bewegung und Parteien – solche Fragen beschäftigen heute die Abgeordneten im Sicherheitsausschuss des Landtags. Daneben stehen auch kommunale Fragen, z. B. wie man am besten mit der Ressource Boden umgeht. Die Hochschulpolitiker befassen sich heute vorrangig mit der oft prekären Situation von Lehrbeauftragten an Bayerns Hochschulen, und der Landwirtschaftsausschuss hat im Zusammenhang mit dem Bienenvolksbegehren und der daraus hervorgegangenen Gesetzgebung das Thema Streuobstwiesen auf der Tagesordnung.

FDP: Gibt es Verflechtungen zwischen der Identitären Bewegung und Parteien?

Schwerpunktmäßig befassen sich Anträge im Kommunal- und Sicherheitsausschuss heute mit der rechten Szene. So will die FDP die Verflechtungen der Identitären Bewegung mit Parteien im Freistaat (Drs. 18/3069) durchleuchtet sehen. Als Berichterstatter wird Alexander Muthmann den vorliegenden Berichts-Antrag u.a. damit begründen, dass die Identitäre Bewegung auch vom Bund als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft werde und Bayern zu deren mitgliederstärksten in Deutschland zähle. Um weiteren politischen Handlungsbedarf abschätzen zu können, seien Kenntnisse über den aktuellen Entwicklungsstand der IB notwendig. Zum Beispiel darüber, inwieweit die Staatsregierung Kenntnisse über personelle Verflechtungen zwischen Mitgliedern der Identitären Bewegung (IB) und politischen Parteien in Bayern habe, ob Mitglieder der IB in Bayern an Parteiveranstaltungen teilgenommen haben und wie viele Mitglieder der IB sie als gewaltbereit einstuft.

Der SPD-Abgeordnete Klaus Adelt soll für die SPD-Fraktion einen Bericht über das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Soldaten der Bundeswehr-Universität München wegen möglichen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (Drs. 18/3098) einfordern. Die Antrags-Begründung beruft sich auf Presseberichte über die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten wegen dessen rechtsextremer Gesinnung (2017). In Rede steht auch der Verdacht auf unerlaubten Waffenbesitz, verdächtige Aktionen im Zusammenhang mit einem Besuch der Verteidigungsministerin in München (2019), dem zeitlich damit in Zusammenhang stehenden Fund von Handgranaten sowie neben Kontakten zu Burschenschaften eine führende Funktion in einem Regionalverband der Junge Alternative. Die SPD hat hierzu einen ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet und will auf baldige Beantwortung im Ausschuss dringen.

Grüne aber auch die Regierungsfraktionen fordern Entwaffnung von Extremisten

Nicht in direktem Zusammenhang damit, sondern wegen polizeilicher Erkenntnisse auch im Zusammenhang mit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke fordern die Grünen, die rechtsextreme Szene zu entwaffnen und das Waffenrecht zu verschärfen (Drs. 18/3858). Die Grünen-Berichterstatterin Katharina Schulze wies schon vorab in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die rechtsradikale Szene in Deutschland offenbar massiv aufrüste. So seien allein im vergangenen Jahr über 1000 Waffen im Zusammenhang mit rechten Straftaten sichergestellt worden – ein Negativrekord. Laut Erhebungen verfügten 191 einschlägig bekannte Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis (Stichtag 31.12.2018; im Jahr zuvor 136). Hinzu kämen (laut Beantwortung einer Grünen-Anfrage) noch mindestens 45 Reichsbürger, die im Besitz eines kleinen Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte sind. Cemal Bozoğlu, Grünen-Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, fordert, dem Bayerischen Landtag über die Fortschritte bei der Entwaffnung der rechtsextremen Szene zu berichten. „Ein großer und wichtiger Schritt wäre zudem eine Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene. Der vom Bundesrat hierzu vorgelegte Gesetzentwurf muss schnell verabschiedet werden.“

CSU und Freie Wähler haben zum Thema einen gemeinsamen Antrag auf die Nachtragstagesordnung setzen lassen, in dem sie fordern, den „legalen Umgang mit Waffen bei Extremisten jeder Art zu unterbinden“ (Drs. 18/3932). Holger Dremel (CSU) als Berichterstatter wird aufführen, wer damit gemeint ist: Rechts- und Linksextremisten, Reichsbürgern, Terroristen, Islamisten und sonstigen Personen, die mit Gewalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung kämpfen und das friedliche Zusammenleben der Völker zerstören wollen, soll Besitz und Nutzung untersagt werden. Dafür müsse sich die Staatsregierung einsetzen. Waffenbehörden in Bayern seien dazu anzuhalten sind, jede Person mit extremistischen Bezügen eingehend auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit hin zu überprüfen und den Rechtsrahmen sowie den Rechtsweg auszuschöpfen, um Anträge solcher Personen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis abzulehnen, ihnen bereits erteilte Erlaubnisse zu widerrufen und auch den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen mit präventiven Waffenbesitzverboten zu untersagen. Weitere Maßnehmen, die das Landesamt für Verfassungsschutz betreffen und solche, für die sich Bayern beim Bund stark machen soll, sind im Antrag aufgeführt.

SPD fordert neue Regelungen beim Umgang mit der Ressource Boden

Die Ressource Boden gehört allen“ – unter diesem Titel hat die SPD-Fraktion die verschiedensten Anträge in mehreren Landtagsausschüssen eingebracht. Der Kommunalausschuss ruft heute federführend einige Anträge auf, die der Abgeordnete Klaus Adelt begründen soll. Antrag V soll dazu führen, dass kommunale Planungen erleichtert werden (Drs. 18/3623), in diesem Fall durch eine Prüfung wie die Gründung oder Erweiterung gemeinsamer Wohnungsbaugesellschaften erleichtert werden kann. Antrag VI fordert einen Paradigmenwechsel bei der Beurteilung von Kommunalfinanzen (Drs. 18/3624). Das heißt: keine Verpflichtung finanzschwacher Kommunen zum Gebäude- bzw. Grundstücksverkauf sowie die Verwendung von Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zum Flächenerwerb und zur Flächenentwicklung. Auch Antrag VII läuft auf eine Stärkung kommunaler Wohnbaugesellschaften (Drs. 18/3625) hinaus, und zwar mit einer Verbesserung von deren Eigenkapitalsituation, u. a. mit dem Ziel einer langfristigen Bindung der Mietpreise.

Grüne wollen Situation der Lehrbeauftragten verbessern – CSU/FW fordern Bericht

Die Lehre könne schon seit Jahren nicht mehr durch das vom Freistaat finanzierte, angestellte Personal gedeckt werden. Es würden immer mehr Lehrbeauftragte zu prekären Bedingungen eingestellt, wo eigentlich reguläre Beschäftigte arbeiten sollten. Mit dieser Feststellung wies die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen, Verena Osgyan, auf ein Antragspaket ihrer Fraktion hin, das heute im Hochschulausschuss des Landtags aufgerufen wird. Dieses soll dafür sorgen, dass Lehrbeauftragte an Hochschulen bessergestellt werden. „Eine faire Vergütung ist das Wichtigste: Viele Lehrbeauftragte sehen sich gezwungen, mit mehreren Lehraufträgen hauptberuflich ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber die Entlohnung von im Durchschnitt 30 Euro pro Auftragsstunde ist besorgniserregend und sorgt oft genug für prekäre Lebensverhältnisse.“ Zudem müssten für Lehrbeauftragte eine Interessenvertretung und Mitbestimmung möglich sein, Aufstiegs- und Entwicklungschancen ermöglicht werden und ein Fonds zur Altersabsicherung eingerichtet werden (Drs. 18/2649 , Drs. 18/2650 , Drs. 18/2651 , Drs. 18/2652 , Drs. 18/2653 , Drs. 18/2654 ).

Nachträglich haben auch CSU/Freie Wähler einen gemeinsamen Antrag eingereicht, in dem sie einen „Bericht zu Lehrbeauftragten“ (Drs. 18/3949) fordern. Darin soll dargestellt werden, „wie sich die Vergütungshöhe für die Lehrbeauftragten im Zeitraum von Wintersemester 2015/2016 bis Wintersemester 2019/2020 an den Hochschulen entwickelt hat und in welchem Korridor die Hochschulen ihren Lehrbeauftragten Honorare zahlen. Hier sollen beispielhaft nur die Musikhochschulen, die Musikpädagogik und die Sprachenzentren an den lehrerbildenden Universitäten abgefragt werden, wo besonders viele Lehrbeauftragte tätig sind“. Weitere Fragen richten sich nach der Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden der Stellenzahl für besondere Aufgaben sowie nach schon auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.

FDP fragt nach herausragender Bedeutung der Streuobstwiesen und künftigem Umgang

Im Landwirtschaftsausschuss berichtet das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema „Volksbegehren – konkrete Änderung in Folge der Einstufung landwirtschaftlicher Nutzflächen als gesetzlich geschützte Biotope” (Vollzug der LT-Drs. 18/2259). Die FDP wollte im zugrundeliegenden Antrag wissen, welche Nutzungsbeschränkungen es durch die Aufnahme der Streuobstwiesen in Art. 23 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Naturschutzgesetz im Rahmen der Begleitgesetzgebung zum Gesetzentwurf des Bienen-Volksbegehren im Vergleich zur jetzigen Bewirtschaftung, betreffend sowohl die Nutzung der Hochstammbäume (Obernutzung) als auch die Nutzung der Flächen unter den Bäumen (Unternutzung), geben wird. Eine lange Reihe von anderen Fragen richten sich Ausnahmeregelungen oder auch nach der möglichen Rückführung in landwirtschaftliche Flächen. In ihrer Antragsbegründung weisen die Liberalen ausdrücklich auf eine herausragende Bedeutung sowohl von Streuobstwiesen als auch von Dauergrünland für die Artenvielfalt auf Bayerns landwirtschaftlich genutzten Flächen hin.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

09. Oktober 2019 um 06:05h

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