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Mietpreisbremse ab 1. August – auf 144 Kommunen beschränkt

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Für 144 bayerische Städte und Gemeinden in Bayern gilt ab 1. August 2015 eine Mietpreisbremse. Die Miete darf dort künftig bei Neuabschluss eines Mietvertrages höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Eine entsprechende Mietpreisbremseverordnung wurde gestern vom Kbinett verabschiedet. Bayern, so Justizminister Prof. Winfried Bausback, sei damit eines der ersten Länder, das die Mietpreisbremse umsetzt. Diese steht, folgt man dem Minister, in Bayern auf einem rechtssicheren Fundament. Bei der Umsetzung sei man nicht nur schnell, sondern auch sehr gründlich und sorgfältig vorgegangen. „Wir haben frühzeitig die erforderlichen statistischen Erhebungen durchführen lassen, um eine stabile Datenbasis für die Mietpreisbremse zu bekommen. Außerdem haben wir die Städte und Gemeinden – gleichsam die “Insider” ihrer örtlichen Wohnungsmärkte – von Anfang an in den Prozess eingebunden. Auf dieser Grundlage können wir von der Mietpreisbremse verantwortungsvoll und passgenau Gebrauch machen.” (Liste der betr. Kommunen http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gemeinden)

SPD sieht „willkürliches“ Handeln: Soll etwa SPD-Bundesgesetz torpediert werden?

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Lotte, hält die beschlossene Umsetzung der Mietpreisbremse für nicht gelungen: „Die Kriterien, nach denen die Städte und Gemeinden für die Geltung der Mietpreisbremse ausgewählt wurden, sind zum Teil nicht nachvollziehbar. Es liegt zwar eine solide Datengrundlage vor, doch noch wichtiger ist die sachgerechte Auswahl der Orte. Ich habe den Eindruck, dass die Staatsregierung absichtlich vollkommen willkürlich handelt, um das SPD-Bundesgesetz zu torpedieren”, bedauert Lotte. Er kritisiert besonders, dass in der Regel bei zentralen Orten, die umliegenden Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. Der Wohnungsmarkt sei aber mittlerweile nicht nur in den größeren Städten dramatisch angespannt, „sondern auch die anliegenden kleineren Gemeinden haben mit steigenden Kosten zu kämpfen“. Lotte empfiehlt deswegen, die Auswahl noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls weitere Orte hinzuzufügen.

Freie Wähler: mehr Fördermittel, eine degressive AfA, Stopp bei Standard-Anstieg

Die Mietpreisbremse könne nur kurzfristig Entspannung in Ballungsräumen bringen, meint Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der Freien Wähler im Landtag. Langfristig werde vor allem mehr Wohnraum benötigt. Er fordert eine deutliche Erhöhung der staatlichen Wohnraumfördermittel, nachdem diese seit den 90er Jahren in Bayern auf ein Drittel gesunken seien. Glauber stellte zwei zusätzliche Forderungen: eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA), um den privaten Wohnungsbau anzukurbeln; die Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Standards für Neubauten.

Grüne: Vertrödelte Zeit von Vermietern genutzt

Verlorene Zeit, die die Vermieter genutzt hätten, beklagte der wohnungspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Jürgen Mistol. Gleichermaßen für die Berliner Koalition als auch für die CSU-Staatsregierung gelte, dass zu viel Zeit zwischen Ankündigung und Umsetzung vertrödelt wurde. „Derweil konnten sich die Vermieter im Verbund mit den Maklern auf das kommende Gesetz vorbereiten, und es gab zahlreiche prospektive Mieterhöhungen gerade auf den umkämpften Mietmärkten in den Ballungszentren.“ Auch Mistol kritisierte eine Beschränkung auf die 144 Gemeinden. Als großes Problem könne sich noch das Fehlen von Mietpreisspiegeln in vielen bayerischen Kommunen herausstellen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

15. Juli 2015 um 05:30h