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Städtetag zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand „Wahnsinniger bürokratischer Aufwand“ und Mehrkosten für Bürger

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Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gesetzesänderungen bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Anlass gaben Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs (vom 10.11.11), die Leistungen von Kommunen als mehrwertsteuerpflichtig eingestuft hatten. Einzelheiten zum Arbeitsstand sind nicht bekannt, Hinweise hierzu beschränken sich auf das Ziel, den Interessen der kommunalen Familie gerecht zu werden. Doch der Bayerische Städtetag sieht offenbar guten Grund, vor möglichen Folgen einer umfassenden Mehrwert-Besteuerung zu warnen. Vorsitzender Ulrich Maly befürchtet, dass ein „wahnsinniger bürokratischen Aufwand“ ausgelöst und es für den Bürger „langfristig teurer“ wird.

Sollen Vereine für angemietete Turnhalle künftig Mehrwertsteuer zahlen?

Maly führt als Beispiel an, dass Kommunen, die ihre Schulturnhallen an Sportvereine vermieten, den Vereinen künftig Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssten. Aber auch wenn eine Gemeinde im Rahmen eines Zweckverbands für die Nachbarkommune eine Leistung in der Abwasserentsorgung übernimmt, könnte dies auf dafür erhobene Abwassergebühren durchschlagen. Die Beispiele ließen sich für all die vielen täglichen kommunalen Leistungen gerade in der Daseinsvorsorge beliebig fortsetzen. Dass dies mit einem vermehrten Verwaltungsauswand verbunden ist, lässt sich auch leicht nachvollziehen.

Doch der Städtetag weist auch darauf hin, dass Städte und Gemeinden ihr gesamtes Leistungsspektrum und sämtliche Vertragsbeziehungen auf besteuerbare Leistungen überprüfen müssten. Eine Vielzahl von Verträgen müssten angepasst oder neu verhandelt werden. Maly: „Wenn es um Leistungsaustausch zwischen Kommunen geht, wäre eine Umsatzbesteuerung total übertrieben. Deswegen appellieren wir an den bayerischen Finanzminister und an den Bundesfinanzminister, die Kommunen zu unterstützen, damit wir zu lebensgerechten Lösungen kommen.

Unübersehbare Auswirkungen auf die gewünschte kommunale Zusammenarbeit

Hinzu käme ein weiteres. Nämlich die Auswirkungen auf die gerade vom Freistaat immer wieder propagierte Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit. Das reicht vom e-government mit gemeinsamen kommunalen Rechenzentren mitsamt der IT-Administration und endet noch lange nicht in der gemeinsamen Erledigung von Verwaltungsaufgaben von der Anmeldung des Bürgers bis zur Zwangsvollstreckung bei demselben. Während also der für die Städte und Gemeinden zuständige Innenminister den Kommunen empfiehlt stärker zusammenzuarbeiten, hält der Finanzminister dafür die Tasche auf.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

24. Oktober 2012 um 07:42h