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Bayerisches Integrationsgesetz – Entwurf beschlossen

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Vom Ministerrat beschlossen wurde ein von der für Integration zuständigen Sozialministerin Emilia Müller sowie Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber vorgelegte Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes. In ihm sollen Rahmen und Ziele bayerischer Integrationspolitik verankert werden. Im Mittelpunkt stehen laut Kommunique Integrationsbereitschaft und die Achtung unserer Werteordnung und Leitkultur. Der Entwurf beruhe, so wird verlautet, „auf dem Grundsatz des Förderns und Forderns“. Mit dem Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes bekenne sich Bayern zu seiner Verantwortung und biete Hilfe und Unterstützung zur Integration, verlange zugleich jedoch den aktiven Integrationswillen der Migranten. Die Freien Wähler brachten die Kritik auf den Punkt.

Forderungen und Sanktionen – Hilfestellung für Kommunen

Neben der Leitkultur und dem Grundsatz des Förderns und Forderns setzt das Gesetz eine Reihe von Schwerpunkten bzw. Bedingungen. Als unabdingbar erscheint demnach, wozu ja allgemeiner Konsens besteht, das Erlernen der deutschen Sprache. Nur wer deutsch spricht, könne sich vollwertig in die Gesellschaft integrieren und erfolgreich am Arbeitsleben teilhaben. Dabei soll aber z. B. auch gelten: Wer lange genug Zeit hatte, Deutsch zu lernen, es aber nicht getan hat, der muss künftig einen Dolmetscher selbst zahlen, wenn er im behördlichen Verkehr noch einen braucht. Landesleistungen erhält dem Entwurf zufolge künftig nur, wer sich eindeutig identifizieren lässt, z. B. über seinen Pass. Einem missbräuchlich mehrfachen Leistungsbezug aufgrund Mehrfachidentitäten soll so wirksam begegnet werden. Die Staatsregierung steuert auch eine ausgewogene Siedlungs- und Bewohnerstruktur an. Die Bildung von Ghettos soll vermieden werden. Weiter soll verhindert werden, dass einzelne Kommunen in ihrer Integrationsfähigkeit überfordert werden. Deshalb ist vorgesehen, dass über die Vergabe von Sozialwohnungen künftig auch eine ‚Strukturkomponente’ entscheidet. Danach wird neben der Dringlichkeit auch die Bewohnerstruktur im Umkreis berücksichtigt.

Jeder muss sich an unsere Rechtsordnung halten und sie akzeptieren. Das Gesetz enthält hierzu bei Missachtung durch Migranten konkrete Sanktionen. So kann verpflichtend zu einem „Grundkurs” vorgeladen werden, der mit der Rechts- und Werteordnung vertraut macht. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheint, bekommt ein Bußgeld. Das droht auch jenen, die die verfassungsmäßige Ordnung unterlaufen. Der Entwurf nennt als Beispiel radikale Imame, die die Scharia durchsetzen wollen und unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen. Ausgehend von den Negativerfahrungen vieler Kommunen bei der Nutzung von Frei- und Hallenbädern, sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, den Zutritt zu ihren öffentlichen Einrichtungen von einer vorherigen Belehrung über die dort einzuhaltenden Regeln abhängig zu machen, wenn sie vermuten, dass diese dem Nutzer nicht bekannt sind.

Ausdrücklich im Gesetz verankert werden sollen das Amt des Integrationsbeauftragten und der Bayerische Integrationsrat. Im Vorfeld der Ministerratsbehandlung fanden Gespräche mit dem Bayerischen Integrationsrat, der Israelitischen Kultusgemeinde und den Spitzen der Fraktionen des Bayerischen Landtags statt. Anregungen aus diesen Gesprächen sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Nun wird das Integrationsministerium die Verbände anhören. Abrufbar ist der Text des Entwurfs unter http://q.bayern.de/entwurf-bayerisches-integrationsgesetz.

Sanktionen ohne ausreichendes Lehrangebot sind nur Mittel zur Ausgrenzung

Auf das Kommunique zur Ministerratssitzung reagierten die Freien Wähler im Landtag per Presseerklärung. Auch ihr integrationspolitischer Sprecher Dr. Hans Jürgen Fahn weist darauf hin, dass das Erlernen der deutschen Sprache der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration ist. Fahn stimmt ebenso zu, dass im Zweifel hier Bemühungen auch eingefordert werden müssen. Allerdings müsse von Seiten der Staatsregierung sichergestellt werden, dass das Lehrangebot ausreicht und die Angebote aufeinander abgestimmt werden – zum Beispiel Alphabetisierungskurse und Deutschkurse oder berufsbezogene Sprachkurse. Ohne ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen seien Sanktionen lediglich ein Mittel zur Ausgrenzung.

Und einen weiteren auffälligen Punkt spricht Fahn an: „Insgesamt fällt bei dem heute vorgestellten Konzept auf, dass trotz der angekündigten Schwerpunkte ‚Fördern und Fordern‘ in der Berichterstattung (gemeint ist das Kommunique, die Red.) ausschließlich die Rede von Forderungen gegenüber Migrantinnen und Migranten ist. Konkrete Fördermaßnahmen wurden bisher kaum benannt.“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

24. Februar 2016 um 08:44h