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Kabinett: Zustimmung und Kritik zur EU-Asylreformplänen

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Bei der Reform des Europäischen Asylsystems stehen für Bayern drei Aspekte im Vordergrund: Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, schnellere und effizientere Verfahren, echte und gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedsstaaten. Zur Erreichung dieser Ziele sei es erforderlich, so erläuterte Innenminister Joachim Herrmann zu der gestrigen Kabinettssitzung, die Dublin-Verordnung neu zu fassen. Hierzu bezeichnete er den Vorschlag der EU-Kommission, einen Asylantragsteller dazu zu verpflichten, im Mitgliedstaat der ersten Einreise seinen Antrag zu stellen und sich dort aufzuhalten, als besonders erfreulich. In dem Moment, wo ein Antragsteller dagegen verstößt, werde sein Antrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Zudem soll ein Antragsteller nur dort, wo er sich aufhalten muss, Anspruch auf volle Leistung im Rahmen der Aufnahme haben. Vorgesehen seien darüber hinaus kürzere Fristen, um Überstellungen in andere Dublin-Staaten zu beschleunigen und die Zuständigkeit schneller zu bestimmen.

Im Rahmen der Neufassung der Verordnung für eine Europäische Datenbank, in der Fingerabdrücke gespeichert werden (sogenannte Eurodac-Verordnung), fordert Bayern einen verbesserten und unmittelbaren Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die dort
gespeicherten Daten. Kritisch sieht die Staatsregierung die Vorschläge für eine neue Asylverfahrensverordnung und Anerkennungs- und Qualifikationsverordnung. Die in der ganzen EU unmittelbar geltenden Verordnungen sollen an die Stelle der bisherigen Richtlinien treten. Herrmann: „Wir wollen keine Gleichmacherei durch Verordnungen, vielmehr müssen wir nationale Handlungsspielräume erhalten.“ Eine Absage erteilte das Kabinett auch der vorgesehenen Einführung einer unentgeltlichen Rechtsberatung in allen Stufen des Asylverfahrens.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

28. September 2016 um 07:24h

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