MAX-Online

Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Landtag heute (Donnerstag, 19. März)

kommentieren

Vollversammlung“ des Landtags ganz unter Corona-Bedingungen

Landtagspräsidentin Ilse Aigner wird heute wie gewohnt eine Plenarsitzung des Landtags eröffnen. Ihr und der Presse wird sich ein ungewohntes Bild zeigen, denn die „Vollversammlung“ ist auf etwa 50 Abgeordnete geschrumpft. Die Faktionen haben sich darauf geeinigt, dass nur ein Viertel der Abgeordneten – im Verhältnis zur jeweilgen Fraktionsstärke – an der Sitzung teil nehmen. Ausgewählt wurden sie unter den Gesichtspunkten „Münchennähe“ sowie Alter/Vorerkrankung. Sie werden in ihnen vorgeschriebenem räumlichem Abstand im Plenarsaal platziert. Ähnliches gilt für die Presse auf der Tribüne. Die weitere Öffentlichkeit ist von der Präsenz in der heutigen Sitzung ausgeschlossen. Aber die Sitzung kann ab 9 Uhr wie gewohnt unter www.bayern.landtag.de verfolgt werden.

Regierungserklärung zu 10-Milliarden-Schutzschirm und weiteren Maßnahmen

Der Landtag wird das am Dienstag vom Kabinett beschlossene zehn Milliarden schwere Hilfspaket für die Bayerische Wirtschaft im Rahmen einer Änderung des Nachtragshaushalts parlamentarisch festzurren. Der neue Etat war diese Woche im Rekordtempo einvernehmlich in den Ausschüssen vorberaten worden. Finanziert werden soll das Paket über neue Schulden, weshalb die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse für ein Jahr außer Kraft gesetzt wird, was bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen erlaubt ist. Der Bayerische Schutzschirm zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen soll unter anderem aber vor allem kleine und mittelständische Betriebe entlasten und für etwas größere Unternehmen wird ein Bayernfonds als Alternative zu Abzehrungen beim Eigenkapitalpolster der Unternehmen angelegt werden. Die gesamten Maßnahmen werden heute zu Beginn der Plenarsitzung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Einzelnen erläutert. Anschließend werden die Fraktionen sich dazu äußern. Abgestimmt wird erst später am Tage im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes. Im Rahmen seiner Regierungserklärung wird sich Ministerpräsident Söder aber auch zu weiteren durch Corona notwendigen Maßnahmen wie Schulschließungen und den Auswirkungen auf die Gesellschaft äußern.

Immunitäts-Problem bei Quarantäne von Abgeordneten

Nach der Regierungserklärung wird eine Interfraktioneller Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag ( Drs. 18/6931 ) aufgerufen. Diese wird im Hinblick auf Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angepasst. Bei der Handhabung einer Immunitätsaufhebung ist bislang nicht berücksichtigt, dass gegenüber einem/r Landtagsabgeordneten Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz schnell und effektiv angeordnet werden müssen. Er/Sie genießt nämlich auch in den Fällen, in denen seine persönliche Freiheit eingeschränkt und er/sie damit an der Ausübung seines Abgeordnetenberufs gehindert wird, Immunität. Was bedeutet, dass z.B. im Falle einer notwendigen Unter-Quarantäne-Stellung erst eine Aufhebung der Immunität durch das Parlament erforderlich wäre. Durch die Änderung sollen eben diese Maßnahmen nicht mehr der Aufhebung der Immunität bedürfen, um möglichst effektiv zu reagieren und der Ausbreitung der Epidemie entgegenzuwirken.

Regelungen bei Familiengeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

In der darauf folgenden Ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes und anderer Gesetze ( Drs. 18/6562 ). Durch die Änderung des BayFamGG selbst werden notwendig gewordene Voraussetzungen angepasst, die nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer bei der Inanspruchnahme von Familiengeld erfüllen müssen. Berührt davon sind auch das Bayerische Sozialgerichts-Ausführungsgesetz, das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG), das Bayerische Maßregelvollzugsgeset (BayMRVG) und das Justizvollzugsgesetz.

Einschneidende Maßnahmen im neuen Bayerischen Infektionsschutzgesetz

Parallel zu den Änderungen im Nachtragshaushalt legt die Staatsregierung heute dem Landtag ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz ( Drs. 18/6945 ) zur Ersten Lesung vor, das umgehend verabschiedet werden soll. Aber nicht wie ursprünglich beabsichtigt schon heute, sondern erst in einer Plenarsitzung in der kommenden Woche. Über die Inhalte sollen sich die Fraktionen nach wenigen Änderungen schon geeinigt haben. Es findet seine Grundlagen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG), geht aber darüber hinaus darauf ein, dass im seuchenrechtlichen Notfall die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems oberste Priorität gewinnen kann. Hier macht Bayern von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch, um die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems kurzfristig erhöhen zu können, und zwar erstens in personeller Hinsicht als Kompensation bei Ausfall oder Überlastung von medizinischem oder pflegerischem Personal und zweitens in materialtechnischer Hinsicht mit Blick auf Engpässe bei Produktion, Herstellung oder Verteilung medizinisch benötigter Materialien.

Notwendige Befugnisse können nach einer Ausrufung des Gesundheitsnotstands (durch Ministerpräsident oder den/die Gesundheitsminister/in) – so wie möglicherweise in der aktuellen Corona-Krise – durchgesetzt werden, und zwar je nach Gefährdungslage landesweit und zeitlich oder örtlich beschränkt. Danach kann die zuständige Behörde bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen oder ein Verfügungsverbot darüber erlassen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Zuständige Behörden können auch gegenüber Betrieben, die zur Herstellung benötigten medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials in der Lage sind, die vorrangige und umgehende Produktion einer bestimmten Menge dieses Materials anordnen, wobei der Staat auch die vollständige Abnahme dieses Materials garantiert. Es bestehen auch – nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung – Meldepflichten benötigten Materials (sofern es über den Eigenbedarf hinausgeht). Zur Sicherung der Personalkapazität können die Feuerwehren und die freiwilligen Hilfsorganisationen und auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zur notwendigen Mit- und/oder Zuarbeit verpflichtet werden. Grundsätzlich gilt dies auch für die Inanspruchnahme Dritter. Von jeder geeigneten Person kann im Falle eines Falles die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangt werden, soweit dies zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist. Soweit eine Maßnahme nach dem heute vorgelegten Gesetz enteignende Wirkung hat, kann der hiervon Betroffene eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Ein Widerspruch und eine Anfechtungsklage gegen Maßnahmen und Anordnungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung – sie sind sofort vollziehbar. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden.

Verabschiedung des Nachtragshaushalts

Nach den Ersten Lesungen werden dann in Zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2020) Drs. 18/4985, 18/6927 sowie der – geänderte – Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 – NGH 2019/2020) Drs. 18/4986, 18/6928 (die Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen des Nachtragshaushaltplans 2019/2020 haben die Drucksachennummern 18/6912 bis 18/6926) samt weiteren Änderungsanträgen aufgerufen.

Eine Aussprache zum heute dem Landtag abschließend in Zweiter Lesung vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 18/4703) findet nicht statt.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

19. März 2020 um 08:13h

Abgelegt in Heute im Landtag