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Charakterliche Eignung – wer soll darüber befinden?

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Salopp und sehr despektierlich gesagt, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein Ei gelegt, das er gewiss nicht selber ausbrüten will. In seinem letzten Urteil (Az Vf. 53-IVa-13) zum Fragerecht von Abgeordneten bzw. zur Transparenz bei Kabinettsmitgliedern im Zusammenhang mit der „Verwandtenaffäre“ des Landtags hatte das Gericht in seinen Leitsätzen die Eignung für ein Regierungsamt mit der Vorbildwirkung in der Öffentlichkeit verknüpft. Daraus ist, wie sich gerade jetzt im Zusammenhang mit der „Modellbau-Affäre“ um Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer von der Opposition sehr schnell griffiger formuliert eine „charakterliche Eignung.

Es erscheint als gutes Recht der Opposition, diesen vom Verfassungsgerichtshof aufgenommenen Ball aufzunehmen. Einen Rückpass im Einzelfall werden und können die Verfassungsrichter nicht aufnehmen. Zur Aufnahme bieten sich im Grundsatz runde zehn Millionen Wähler in Bayern an. Gesetzt den Fall, der Opposition gelingt es, das eine oder andere Kabinettsmitglied wegen fehlender charakterlicher Eignung während der Legislatur vom Platz zu stellen, wird dieses ja – anders als im Fußball – ersetzt. Vor der Wahl hätte dann der Regierungschef sich selber eingeschlossen eine charakterstarke Mannschaft um sich. Oppositionstechnisch gesehen ein Irrweg. Im Idealfall sollten da vermutlich besser möglichst alle mit einer gelben Karte belastet herumlaufen, um dann von den Wählern die rote Karte mit Folgewirkung für das oder die kommenden Spiele gezeigt zu bekommen.

Nicht ins Bild passt, dass die Fouls nicht in Ausübung des Jobs auf dem Spielfeld begangen wurden. Zudem geht es nicht um Herangewachsene, die sich in einer Hotelhalle daneben benehmen, sondern um gestandene PolitikerInnen mit Lebenserfahrung, die allerdings zu einem Teil beispielsweise zur Optimierung persönlichen Einkommens genutzt wurde, und zwar in einer Art, die zu Kritik Anlass gibt. Das Verfassungsgericht richtete unmittelbar den Blick auf „Rückschlüsse auf die persönliche Einstellung zum Umgang mit öffentlichen Geldern“, doch zur Betrachtung und zum Urteil frei gegeben sind Verhaltensweisen wie die frühere Haderthauersche Absicht, aus der Arbeit/Beschäftigungstherapie von staatlich zwangsweise Untergebrachten Gewinn zu ziehen.

Ob darüber hinaus die jetzige Ministerin wegen des Strafverfahrens, im Zusammenhang mit einem Untersuchungsausschuss zu ihrem Verhalten gegenüber dem Parlament oder aus anderen Gründen ihr Amt aufgeben muss, ist eine andere Frage. Sie würde ersetzt werden. Möglichst mit jemandem der fachlichen und der vom Verfassungsgericht angesprochenen „persönlichen Eignung“ entspricht. Da könnte es, so meinen nicht nur Spötter, eng werden. Das zeigt schon der Blick in die Fraktion, wo man bei der Besetzung von Spitzenposten offenbar um unbelastete Abgeordnete gar nicht herum gekommen war.

Dabei verfügt die Fraktion durchaus über Talente.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

30. Juli 2014 um 09:12h