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Vorschau: Landtag heute (Montag, 20. April)

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Söders zweite Regierungserklärung zu „Corona“

Seine zweite Regierungserklärung zur Corona-Pandemie will heute ab 10 Uhr Ministerpräsident Dr. Markus Söder vor dem Bayerischen Landtag abgeben. Die Vollversammlung tagt wieder mit der mittlerweile schon fast gewohnten auf ein Fünftel reduzierten Besetzung. Der Schwerpunkt der Ausführungen des Ministerpräsidenten dürfte neben der Darstellung der aktuellen Lage im Gesundheits- und auch sozialen Bereich auf den von den vom Kabinett am vergangenen Dienstag beschlossenen Lockerungen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben liegen sowie auf den erwartbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft Bayerns. Interessant wird auch wie weit die bisher weitgehende Einigkeit unter den Fraktionen hält. Die Opposition hat schon in Pressemitteilungen und Erklärungen ihrer führenden Vertreter erkennen lassen, dass sie u.a.mehr Transparenz und genauere Erläuterungen fordert. Auch die Einschnitte bei den bürgerlichen Freiheitsrechten werden mehr thematisiert werden.

Mechanismen beim Corona-Nachtragshaushalt werden vom ORH kritisiert

Fast nahtlos wird die Vollversammlung auf die anschließenden Beratungen zum Nachtragshaushalt – und anderen mit der Corona-Krise zusammenhängenden Gesetzesvorhaben – übergehen. Der geplante Rettungsschirm hat ein Volumen von etwa 60 Milliarden Euro, umfasst also annähernd das Volumen eines ganzen Jahreshaushalts. Dazu hat inzwischen auch der Bayerische Oberste Rechnungshof Stellung genommen. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit beabsichtigter Maßnahmen zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft werden vom ORH zwar grundsätzlich anerkannt, aber auch mit deutlicher Kritik und Warnungen verbunden. Angesichts des immensen Finanzvolumens des Sondervermögens von 20 Milliarden Euro und Garantien von bis zu 36 Milliarden Euro hatten die Rechnungsprüfer am 16. April in einer Beratenden Äußerung Landtag und Staatsregierung empfohlen, dieses nicht in einem Schattenhaushalt, sondern transparent im Haushaltsplan nachzuweisen. Das Budgetrecht des Landtags und seine damit verbundene Kontrollfunktion sollten stärker berücksichtigt werden. Weiter moniert der ORH u.a. die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, der Finanzagentur etwa die gesamte Staatsschuldenverwaltung und das Liquiditätsmanagement anzuvertrauen. Dies führe zu einem Kontroll- und Kompetenzverlust des Staates, warnen die Rechnungsprüfer. An diesen und anderen Kritikpunkten wird das Parlament kaum vorbeikommen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. April 2020 um 08:12h