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Landtag heute – Vorschau (Mittwoch, 9. Dezember)

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Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (8 – 9 Uhr)

Auf die Nachtragstagesordnung gesetzt wurde der Antrag der Grünen „Infektionsschutz für Geflüchtete gewährleisten – dezentrale Unterbringung voranbringen“. Aufgehoben werden solle die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Dafür die Schaffung kleiner Wohneinheiten, die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Evakuierung von Risikopatienten sowie die Beschränkung von Quarantänemaßnahmen auf COVID-19-Infizierte und Kontaktpersonen. In den ANKER-Einrichtungen des Landes und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebrachtete Geflüchtete seien besonders von einer Infektion mit dem Coronavirus bedroht. So hatten sich, so die Grünen in ihrer Antrags-Begründung, bis zum 19. Oktober 2020 2307 Geflüchtete in Flüchtlingsunterkünften in Bayern mit COVID-19 infiziert. Dort könne weder ein Sicherheitsabstand eingehalten noch könnten soziale Kontakte vermieden werden (Gemeinschaftsküchen, gemeinsame Sanitäranlagen und Mehrbettzimmer). Danach und am morgigen Donnerstag (8- 9 Uhr) die Behandlung von Eingaben.

Plenum (9 – 23 Uhr)

Auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung stehen Gesetzeslesungen und weitere von Fraktionen zur nochmaligen Beratung „hochgezogene“ Anträge. Den Auftakt machen die in erster Lesung behandelten Hauhaltsgesetze (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2021 und das Haushaltsgesetz 2021 – HG 2021. Im Zeichen von Corona mussten schon 20 Milliarden zusätzlich eingeplant werden, doch darüber hinaus soll es zu keiner weiteren Corona-Schuldenaufnahme kommen. Auch an geplanten Investitionen will der 70-Miliarden-Haushalt von Finanzminister Albert Füracker festhalten. Kritik zum Haushalt kam schon vorab seitens der Opposition. So fürchtet der Haushaltsexperte der FDP, Dr. Helmut Kaltenhauser, dass Allzuvieles auf Kosten künftiger Generationen erfolgen soll. Dies betreffe zum einen den erst ab 2025 statt wie vorgesehen 2024 einsetzenden Abbau der Corona-Schulden, als auch die vorgesehene Finanzierung der Hightech Agenda Plus aus dem Corona-Sonderfonds. Letzteres sei eine inaktzeptable Zweckentfremdung der Fondsmittel.

Ab der Mittagsstunde werden die weiteren ersten Lesungen aufgerufen. Dies beginnt mit dem Gesetzentwurf der SPD zur Aufhebung des Bayerischen Integrationsgesetzes. Die SPD nimmt in der Problemstellung des Entwurfs Bezug auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichthofs zur Meinungsverschiedenheit zwischen Grünen-Fraktion und Staatsregierung/CSU-Fraktion, wonach wesentliche Teile des Bayerischen Integrationsgesetzes gegen die Bayerische Verfassung verstossen und nichtig sind. Das betreffe z.B. die den Rundfunkanstalten auferlegte Pflicht zur Vermittlung einer bestimmten „Leitkultur“ (geschützte Programmfreiheit), die auf einen Gesinnungswandel abzielende Pflicht zur Teilnahme an einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Freiheit der Meinungsbildung und Meinungsäußerung) oder auch die Bußgeldvorschrift (Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip). All diese Punkte seien in der Verhandlung von Staatsregierung/CSU als wesentlich für das Gesetz erklärt worden, womit durch die Entscheidung der Verfassungsrichter das Gesetz aus Sicht der SPD zum Rumpfgesetz verkommen und damit abzuschaffen sei.

Es folgt der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Delegations-verordnung mt der Festlegung von Zuständigkeiten in Folge des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze passt sich an die Verlängerung von § 46 Abs. 9 und 10 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch um 2 Jahre an und nimmt redaktionelle Änderungen wie etwa die Benennung der Obersten Landesjugendbehörde vor.

Es folgen die Zweiten Lesungen beginnend mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung der Technischen Universität Nürnberg (TU Nürnberg-Gesetz – TNG) mit dem Ziel, in der Frankenmetropole ein wissenschaftliches Zentrum insbesondere im MINT-Bereich zu schaffen. Hierzu liegen Änderungsanträge von Grünen, AfD und FDP vor.

Es folgt der zweite Höhepunkt des Tages mit der Beratung von zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes. Der in den Ausschüssen abgelehnte ältere Entwurf der Grünen sieht eine nachhaltige Flächennutzung durch ein verbindliches 5-Hektar-Ziel als Obergrenze für den Flächenverbrauch (Umwandlung von Landschaft in Siedlungs- und Verkehrsfläche, zuletzt 11,7 ha/Tag) vor, verwirklicht bis zum Jahre 2026. Eingeführt werden sollen auch Flächenbudgets für Kommunen, die Bildung einer Reserve für Härtefälle sowie eine Anzeigepflicht für Bebauungspläne. Die Staatsregierung hingegen will in ihrem Entwurf lediglich einen Richtwert von 5 ha/Tag festschreiben, der bis 2030 erreicht werden soll. Zum Entwurf liegen Änderungsanträge von CSU/Freien Wählern, Der SPD und der FDP vor. Der zuletzt vor Weihnachten zu beratende und zu verabschiedende Gesetzentwurf zu einer Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften wird von der Staatsregierung eingebracht. Er sieht im wesentlichen ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für landesrechtlich geregelte Berufe vor. Abgeschlossen wird die Tagesordnung mit hochgezogenen Anträgen, u.a. mit den Antragsketten der Grünen zur „Gaming Szene“ und zu „Betonflut“.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

09. Dezember 2020 um 08:31h

Abgelegt in Heute im Landtag