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Fall Mollath und Fall Rechtsstaat

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Das Landgericht Regensburg hat zum Fall Mollath die Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Verfahrensfehler lägen zwar vor, sogar massive aber sie reichten nicht aus die engen Grenzen für die Zulassung eines solchen Verfahrens von Beginn an zu sprengen. Ist das juristisch sauber? Ist der Weg zum Zustandekommen der endgültigen Fassung des Wiederaufnahmeantrags korrekt? Ist „korrekt“ gleich „sauber“? Bis in welche Ebene reichen die begangenen Fehler, für die dann keine Verantwortung übernommen werden muss? Reicht etwa der Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit allein zur Begründung eines Schuldenschnitts? Herr Mollath, tut uns (vielleicht) sogar leid, wir können, ja wir dürfen Ihnen sogar nicht weiterhelfen. Vielleicht findet sich ein „besserer“ Gutachter? Dann sind wir beide, vor allem wir als bayerische Justiz, das Problem los. Oder winseln Sie um Gnade. Ein Königsweg für alle, sogar für die Regierung.

Solche Frage- und die hinter ihnen lauernden Unterstellungen wären noch vor Monaten von der Juristenschaft und dem weit überwiegenden Teil der Bevölkerung als Frechheit empfunden worden. Vielleicht hätte es bei einem, der solches öffentlich in Frage gestellt hätte, an der Haustür geklingelt. Hierfür genügte ja schon einmal ein getwitterter Hinweis auf eine Veranstaltung, in der man seine Meinung zum Fall Mollath kundtun könnte. Und gesetzt den Fall, derjenige widersetzte sich einer Befragung, will die Tür zumachen und klemmt einen dazwischen gestellten Fuß ein. Wird ihm dann in Notwehr ein blaues Auge geschlagen, und kann er sich glücklich schätzen mit einem solchen davon zu kommen? Denn es könnte sich ein Polizeipräsident finden, unter dessen letztlicher Verantwortung nicht das blaue Auge geheilt, sondern das eigene Privatleben ausgeforscht wird. Nicht aus diesem Anlass wurde dieser befördert. Sondern weil er dafür der richtige Mann ist!?…

Es ist in Bayern eine dumpfe Gemengelage im Bereich der Inneren Sicherheit und der davon vom Prinzip her abgegrenzten Justiz entstanden, die solche Fragen zulässt. Natürlich nicht auf Bayern oder auch auf Deutschland beschränkt, aber innerhalb der deutschen Ländergemeinschaft scheint Bayern auch hier führend zu sein. Es gäbe also Anlass für den Freistaat, manche Verfahren an sich zu ziehen. Etwa in der Feststellung einer vergleichenden Zahl und von Anlass und Begründung von durch Gerichte verfügten Einweisungen in die Psychiatrie, eine vergleichende Betrachtung polizeilicher Übergriffe und deren Behandlung seitens der Justiz oder auch in Bayern weisungsungebundene Staatsanwälte einzuführen.

Zum Fall Mollath wurde an dieser Stelle sehr in Frage gestellt, ob ein Untersuchungsausschuss das richtige Mittel ist und das Verfahren auf Landtagsebene nicht besser beim Rechtsausschuss aufgehoben sei. Falsch. Im letzten Beitrag zum Thema wurde auf eine „saubere“ Lösung zur Beantragung des Wiederaufnahmeverfahrens vertraut. Sehr in Zweifel. Hat eine so weitergeführte Regierungskonstellation die Kraft, verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen?

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

25. Juli 2013 um 19:19h

Abgelegt in Allgemein,Justiz

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