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Vorschau – Der Landtag am Donnerstag (28. Mai)

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Aktuelle Stunde zu „Corona“ – Diskussion zu Paradigmenwechsel

Lehren aus Corona: Krise meistern – Zukunft sichern!” – das für die heutige Aktuelle Stunde im Plenum des Landtags von den Freien Wählern gewählte Thema wird wohl weniger von Neuigkeiten – was die Faktenlage angeht – geprägt sein, sondern eher Fragen einer Art moralischen Grundhaltung berühren. Eine Vorgabe machte in einer gestrigen Pressemitteilung der FW-Abgeordnete Tobias Gotthardt, federführendes Mitglied der fraktionsinternen „Taskforce Corona“ und Mitinitiator des vom Europäischen Ausschuss der Regionen entworfenen „Europäischen Aktionsplan COVID19“: „Bayerns Weg in dieser Corona-Krise ist ein erfolgreicher: Umsichtig, verantwortungsbewusst. Dieser Ansatz fordert nun aber auch einen sensiblen Fortschritt. Wir dürfen das Leben des Einzelnen nicht auf Dauer überregulieren – es ist jetzt unsere demokratische Pflicht, die Eigenverantwortung deutlich zu stärken.“ Der Freistaat müsse sich aus einer im „lockdown“ notwendigen und gewachsenen Überregulierung befreien. Ein Paradigmenwechsel stehe an zu mehr Eigenverantwortung mit kurzen und klaren Regeln wie Abstand halten, Hygiene achten, Alltagsmasken tragen begleitet von „so viel Freiheit wie möglich, basierend auf dem gesunden Menschenverstand“.

Nutzung von Naturgütern, die treibhausgasmindernde Funktion haben

Danach bringt die Staatsregierung in Erster Lesung ihren Gesetzentwurf für ein Bayerisches Klimaschutzgesetz Drs. 18/7898 ein. Im bayerischen Lösungsvorschlag zum gesetzgeberischen Umgang mit dem Klimawandel wird zuerst einmal festgestellt, dass die maßgeblichen Gesetzgebungskompetenzen zugunsten des Klimaschutzes, insbesondere zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäuden sowie Landwirtschaft auf europäischer und Bundesebene liegen. Das Bayerische Klimaschutzgesetz habe lediglich eine ergänzende und unterstützende Funktion, die auch eine Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften umfasst. Dies betrifft im vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere solche Vorschriften, die sich mit der Nutzung von Naturgütern, die treibhausgasmindernde Funktion haben, befassen. Zusätzliche Regelungen zu CO2-Emissionen aus Energiewirtschaft, Industrie, Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall seien vom Bundesgesetzgeber zu erwarten.

Mehr Mitsprache von SeniorInnen auf kommunaler und Landesebene

Wie kann auf Landesebene den Belangen und Interessen der Seniorinnen und Senioren ein noch größeres Gehör verschafft werden? Das ist die Kernfrage, die sich zu einem heute in Erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf der SPD für ein Bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz Drs. 18/7862 stellt. Der Entwurf sieht vor, dass zum einen in bayerischen Gemeinden Seniorenbeiräte gewählt werden und außerdem auf Landesebene die Möglichkeit der Einrichtung eines Bayerischen Seniorinnen- und Seniorenrats geschaffen wird. Zur Intention des Entwurfs stellt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Doris Rauscher, fest: „Ich will, dass ältere Menschen gehört werden und mitreden können, wenn es um Dinge geht, die sie betreffen. Davon gibt es viele: Ich denke an Sicherheit im Wohnumfeld, Bildungseinrichtungen oder Mobilität auf dem Land, Armut im Alter und Selbstbestimmung am Lebensende. Aber auch die aktuelle Lage mit Corona zeigt, wie wichtig es ist, nicht nur über Ältere zu bestimmen, sondern mit ihnen zu reden.“

Mitsprache des Parlaments auch zu Verordnungen zum Infektionsschutzgesetz

Es ist die Stunde der Exekutive, hieß es eigentlich von allen Seiten, als es darum ging angesichts der hereinbrechenden Probleme um „Corona“ Herr zu werden. Alles musste und sollte schnell gehen, allzu hoppla-hopp allerdings, wie sich an manchen Stellen, wo es in der demokratischen Seele knirschte, zeigte. Das zeigte sich nur beispielsweise bei der Behandlung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes und vor allem beim Umgang mit den Möglichkeiten, die dieses eröffnete. Die FDP legt deshalb dem Landtagsplenum in Erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bayerischen Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Bayerisches Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz – (BayIfSPBG) Drs. 18/7973 vor. Es fordert und regelt die Zustimmung des Parlaments zu Verordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus habe die Staatsregierung seit März 2020 mehrere Rechtsverordnungen erlassen, die Gebote und Verbote enthielten, mit welchen das Virus eingedämmt werden sollte. Rechtsverordnungen werden stets ohne eine Beteiligung des Parlaments erlassen. Angesichts der tiefgreifenden Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche und des nicht absehbaren Endes des Infektionsgeschehens sei es nicht länger ausreichend, die Bekämpfung ausschließlich auf Rechtsverordnungen zu stützen, die ausschließlich von der Staatsregierung erlassen wurden, hält die FDP in der Problembeschreibung ihres Gesetzentwurfs fest. Deshalb solle die Beteiligung der vom Volk gewählten Vertreter an den Entscheidungen, insbesondere jenen zu den mit den Ge- und Verboten einhergehenden Grundrechtseinschränkungen, hergestellt werden, indem beim Erlass von Rechtsverordnungen der Landtag seine Zustimmung erteilen muss.

Maskengebot statt Pflicht

Am späteren Nachmittag werden die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Die AfD die tournusmäßig heute als erste Fraktion dran ist, will die Verpflichtung zum Tragen von Mundschutzmasken aufheben und ein Maskengebot einführen (8011), und zwar in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere für Betriebe des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr und in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Die bayerische Bevölkerung sei über die gesundheitlichen Risiken und die Infektionsrisiken des Coronavirus mittlerweile ausreichend aufgeklärt und informiert. Die Menschen in Bayern könnten daher aufgrund eigener Verantwortung und Einschätzung selbst entscheiden, ob und inwieweit ein Eigen- und Fremdschutz durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich sei. Es gebe auch keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert.

Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen

Die Vorlage eines Konzepts zur Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen solle vorgelegt und die Beseitigung des Lehrermangels konsequent angegangen werden (8012) fordert die SPD. Unter anderem soll dem Landtag berichtet werden, welche Maßnahmen zur Rekrutierung von Lehrkräften erfolgreich waren und ob die 1400 Stellen für Lehrkräfte zum nächsten Schuljahr besetzt werden können. Außerdem seien Lehrkräfte von den Aufgaben der Notbetreuung zu entlasten und es sei zu berichten, in welcher Form bei den Maßnahmen die Betroffenen sowie Gewerkschaften, Verbände und Personalvertretungen eingebunden wurden, zum Beispiel in Form eines Runden Tisches. Die bildungspolitische Sprecherin der SPD Margit Wild erklärt zur Forderung ihrer Fraktion: „Schon bisher waren in Grund-, Mittel- und Förderschulen 1400 Stellen unbesetzt, durch die Corona-Krise verschärft sich das Problem extrem: Bis zu 4625 Lehrkräfte stehen aus unterschiedlichen Gründen für den Präsenzunterricht nicht mehr zur Verfügung, vor allem, weil sie zu Risikogruppen zählen. Das ist eine sehr schwierige Situation. Ich finde, dass sowohl die Familien als auch die Schulen ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie es an den Schulen weitergeht.”

Insolvenzen von Kitas vermeiden – vielfältige Trägerstruktur gewährleisten

Kita-Pleiten verhindern – Elternbeiträge zeitnah ersetzen“ (8013) lautet ein Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, die wegfallenden Elternbeiträge an Kindertagesstätten sofort zu ersetzen. Soweit der Ersatz nicht der vollen Höhe der wegfallenden Elternbeiträge entspräche, müssten die Einrichtungen die Möglichkeit haben, entsprechend reduzierte Elternbeiträge zu erheben, um ihre laufenden Verbindlichkeiten und Kosten zu tragen. Ziel müsse es sein, Insolvenzen von Kindertageseinrichtungen zu vermeiden und eine vielfältige Trägerstruktur zu gewährleisten. Kita-Schließungen würden auch bewirken, dass weniger Kinder von sozialen Kontakten zu Gleichaltrigen und frühkindlicher Bildung profitieren. Das wäre ein Rückschlag für die Chancengerechtigkeit.

Finanzierung der Corona-Tests klären

Ziel des CSU-Antrags „Corona-Infektionsketten wirksam und rasch unterbrechen – Tests ausweiten –Rechtssicherheit für Kostenträgerschaft herstellen“ (8014) ist, dass nach der angekündigten Ausweitung der Corona-Tests die Frage von deren Finanzierung schnellstmöglich geklärt wird. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, ein Maßnahmenpaket mit Priorisierung für zusätzliche Testungen zu erarbeiten und sich auf Bundesebene für eine ausreichende Finanzierung zusätzlicher Testungen einzusetzen. – In Bayern seien im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Testkapazitäten massiv ausgebautworden. Daraus ergebe sich die Möglichkeit, auch mehr proaktiv zu testen. Leider würden die hohen Testkapazitäten aktuell nicht annähernd ausgeschöpft. Eine wichtige Ursache hierfür ist die ungeklärte Finanzierung. Hier muss dringend zusammen mit dem Bund eine Lösung gefunden werden.

Kinder brauchen Kinder: Kita-Regelbetrieb wiederherstellen

Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, die Notbetreuung in den Kitas zum 15. Juni in den Regelbetrieb zu überführen (8015), sofern eine weiterhin positive Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt. Darüber hinaus solle die Staatsregierung dafür sorgen, dass in allen Kindertageseinrichtungen ausreichend Schutzmasken, Handschuhe sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen und dass sich das Personal einmal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen kann. Die Staatsregierung soll zudem bei den Gesundheitsämtern anregen, die Einrichtungen bei der Erstellung von Hygienekonzepten zu unterstützen und gegebenenfalls die entsprechende Schulung der Mitarbeitenden der Einrichtungen zu vermitteln. Die Öffnung der Kitas sei auch engmaschig wissenschaftlich zu begleiten. Aktuelle Zwischenergebnisse einer Kinderstudie in Baden-Württemberg zeigten, dass Kinder keine besonderen Treiber des aktuellen Infektionsgeschehen darstellen. Johannes Becher, Sprecher der Landtags-Grünen für frühkindliche Bildung: Deshalb ist es jetzt verantwortbar, den Kita-Regelbetrieb wiederherzustellen und somit den Kindern und ihren Eltern ein Stück Alltag zurückzugeben.“

Lehren aus Corona – Unternehmensbesteuerung jetzt modernisieren

Die Freien Wähler fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung einzusetzen (8016). Die Unternehmenssteuerreform soll u.a. folgende Bereiche berücksichtigen: Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf international wettbewerbsfähige 25 Prozent zum Beispiel durch Einführung einer Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer und Modernisierung des Außensteuerrechts, eine Verbesserung von Abschreibungsbedingungen, die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und die Schaffung von Sonderabschreibungs-möglichkeiten für Investitionen im Bereich innovativer und umweltfreundlicher Technologien, Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten, eine schnelle und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und weiteres.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

28. Mai 2020 um 07:30h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau – Der Landtag am Mittwoch (27. Mai)

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Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Inwieweit vom Rechnungshof aufgezeigte Misstände behoben wurden

An diesem Mittwoch behandelt der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags in einer Sitzung 37 offene Fälle aus früheren Jahresberichten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH). Es geht dabei darum, wie die Staatsregierung die hierzu vom Landtag gefassten Beschlüsse umgesetzt hat. Die Landtagsabgeordneten wollen beispielsweise bei dem Projekt zur digitalen Schulverwaltung nach über 15 Jahren Projektlaufzeit und vom ORH ermittelten Gesamtkosten von 90 Millionen Euro (Stand: Ende 2017) den aktuellen Sachstand erfahren. Sie wollen wissen welche Ziele als nächstes erreicht werden sollen, wann überhaupt mit einem Projektabschluss zu rechnen ist und ob dabei die angestrebten Ziele und die Nutzeffekte erreicht werden können. Im ORH-Bericht 2019 hatten die Prüfer ein Auge auf Aspekte des Schienennahverkehrsplans geworfen. Bayern zahlt, wie der ORH kürzlich in einer Pressemitteilung dazu erinnernd mitteilte, für die Nutzung der Schienentrassen und Bahnhöfe an die Infrastrukturbetreiber jährlich rund 700 Millionen Euro. 2016 zerrten allerdings täglich rund 450 Störungen im Schienenpersonennahverkehr an den Nerven der Fahrgäste. Der Schienennahverkehrsplan war – trotz gesetzlicher Verpflichtung – seit 14 Jahren nicht fortgeschrieben worden. Dabei ist er als strategisches Instrument für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs bedeutend. Der Landtag hakt nun nach und will wissen, inwieweit die Staatsregierung dies nachgeholt hat.

Die Rechnungsprüfer weisen auch auf einen im Vorjahr bemängelnden Zustand bei der Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum hin. Der Landtag hatte daraufhin die Staatsregierung ersucht, bei der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum überversorgte Gebiete aus der staatlichen Förderung gänzlich auszuschließen. Denn 95 % der geförderten Ärzte hätten sich in Gebieten niedergelassen, in denen gar kein Arztmangel herrschte. Wurde da und ggf. wie nachgesteuert? Aber auch zu lösenden oder gelösten Problemen bei der Wasserschutzpolizei, bei der Konkurrenz zwischen privater und staatlicher Landwirtschaftsberatung bis hin zur Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Gewerbe sollen heute Abgeordnete und Öffentlichkeit Neues erfahren.

Antisemitismus – Verfassungsschutz – Sicherheit – „Corona“ – Feuerwehren

Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport führt der Beauftragte der Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe Dr. Ludwig Spaenle, Abgeordneter und Staatsminister a.D., ein Informationsgespräch. Nach der anschließenden Behandlung von Gesetzentwürfen der SPD zur Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (Drs. 18/6525, mit geforderten jährlichen Berichten der Spitze des LA für Verfassungsschutz) und der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/7734, insbesondere mit Anpassung an Bundesgesetz; Zulassung der elektronischen Form, Unterrichtung der betroffenen Person und weiteres), steht eine Reihe von Anträgen auf der Tagesordnung. Tagesaktuell ist die Initiative der Grünen mit den Forderungen bzw. Zielen „Infektionsschutz bei Versammlungen sicherstellen – Verschwörungstheorien entgegentreten!“ (Drs. 18/7941). Zum selben Thema haben CSU und Freie Wähler einen gemeinsamen Antrag auf die Nachtragstagesordnung setzen lassen. Damit wollen sie „Versammlungsfreiheit und Hygienemaßnahme in Zeiten von Corona in Einklang bringen“ (Drs. 18/7995). Eine Antragskette der SPD will die Zukunft der Feuerwehr in Bayern sichern mit der Einführung einer Feuerwehrrente (Drs. 18/6184), der Überarbeitung der Förderrichtlinien (Drs. 18/6185) sowie der Erhöhung der Fahrzeugförderung (Drs. 18/6186).

Bericht zum Münchner Konzerthaus

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gibt im zuständigen Fachausschuss einen Bericht zum Münchner Konzerthaus. Dieser war von Grünen (Drs. 18/7697) sowie (18/7700) gefordert worden. Die Grünen hatten insbsondere nach einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie gefragt, die die Verwendung von Holz beim Innenausbau prüfen sollte. Unter anderem wollen die Grünen grundsätzlich wissen, ob bzw. wann Ergebnisse vorliegen oder auch wie im Einzelnen wie sich die Verbauung von Holz auf die Kosten, auf die Klimabilanz und auf die Nutzung des Gebäudes auswirkt. Die SPD fragte vor allem nach zu erwateten und befürchtenden Kostensteigerungen.

Hilfen für Kulturwirtschaft gefordert

Mehrere Anträge befassen sich mit den durch „Corona“ verursachten Problemen im Kulturbereich. Grüne – Ausfallgagen konsequent umsetzen – Freie und kurzfristig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte staatlicher Kultureinrichtungen nicht vergessen“ (Drs. 18/7773), „Kultur-Rettungsschirm für den Kulturstaat Bayern – irreparable Schäden an unserer kulturellen Infrastruktur abwenden (Drs. 18/7776) oder auch die SPD – durchaus unabhängig von „Corona“ – mit der Forderung nach einem „Investitionsprogramm für die Freie Kulturszene“ (Drs. 18/7865). Die bisher bestehenden bayerischen Kulturförderprogramme nähmen die Freie Kulturszene kaum in den Blick, im Bayerischen Kulturfonds sei sie in den Metropolen München und Nürnberg sogar ausgeschlossen. Der kulturpolitische Sprecher Volkmar Halbleib tritt für eine allgemeine Förderung ausgewählter kultureller Projekte ein. Diese seien wichtig, weil sie einerseits ein kulturelles Angebot für nicht privilegierte Bevölkerungsgruppen bieten und andererseits wichtige Impulse für die etablierte Kulturszene geben. Besondere Bedeutung erhalte ein solches Investitionsprogramm natürlich vor dem Hintergrund der Corona-Krise, weil gerade kleineren Initiativen die Einnahmen völlig weggebrochen seien.

Gülleausbringung und mehrjähriger Energiepflanzenanbau im Agrarausschuss

Mehrere Berichte werden zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgerufen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) berichtet zum Stand der Technik bei der bodennahen Gülleausbringung und das Ministerium zum Thema „Förderung des mehrjährigen Energiepflanzenanbaus installieren”. Zu letzterem hatte die SPD in ihrem Berichtsantrag u.a. auf die Vorzüge dieser Bewirtschaftungsform besonders in sensiblen Gebieten hingewiesen. Durch sie würden dauerhaft und nachhaltig hohe Biomasseerträge erzielt. Ökologisch gesehen böten mehrjährige Energiepflanzen viele Vorteile, so sei der Pestizideinsatz gegenüber konventionellen einjährigen Kulturen sehr gering und die Gefahr der Erosion fast vollständig auszuschließen. Deshalb seien Förderkonzepte zu entwickeln und Landwirte bayernweit über die bisherigen Ergebnisse der Forschungsarbeiten in diesem Bereich zu informieren.

Bäume auf Äcker, Wiesen und Weiden“

Mit sieben Anträgen der Landtags-Grünen zur Förderung und dem Aufbau so genannter Agroforst-Kulturen in Bayern befasst sich danach die Agrarpolitiker. Wie die Grünen dazu per Pressemitteilung erläutern, werden bei der Agroforstwirtschaft Gehölze entweder mit landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Kulturen auf einer Bewirtschaftungsfläche angebaut und genutzt oder mit Tierhaltung kombiniert. Agroforstsysteme binden und speichern Kohlendioxid, tragen zu Erosions-, Gewässer- und Windschutz bei, sorgen für ein kühlendes Mikroklima, wirken sich positiv auf zentrale Bodenfunktionen aus, fördern den Humusaufbau und die Biotopvernetzung, fördern die Artenvielfalt, erhöhen die Klimaresilienz von Agrarflächen und stärken die Tiergesundheit und das Tierwohl. Die Antragskette „Bäume auf Äcker, Wiesen und Weiden“ im Einzelnen: Förderung von Agroforstsystemen ins bayerische Kulturlandschafts-programm aufnehmen (Drs. 18/7782), Finanzierungsspielräume besser nutzen (Drs. 18/7783), Anbau aller heimischen stockausschlagfähigen Baumarten in Agroforstsystemen ermöglichen (Drs. 18/7784), Forschung zur Agroforstwirtschaft in Bayern intensivieren (Drs. 18/7785), Wissenstransferkampagne starten, Beratungsangebot verbessern, Anpassungsstrategien anbieten (Drs. 18/7786), Bildungsoffensive Agroforst (Drs. 18/7787), Nutztierhaltung auf Freiland und Weiden mit Agroforst kombinieren (Drs. 18/7788).

Bayerns Forstwirtschaft unter die Arme greifen

Auch die Regierungsfraktionen stellen den Forst heute in den Mittelpunkt. Dazu haben CSU und Freie Wähler drei gemeinsame Anträge auf die Nachtragstagesordnung setzen lassen, mit denen sie „Bayerns Forstwirtschaft unter die Arme greifen“ wollen. Und zwar mit der Ermöglichung eines Förderprogramms für holzbasierte Einzelraumfeuerungsanlagen sowie deren notwendige Umrüstungen (Drs. 18/7979) und der Erhöhung der Bezuschussung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Drs. 18/7980). Außerdem fordern sie einen Bericht unter dem Titel „Holzfaser statt Kunststoff“ (Drs. 18/7981). Die Staatsregierung wird dain danach gefragt, welche Möglichkeiten es in Bayern derzeit gibt und welche Handlungsoptionen sie als zielführend erachtet, um eine geeignete Holzfaserstrategie zur Vermeidung von Kunststoff und Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft auf den Weg zu bringen.

Kontrollkommission BayernFonds nimmt ihre Arbeit auf

Ab 19 Uhr tagt im Konfernzsaal zum ersten Mal die Kontrollkommission BayernFonds. Der Bayerische Landtag hatte zur Bewältigung der Folgen von „Corona“ u.a. ein Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur verabschiedet. Die Arbeit des Fonds sollte durch eine parlamentarische Kontrollkommission begleitet werden. Sie wird – gesetzlich geregelt – regelmäßig über alle den Fonds betreffenden Fragen, sowohl zur Kreditaufnahme für den Fonds als auch zu Unterstützungsmaßnahmen, von den nach diesem Gesetz jeweils zuständigen Staatsministerien unterrichtet. Zudem kann sie, über die Zuständigkeitsregelungen dieses Gesetzes hinaus, ihre Zustimmung erforderlich machen für besonders bedeutende Einzelfall-entscheidungen zu Unterstützungsmaßnahmen sowie zur Nutzung der Kreditermächtigung des Fonds und der nach diesem Gesetz zu erlassenden Richtlinien. Die Kontrollkommission legt die notwendigen Kriterien hierfür fest. Die 12 Mitgleder wählen heute zunächst ihren Vorsitzenden – vorgesehen ist der CSU-Abgeordnete Josef Zellmaier – sowie den/die Stellvertreterin. Danach berichten der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger und der Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker zum aktuellen Sachstand des BayernFonds. Nach der sich anschließenden Aussprache trifft die Kommission Vereinbarungen zu ihrer Arbeitsweise.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

27. Mai 2020 um 07:33h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau – Der Landtag am Dienstag (26. Mai)

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Zumindest von den Themen her kehrt in das Landesparlament nach und nach so etwas wie Normalität ein. Gesetzentwürfe abseits von „Corona“ werden eingebracht, Berichte werden gegeben, die Anzahl von Anträgen – wie auch die der Petitionen – weist auf einen gewissen Anstau von Initiativen hin. Die Normalität gilt auch für Atmosphärisches. Zwischen den Regierungsfraktionen scheint es unterschwellig etwas zu knirschen. Aber richtigen Streit gibt es wieder einmal bei der AfD. Wobei es sich eher um ein Erdbeben handeln dürfte. Immerhin haben 12 der 20 AfD-Abgeordneten einen Abwahlantrag gestellt, der die Hälfte des sechsköpfigen Fraktionsvorstands aus ihren Positionen kippen soll. Neben der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner betrifft dies ihren Stellvertreter Ingo Hahn und den stv. Parlamentarischen Geschäftsführer Ferdinand Mang. Dass der Antrag in der morgigen Fraktionssitzung behandelt werden kann, gilt als sicher, für eine Abwahl ist allerdings eine 2/3-Mehrheit notwendig. Ausgang offen. Angeblich geht es nicht oder weniger um die „völkische“ Frage, sondern auch oder vor allem um Antipathien, Unzufriedenheiten oder Machtfragen. Dass „Blut fließen“ könne und man sich vorsichtshalber „Gummistiefel anziehen“ solle im Maximilianeum wird ein Fraktionsmitglied genannt. Abgeordnete aus anderen Fraktionen und nicht nur die wenden sich mit Grausen ab. Solches kann auch die tägliche Arbeit aller im Landtag nicht unbelastet lassen.

Internationale Aufklärung zum Ursprung von „Corona“ gefordert

Unter den heute Nachmittag beginnenden Ausschusssitzungen findet sich eine Initiative des europapolitischen Sprechers der SPD Markus Rinderspacher. Unter dem Antrag (Drs. 18/7854) Transparenz zum Ursprung von COVID-19“ fordert die SPD-Fraktion eine internationale Untersuchung zum Corona-Ursprung. „International ist unbestritten, dass COVID-19 in China seinen Ursprung hat”, so Rinderspacher, „doch wie genau sprang es auf den Menschen über und verbreitete sich?” Die Untersuchung solle einen Beitrag zur wissenschaftlichen Klarheit über den COVID-19-Ursprung leisten und den anhaltenden Spekulationen, falschen und irreführenden Meldungen sowie Verschwörungstheorien entgegenwirken. Die Volksrepublik China habe es versäumt, schnell in den internationalen Austausch über die Ausbreitung des Virus in Wuhan zu treten, kritisiert Rinderspacher. Stattdessen habe das kommunistische Regime bereits früh COVID-19-relevante Inhalte zensiert und die Grundsätze der Pressefreiheit massiv verletzt. So sieht der Sonderbericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom April 2020 zur Bewertung der Narrative und Desinformation zur COVID-19-Pandemie u.a. “beträchtliche Belege für verdeckte chinesische Operationen in sozialen Medien.”

Bestand von alten Eisenbahntrassen sichern

Im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr berichtet Staatsministerin Kerstin Schreyer zu den Auswirkungen der Coronakrise und Maßnahmen zur Bewältigung in den Bereichen Wohnen, Bau und Verkehr. Mit einem schon älteren Problem befasst sich ein Antrag der Grünen Trassensicherung vor Entwidmung“ (Drs. 18/7462). Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, zur Trassensicherung stillgelegter und entwidmungsbedrohter Eisenbahnstrecken mit Reaktivierungspotenzial Trassensicherungsverträge mit den betroffenen Eisenbahn-infrastrukturunternehmen abzuschließen. In der Antrags-Begründung weisen die Grünen darauf hin, dass sich die Bahn seit Ende des 2. Weltkriegs aus der Fläche zunehmend zurückgezogen habe. Auf mehr als 15000 Streckenkilometern hätten die Staatsbahnen in beiden deutschen Staaten und die Verantwortlichen nach der Bahnreform den Personenverkehr eingestellt. Eine gegenläufige Entwicklung habe jedoch mit Beginn der 90er Jahre eingesetzt. Immer mehr abgehängte Regionen und Städte hätten darauf gedrängt, wieder an das Eisenbahnnetz angebunden zu werden. Mit der daraufhin erfolgten Änderung der Rahmenbedingungen verfügten Länder und Aufgabenträger über die Instrumente, stillgelegte Strecken wieder zu reaktivieren. Doch das Konstrukt um den planerischen wie technischen Aufwand einer späteren Inbetriebnahme ist kompliziert, insbesondere dann, wenn die Strecke bereits entwidmet wurde. Im Ergebnis, so die Grünen, gebe es überhaupt keinen Bestandsschutz für die Eisenbahninfrastruktur mehr. Um eine spätere Wiederinbetriebnahme einer Bahnstrecke offenzuhalten, sei die Sicherung der vorhandenen Trasse und der Erhalt der Widmung als Eisenbahnstrecke von zentraler Bedeutung. Der Eigentümer einer stillgelegten beziehungsweise ungenutzten Eisenbahninfrastruktur erziele praktisch keine Einnahmen, ihm entstünden aber für die Vorhaltung der Strecke Kosten beispielsweise durch Verkehrssicherungspflichten. Daher sei – verständlicherweise - die Neigung groß, die Infrastruktur endgültig abzubauen und den anfallenden Stahlschrott zu verwerten. Um die Eisenbahninfrastruktur für eine Wiederinbetriebnahme zu sichern, sei deshalb ein Trassensicherungsvertrag bzw. ein Infrastruktursicherungsvertrag mit dem Eigentümer der Bahnanlagen ratsam. Dabei sollten die Konditionen zur Vorhaltung der Anlagen gegen eine Kostenerstattung geregelt werden. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Eisenbahninfrastruktur für die öffentliche Daseinsvorsorge (Reaktivierung ist auch Bestandteil des Zukunftskonzepts Bayern-Takt) sei eine systematische Vorgehensweise bei der Trassensicherung auf Landesebene angeraten zu sein und der Freistaat sollte grundsätzlich bereit sein, für das Aufrechterhalten von Strecken Kosten zu übernehmen.

Bessere Genehmigungspraxis für „Urlaub auf dem Bauernhof“

Die Regierungsfraktionen haben einen gemeinsamen Antrag zur Verbesserung der Zukunftsperspektive für Urlaub auf dem Bauernhof (Drs. 18/7736). CSU und Freie Wähler setzen sich hierzu für eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Ferienzimmern und -wohnungen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich ein. „Urlaub auf dem Bauernhof“ sei besonders für Familien attraktiv, da ländliche Gegenden äußerst erholsame Bedingungen bieten und der Umgang mit Tieren und Pflanzen besonders für Kinder einen hohen pädagogischen Wert besitzt. Das Konzept bringt nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieben selbst, sondern auch der regionalen Infrastruktur und den ländlichen Räumen viele Vorteile, etwa durch die Stärkung des Tourismus oder die Verhinderung von Leerständen durch Umnutzungen nicht mehr benötigter Gebäude. Letztlich leistet dieses „zweite Standbein“ einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der wertvollen kleinbäuerlichen Struktur in Bayern. Auf Grund der einschränkender Regelungen im Baugesetzbuch seien dem Ausbau mit Ferienzimmern oder -wohnungen jedoch enge Grenzen gezogen. Hintergrund ist, dass der Außenbereich von Bebauung freigehalten und vor Zersiedelung geschützt sein soll. Sollen durch ein Bauvorhaben zusätzliche Betten und Wohnungen realisiert werden, ist das laut Gerichtsentscheid nur möglich, wenn sie als sog. „mitgezogene Betriebsteile“ von der baurechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe mitumfasst sind. Da eine Änderung der restriktiven bundesgesetzlichen Regelung derzeit als kaum durchsetzbar angesehen wird, fordern CSU und Freie Wähler duchsetzbare und einheitliche – und zwar für ganz Bayern – Regelungen im Vollzug.

Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber ist schlecht. Dies habe eine Konjunkturumfrage der Bayerischen Ingenieurekammer Bau (zwischen dem 16. März und dem 9. April 2020 erhoben) ergeben. Gerade in der derzeitigen Situation, so die Landtags-FDP, sei dies ein inakzeptabler Zustand, denn er verschärfe neben der ohnehin angespannten Liquiditäts- und Solvenzsituation der Unternehmen zusätzlich den Investitions- und Innovationsstau in Bayern. Sie fordert deshalb die Staatsregierung auf, eine Zahlungsmoral-Offensive des Freistaates durch(zu)führen“ (Drs. 18/7839). Dabei sei sicherzustellen, dass der Freistaat den ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die unstrittig sind, bis zum 31. Juli 2020 vollständig nachkommt. Sollte der Freistaat seine Rechnungen über diesen Stichtag hinaus nicht termingerecht begleichen, sei der geschädigte Auftragnehmer angemessen zu entschädigen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

26. Mai 2020 um 10:38h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau – Der Donnerstag (14. Mai) im Landtag:

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Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Anhörung zum Thema „Justizvollzug – Arbeit und Entlohnung”

Neben der üblichen Beratung von Anträgen und Gesetzentwürfen oder auch Petitionen stehen im Vordergrund des heutigen Ausschusstages im Landtag einige Anhörungen, aus deren Ergebnissen die Abgeordneten Erkenntnisse oder Anregungen für die weitere parlamentarische Behandlung des jeweiligen Themas ziehen wollen. So führt der Rechtsausschuss (ab 10 Uhr) im Konferenzsaal eine auf Initiative der Grünen trotz heftigen Widerstandes durchgesetzte Anhörung zum Thema „Justizvollzug – Arbeit und Entlohnung” durch. Die Grünen waren und sind der Meinung, so deren rechtspolitischer Sprecher Toni Schubert, „dass dieses kontroverse Thema diskutiert gehört“. Bisher gelte für Inhaftierte Arbeitspflicht, sie haben aber keinen Anspruch auf Mindestlohn wegen der hohen Haftkosten und der niedrigen Produktivität. Nach einer Entlohnung von etwa einem Euro pro Stunde für ihre Tätigkeit gingen viele mit hohen Schulden aus dem Gefängnis, obwohl sie dort jahrelang gearbeitet haben. Zusätzlich haben sie nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Das Ergebnis, so Schubert: „Verstärktes Risiko der Altersarmut und verstärkte Gefahr, rückfällig zu werden.“

Wirtschaftsminister zu Coronaauswirkungen – Debatte über ORH-Prüfbericht

Im Haushaltsausschuss berichtet Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger über die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bayern mit Blick natürlich auf die Zuständigkeiten seines Hauses, nämlich die Bereiche Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Dabei und/oder in der folgenden Aussprache hat der Freie Wähler-Minister vielleicht auch die Möglichkeit auf den angeblichen Unmut in den Reihen seines Koalitionspartners CSU über manche Einkäufe des Ministeriums zu Beginn der Corona-Pandemie einzugehen. Genannt wurden angekaufte 90000 Wischmobbs und anderes. Das Ministerium hat dazu allerdings auch schon eine nachvollziehbar klingende Erklärung abgeliefert. Die Skala der heutigen Reaktionen auf solche Hamsterkäufe kann von heiter bis wolkig reichen. Zu einem Donnerwetter dürfte es kaum kommen. – Wirklich ernst wird es anschließend, wenn der Ausschuss über den Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshof debattiert. Im vor sechs Wochen vorgelegten Bericht samt zwei Wochen später nachgereichtem Ergänzungsband hatte der ORH dem Landtag zwar eine Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2018 empfohlen, aber auch heftige Kritik an Einzelbeispielen geübt. Diese Einzelfälle kommen heute zur Sprache samt Entscheidungen darüber, wie es in der jeweiligen Sache weitergehen soll.

Digitales” an Schulen beschäftigt die Bildungspolitiker

Dem Bildungsausschuss liegt eine Antragskette der SPD (5702 – 5706, 6566) zu „Digitale Bildung“ vor. Neben Forderungen wie Kostenfreiheit für Endgeräte fürjede/n Schüler/in und jede Lehrkraft stellt die SPD den Vorrang von Pädagogik vor Technikbei der Fortbildung für Lehrkräfte im digitalen Bereich heraus. Andere Anträge befassen sich mit der Co-Finanzierung der IT-Betreuung an allen Schulen oder auch mit einemgeforderten Konzept für den Mehrwert der digitalen Bildung für den gemeinsamen Unterricht. Die FDP beantragt – der Bereich gehört zu den Lieblingsthemen der Frau (Drs. 18/7676).

Experten berichten über Auswirkungen der Corona-Krise auf Kinder

Ein Fachgespräch zum Thema „Kindeswohl in Corona-Zeiten” führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie durch. Hierzu sind eingeladen: Prof. Dr. Fabienne Becker-Stoll, Staatsinstitut für Frühpädagogik; Siegmund Hammel, Amt für Familie und Jugend, Eichstätt; Dr. Gabi Haus, Fachärztin Kinderheilkunde und Jugendmedizin; Prof. Dr. Volker Mall, TU München, kbo-Klinikzentrum; Jens Tönjes, Kinderschutzbund LV Bayern. Diese Experten sollen berichten, wie sich die Corona-Krise auf das Leben von Kindern auswirkt. Die Vorsitzende des Sozialausschusses Doris Rauscher (SPD) fordert, die Kinder in der Corona-Krise stärker in den Blick zu nehmen. „Wir wollen wissen, welche Auswirkungen die Corona-Krise mit ihren Ausgangsbeschränkungen auf die Gesundheit von Kindern hat.” Drei Monate mit Einschnitten seien im Leben eines Kindes eine lange Zeit. Nicht nur, was die Bereiche Bildung und Gesundheit betrifft, sondern auch mit Blick auf die sozialen Kontakte, den Aufbau von Vertrauen und Nähe zu Bezugspersonen und die gesamte kindliche Entwicklung. „Hier müssen wir genau hinschauen, damit im Trubel der Krise kein Kind zu kurz kommt”, erklärte Rauscher. Das Fachgespräch war von der SPD-Fraktion initiiert worden.

Über den Umgang mit unserem Land

Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung hat schon früh am Morgen (8 Uhr) seine Beratungen aufgenommen. Nach einem Beericht des Ministeriums über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme professioneller Krisenberatung für AkteurInnen in der Tourismusbranche findet ab 10 Uhr eine Anhörung zum Thema: „Bayerns Landschaft erhalten, nachhaltige Entwicklung aller Landesteile garantieren“ statt. Die von der SPD beantragte Anhörung soll Vorschläge erarbeiten, wie der angestrebte Grundsatz im Landesentwicklungsprogramm, die Flächenneuinanspruchnahme auf fünf ha/Tag zu reduzieren, durch politische Maßnahmen verschiedenster Art erreicht werden kann, unter anderem auch durch Kompetenzerweiterungen der regionalen Planungsverbände. Diese Maßnahmen, so heißt es in der Antragsbeschreibung weiter, sollen einerseits sicherstellen, dass der Staat wirksame Instrumente zur Landesplanung an die Hand bekommt, andererseits das verfassungsgemäße Selbstbestimmungsrecht der Kommunen dabei gewahrt bleibt und diesen weiterhin die Möglichkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung garantiert wird. Erarbeitet werden sollen laut Antrags-Begründung Maßnahmen, „wie verbindliche und wirksame Instrumente aussehen, die ökologische, ökonomische und soziale Interessen miteinander verknüpfen. Die Städte und Gemeinden auf dem Land müssen weiterhin planen können, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen muss das erklärte Ziel der Landesplanung sein. Der von den Fraktionen erarbeitete Fragenkatalog umfasst die rechtlichen Vorgaben, nimmt die Instrumente zum Flächensparen in den Blick, hinterfragt die statistische Ermittlung und auch die der Planungsakteure. Unter den Experten finden sich neben der mittlerweile Grauen Eminenz Prof. Dr. Holger Magel, jetzt Ehrenpräsident der Akademie für Ländlichen Raum, auch Fachanwälte, Vertreter von Wohnungsunternehmen und natürlich auch der Kommunalen Spitzenverbände. Der Bayerische Städtetag hat gestern unter dem Titel „Obergrenzen lösen nicht das Problem der steigenden Flächenkonkurrenz“ schon per Pressemitteilung Stellung bezogen. Geschäftsführer Bernd Buckenhofer: „Wohnen – Bauen – Flächen sparen: Diese drei Ziele müssen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Die Diskussion über Obergrenzen ist nicht zielführend. Obergrenzen lösen nicht das Problem der steigenden Flächenkonkurrenz. Sie geben keine Antwort, wie die vielschichtigen Bedarfe der Bevölkerung, der Natur und der Pflanzenwelt in ein ausgewogenes Verhältnis kommen. Starre Obergrenzen können lokale Bedarfe nicht berücksichtigen.“ – Dazu wird es klare Gegenpositionen geben.

Regierungsfraktionen gehen an die Genschere

Ein Antrag von CSU/Freien Wählern mit der Forderung nach einerExpertenanhörung zu neuen molekularbiologischen Techniken (NMT) (Drs. 18/6833) wird hier aus den dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vorliegenden Anträgen herausgepickt. Gemeinsam mit dem Agrarausschuss soll in der Anhörung die Anwendung neuer molekularbiologischer Techniken wie der Genschere CRISPR/Cas wissenschaftsbasiert und ergebnisoffen erörtert werden. In der Antragsbegründung verweisen die beiden Regierungsfraktionen auf Beschlüsse der EU, bis zum 30. April 2021 eine Untersuchung zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts durchzuführen. Im Zuge dieser Untersuchung plant die Kommission, auch die Mitgliedstaaten zu befragen, wobei davon auszugehen sei, dass das zuständige Bundesministerium bei der Beantwortung auch die Länder einbindet. Der Bayerische Landtag sollte sich daher zu diesem Themenkomplex wissenschaftsbasiert und ergebnisoffen informieren. In den vergangenen Jahren seien neue molekularbiologische Techniken wie die Genschere CRISPR/Cas entwickelt worden, die relativ preiswert und einfach anzuwenden sind und als hoch effizient gelten. Mit diesen Techniken seienauch einem Bericht der Staatsregierung zufolge – vielzählige Anwendungen möglich, die in unterschiedlicher Eingriffstiefe Änderungen im Erbgut von Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren oder dem Menschen hervorrufen können. Bei Änderungen geringer Eingriffstiefe wird kein fremdes Erbgut eingeführt und die entstehenden Veränderungen sind derzeit analytisch nicht von Veränderungen unterscheidbar, die auch natürlich entstehen können. Weltweit werde hier geforscht – der Landtag solle mitreden – Vorschläge für einen Fragenkatalog an Experten haben CSU und Freie Wähler schon erarbeitet.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

14. Mai 2020 um 07:29h

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Vorschau – Der Mittwoch (13. Mai) im Landtag:

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Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten

Dem Plenum des Landtags liegt heute Nachmittag ab 13 Uhr in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BaySÜG) und weiterer Rechtsvorschriften Drs. 18/7734 vor. Im mittlerweile über 20 Jahre alten Gesetz werden die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten geregelt. Das Fortschreiten der Informationstechnik macht eine Weiterentwicklung des BaySÜG erforderlich. Zumanderen macht eine wesentliche Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes (SÜG) z vom 16. Juni 2017 eine Anpassung notwendig. Im Landesgesetz sollen nun erstmals wesentliche Grundsätze des materiellen Geheimschutzes aufgenommen werden. Die elektronische Form wird zugelassen und die betroffene Person grundsätzlich über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung unterrichtet. Die in der Sicherheitserklärung geforderten Angaben werden angepasst und dementsprechend auch die von der mitwirkenden Behörde durchzuführenden Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Wiederholungsüberprüfung auf alle Überprüfungsarten ausgeweitet und die Aktualisierung aufgewertet. Daneben sieht der Entwurf zahlreiche Aktualisierungen des BaySÜG im Deil vor, die aufgrund der langjährigen Erfahrungen bei seiner Anwendung erforderlich geworden sind.

Windräder: Ausnahmen bei 10H-Regelung

Danach wird, ebenfalls in Erster Lesung, ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Freien Wählern und CSU zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Drs. 18/7739 aufgerufen. Es sieht zum Gesetz aus dem Jahre 2014 Ausnahmen von der 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen sowie die Möglichkeit zum Anlagentypwechsel bei Antragstellung vor dem 4.2.2014 vor. Zu letzterem hatte sich nämlich herausgestellt, dass einzelne Genehmigungsverfahren etwa aufgrund von Gerichtsverfahren so lange dauern, dass danach der ursprüngliche Anlagentyp nicht mehr am Markt zu erhalten ist. Da neuere Modelle in der Regel die gleiche Gesamthöhe haben und leiser als die ursprünglich genehmigten Modelle sind, war es häufige Verwaltungspraxis, einen Anlagentypwechsel ohne erneute immissionsschutzrechtliche oder baurechtliche Genehmigung zuzulassen. Diese Praxis, die auch durch Gerichtsentscheidungen untermauert ist, soll nun gesetzlich geregelt werden. Vorgesehen sind Ausnahmen von der 10H-Regelung, wenn die Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe statt einer anderen Anlage errichtet wurde, die mit Ablauf des 20. November 2014 zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt oder genehmigungsfähig war.

Einschränkungen bei Verwendung von Kurbeiträgen aufheben

Abschließend behandelt wird heute ein weiterer Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern. Ein Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Aufnahme einer Regelung zur Kurbeitragsfähigkeit von überregionalen ÖPNV-Leistungen für Gäste Drs. 18/5611 hebt die bestehende gesetzliche Einschränkung auf, dass Kurbeiträge nur für eigene Einrichtungen und Veranstaltungen der kurbeitragsberechtigten Gemeinde verwendet werden können. Damit können die Gemeinden ihren Aufwand anteilig aus dem Kurbeitrag finanzieren, der sich aus dem Angebot von außerhalb der von ihren betriebenen Einrichtungen ergibt. Hierdurch besteht für die Gemeinden die Möglichkeit ein größeres, ggf. auch über das jeweilige Gemeindegebiet hinausgehendes, Kur- und Erholungsangebot zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Investitionen in überregionale ÖPNV-Leistungen, um den geänderten Mobilitätsansprüchen der Kurgäste gerecht zu werden. Zur Initiative war in den vorberatenden Ausschüssen Einstimmigkeit unter den Fraktionen erreicht worden.

Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen und Produkte

Ab cirka 16 Uhr werden die von den Fraktionen zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Ein Antrag (7817) der Freien Wähler „Europäische Digitalwirtschaft stärken und gleichzeitig Hetze, Hass und Desinformation im Netz bekämpfen“ geht auf die Ankündigung der EU-Kommission ein, die rund 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie durch eine neue Richtlinie, den „Digital Services Act“, zu ersetzen. Als Ziel hat die EU-KOM formuliert, die Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte zu verbessern und zu vereinheitlichen, um so den digitalen Binnenmarkt zu vollenden. Die Staatsregierung soll sich hierzu bei Bund und EU für klare Regelungen einsetzen. So soll es etwa europäischen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-Ups, erleichtert werden, eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, so dass bestehende Standards insbesondere im Verbraucherschutz dabei nicht abgesenkt werden. Gefordert wird auch, dass die Entscheidung und die Hoheit über Inhalte nicht allein in die Hände von privatwirtschaftlichen Unternehmen gelegt wird. Auch soll in ganz Europa die Bekämpfung von Hass und Hetze („Hate Speech“) und von Desinformation („Fake News“) im Netz unterstützt und die Schulung von Medienkompetenz gestärkt und dadurch die Meinungsfreiheit geschützt und garantiert werden.

AfD: Grundrechts-Einschränkungen durch „Corona“ sofort zurücknehmen

Die AfD fordert, die „Einschränkung der Grundrechte sofort zurück(zu)nehmen!“ (7818). Gemeint sind „die massiven Einschränkungen der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und in der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) garantierten Grundrechte, welche aufgrund der COVID-19 Pandemie verordnet wurden“. Alle Maßnahmen und Verordnungen, deren Umsetzung einen unzulässigen Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte bedeutet, seien aufzuheben. Im Einzelnen aufgeführt wird beispielsweise die Pflicht der „für die Träger nachweislich gesundheitsschädlichen“ Mund-Nasen-Bedeckung. Sie sei zu streichen. Der Mindestabstand sei vorerst und lediglich als Empfehlung beizubehalten. Allgemeine Kontaktbeschränkungen (mit den §§ 2, 3 und 4) seien komplett zu streichen. Ebenso weiteres – eigentlich alles. Die vollziehende Gewalt sei an Gesetz und Recht gebunden, mithin sei die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen zu prüfen. Mit Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) sowie Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) aufgrund der COVID-19-Pandemie greife der Staat in nie gekannter Form und Weise in die Grundrechte des Bürgers ein. Mittlerweile wisse man, dass die COVID-19-Pandemie in Bayern zu keinem Zeitpunkt solch drastische Maßnahmen rechtfertigte.

Finanzierung der Corona-Schutzausrüstung für Rettungsorganisationen

Der Dringlichkeitsantrag (7819) der SPD „Corona-Schutzausrüstung für Rettungsorganisationen und Pflegeeinrichtungen muss finanziert werden!“ will die Finanzierung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 für die Mitarbeitenden in den Rettungsdiensten, der Pflege und den sozialen Diensten unverzüglich sicherstellen. Dafür soll der Freistaat Bayern entweder selbst die Kosten übernehmen oder eine zuverlässige Kostenübernahme bei den Kranken- oder Pflegeversicherungen erwirken. In der Antragsbegründung weist die SPD darauf hin, dass der Freistaat selbst eine quantitativ und qualitativ ausreichende Beschaffung von PSA nicht sicherstellen konnte. Daher hätten die bayerischen Hilfsorganisationen Malteser, Johanniter, Bayerisches Rotes Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund in einer beispiellosen Aktion begonnen, eine zentrale Beschaffung von Schutzmaterial zu organisieren. „Die Hilfsorganisationen sind in einer Notsituation eingesprungen und haben in einer beispiellosen Aktion die Beschaffung von Schutzmaterial organisiert. Dass sie nun auf den Kosten sitzenbleiben, kann nicht sein”, stellt SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Arnold fest. Zwar befinden sich die Hilfsorganisationen in Gesprächen mit dem Innenministerium und den Krankenkassen, um eine Finanzierung der bisher bestellten Materialien und eine Liquiditätsunterstützung für die noch zu bestellenden Schutzgüter zu erwirken, doch jede weitere Verzögerung einer klaren Finanzierungszusage bedeutet für die Hilfsorganisationen und ihre Dienste im Land eine Unsicherheit.

FDP: Lohnfortzahlung für Eltern sicherstellen

Die „Lohnfortzahlung für Eltern sicherstellen“ fordert die FDP (7820). Die Staatsregierung solle sich bei Bund und Ländern dafür einsetzen, damit die Entschädigung für ArbeitnehmerInnen, die aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert sind, weiterhin nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewährt wird – auch nachdem die 6-Wochen-Frist bereits abgelaufen ist.

Konsequenzen zu Urteil zu Ankäufen von Staatsanleihen durch die EZB

Der Dringlichkeitsantrag (7821) der CSU „Transparenz der EZB-Politik einfordern – Auswirkungen der Niedrigzinsen für Bürger und Unternehmen stärker in den Blick nehmen“ geht auf die – von der CSU-Fraktion begrüßte – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ankäufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ein. Darin stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Beschlüsse wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht von der währungspolitischen Kompetenz der EZB gedeckt seien. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in diesem Sinne auf Bundesebene weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der europäischen Niedrigzinspolitik für die Bürger und Unternehmen in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB einzusetzen. Daneben wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass künftig sichergestellt wird, dass der EZB-Rat zu seinen geldpolitischen Beschlüssen (Monetary policy decisions) den Mitgliedstaaten eine ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation der zugrundeliegenden Verhältnismäßigkeitsprüfung vorlegt.

Soforthilfe für Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen

Ein „Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen“ (7822) fordern die Grünen. Damit solle deren Existenz gesichert und Liquiditätsengpässe kompensiert werden. Die Betroffenen sollen rückwirkend ab März Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1180 Euro pro Monat als Unternehmerlohn geltend machen können, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Künstlersozialkasse gemeldet sind. Für Corona-Hilfen, die zur Deckung entstehender Betriebskosten gewährt werden, soll als Leitkriterium der Umsatzrückgang und nicht der Liquiditätsengpass gelten. Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zur Fremdenführerin gebe es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle litten wie andere UnternehmerInnen unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Doch wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fielen sie allerdings meist hinten runter – und würden angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen. „Für viele ist das sowohl finanziell als auch mental ein tiefer Fall“, weiß Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. „Das sind hart arbeitende und oft sehr gut ausgebildete Leute, die in ihren Berufen bis zur Coronakrise erfolgreich waren und jetzt in die Sozialhilfe gedrängt werden.“ Das Ganze sei auch eine „Frage der Würde“.

Antragskette zu „Hate Speech stoppen“

Am Ende der Sitzung kommt noch zum Aufruf eine Antragskette der Grünen zu „Hate Speech stoppen“. Auf Wunsch der Fraktion werden die in den Ausschüssen abgelehnten Anträge im Plenum nochmals behandelt. I – Stark zusammen gegen Hass im Netz Drs. 18/4224, 18/5565 (G); II – Starke Polizei gegen Hass im Netz Drs. 18/4225, 18/5017 (A); III – Starke Justiz gegen Hass im Netz Drs. 18/4226, 18/5566 (A); IV – Starke Betroffene gegen Hass im Netz Drs. 18/4227, 18/6219 (A); V – Starke Schulfamilie gegen Hass im Netz Drs. 18/4228, 18/5693 (A). „Hasskriminalität im Internet ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle betrifft und sich nur lösen lässt, wenn wir auf vielen Ebenen dagegen vorgehen. Ziel unserer Anträge ist es deshalb, ‚Hate-Speech‘ schon an der Wurzel zu packen und gleichzeitig die gefährlichen Auswüchse zu bekämpfen“, so Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. „In der Summe wollen wir aus dem Parlament ein starkes Zeichen aussenden, dass Hasskriminalität im Internet niemals geduldet und immer konsequent verfolgt wird. Starke Behörden erhalten die notwendigen Werkzeuge und das Personal, um Hate-Speech-Delikte aufzudecken und Täter zu ermitteln. Und wir stärken die Betroffenen und holen sie heraus aus der Opferrolle: Sie sollen Fälle von Online-Hasskriminalität genauso leicht anzeigen können, wie die Hetzer sie verbreiten können!“

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

13. Mai 2020 um 10:08h

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Vorschau – Der Donnerstag (7. Mai) im Landtag

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Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

(Verschleppte) Reform zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Business as usual? – noch lange nicht. Auch im Landtag gelten weiter Abstandsregelungen sowie andere Beschränkungen, und die Tagesordnung ist geprägt von Berichten und Anträgen, die auf unterschiedlichste Weise versuchen, die Situation rund um „Corona“ in den Griff zu bekommen. Doch daneben liegen den Angeordneten auch Initiativen zur Beratung vor, die ebenfalls erledigt werden wollen oder sollten. Ein schönes Beispiel ist ein dem Rechtsausschuss vorliegender Antrag, der Mitte Februar von Freien Wähler und CSU gemeinsam eingebracht worden war. Die Regierungsfraktionen mahnen „Eine zügige Reform zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ (Drs. 18/6481) an. Dabei sei darauf zu achten, dass die Vereinheitlichung zu keiner Verschlechterung für die bayerischen BürgerInnen führt, welche eine Stiftung gründen möchten. Immerhin, so wird aus der Antragsbegründung deutlich, tagt schon seit Ende 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“. Thema und Vorschläge wurden seitdem zwischen Fraktionen, Ländern und der Exekutive hin- und hergeschoben. Der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe sieht grundlegende (Änderungs-)Bestimmungen über das Stiftungsvermögen und seine Verwaltung vor, und Haftungsregelungen für den Vorstand sollen konkretisiert werden. Es sei an der Zeit, so stellen die Antragsteller im Bayerischen Landtag fest, eine derzeit bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und den rund 80 000 hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beschäftigten in den Stiftungen endlich die nötige Wertschätzung entgegenzubringen. Und letztlich steht ja auch der Ruf des eigentlich angesehenen Stiftungsstandorts Deutschland auf dem Spiel.

Asylsuchende und Flüchtlinge nicht vergessen

Doch es ist beileibe nicht nur das Stiftungsrecht, welches nur wenige kümmern mag, sondern auch andere Themen, die bis vor kurzem eine breite Öffentlichkeit bewegten, stehen auf der Tagesordnung des Rechts- und Verfassungsausschusses. Die Forderung der Grünen nach einem Bayerisches Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende auf Lesbos“ (Drs. 18/6518) oder die Erinnerung der SPD an „Die Würde des Menschen ist unantastbar” (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 100 Satz 1 BV) mit der Forderung nach einem „Humanitäres Sofortaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus den Hotspots in Griechenland (Drs. 18/7115)oder auch aus einer ganz anderen Ecke das Ansinnen der AfD „Abschiebungsvorgänge in Bayern detailliert dokumentieren“ (Drs. 18/6580) . Die Grünen haben einen ihrer Anträge noch mit einer ausführlichen Pressemitteilung untermauert – zum einen weil er das allgegenwärtige Thema Corona berührt und dabei mahnt, zur Zeit mit ihrem alltäglichen Problem ziemlich alleingelassene Menschen nicht zu vergessen. Mit dem Antrag „Corona-Schutz für Flüchtlinge verbessern“ (Drs. 18/7197) dringt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Gülseren Demirel, auf eine Verbesserung der Situation in bayerischen Flüchtlingsunterkünften: „Die verantwortlichen Behörden haben wenig Vorbereitungen getroffen und bei Infektionsfällen planlos, spät und langsam reagiert. Und wenn Infektionen auftreten, werden einfach die Unterkünfte unter Quarantäne gestellt und eine Infektion aller darin Wohnenden in Kauf genommen. Für mich ein eklatantes Systemversagen.“ Die Abgeordnete verweist auf entsprechende Berichte von FlüchlingshelferInnen und Wohlfahrtsverbänden u.a. über eine lebensgefährliche Nutzung von Gemeinschaftswaschräumen, -toiletten und -küchen unter Corona-Bedingungen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme ist der Staatsregierung im Ausschuss grundsätzlich gegeben.

Anträge zu Schulen in der Corona-Krise

Besonders deutlich wird ein sich abzeichnender Aufgabenstau zwischen zu bewältigenden Altlasten und neuen Herausforderungen im Ausschuss für Bildung und Kultus. Eine Art Aufschlag zur heutigen Sitzung im Konferenzsaal des Landtags servierten gestern die Grünen mit einer Online-Pressekonferenz, in der sie ihre Antragskette „Lehren und Lernen in der Corona-Krise gestalten“ vorstellten. Die bildungspolitische Sprecherin Gabriele Triebel und der Sprecher für digitale Bildung Max Deisenhofer hatten dabei die von ihnen erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der Schul- und Bildungssituation in Bayern erläutert (7650- 7654). So seien „Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen bei der Schulöffnung vorrangig (zu) berücksichtigen“ (Drs. 18/7650) oder auch „Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten aus(zu)statten (Drs. 18/7654). Auch andere Fraktionen haben Anträge auf die Nachtragstagesordnung setzen lassen. Zum Beispiel die SPD. „Lücken schließen – Förderunterricht bei der Schulöffnung mitplanen (Drs. 18/7665), der Dringlichkeitsantrag der FDP „Kontrollierte Öffnungsperspektive für Bayerns Schulen“ (Drs. 18/7666) und nochmals die FDP mitRisikogruppen beim Schulstart schützen: Zusätzliche Nachholtermine und Bewerbungszeugnisse“ (Drs. 18/7684), gemeint sind Ersatztermine für Prüfungen und vorläufige Durchschnittszeugnisse.

Förderung von Internationalem Jugendaustausch

Ältere Anträge befassen sich u.a. mit dem internationalen Jugendaustausch. Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, ein Modellprojekt zur Einführung von Internationalen KoordinatorInnen an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen in Bayern zu erproben und zu evaluieren (Drs. 18/7061). Darunter seien Lehrkräfte zu verstehen, die mit einem festen Anteil ihrer Arbeitszeit für internationalen Austausch freigestellt sind und somit einen europäischen Austausch an ihrer Schule verankern und verstetigen können. Denn ein Expertenhearing Anfang Februar im Landtag habe u.a. aufgezeigt, dass schulische Angebote zum Schüleraustausch vom persönlichen Engagement einzelner Lehrkräfte, die diesen Austausch oftmals in ihrer Freizeit organisieren, abhänge. In einem weiteren Antrag fordern die Grünen eine feste Verankerung des Themas Jugendaustausch an Schulen und in der Lehreraus- und -fortbildung (Drs. 18/7061).

Daneben wird ein gemeinsam von CSU und Freien Wählern eingebrachter Antrag zur Unterstützung und Förderung des internationalen Austauschs an Förder-, Mittel- und Realschulen“ (Drs. 18/7428) aufgerufen. Brav gehen die Regierungsfraktionen davon aus, „dass in Bayern insgesamt sehr gute Voraussetzungen dafür bestehen, dass der internationale Schüleraustausch ein lebendiger und anerkannter Teil an den Schulen ist“. Handlungsbedarf erkennen sie dem Antrag zufolge jedoch im Bereich der Förder-, Mittel- und Realschulen. Wegen einer vergleichsweise geringen Beteiligung der dortigen SchülerInnen nehmen CSU und Freie Wähler die dortigen finanziellen Rahmenbedingungen in den Focus. Möglichkeiten der Verbesserungen sollten geprüft und darüber berichtet werden. Der Antrag geht auch ins Detail, wenn u.a. nach Möglichkeiten gesucht wird, wie Schulleitungen und Lehrkräfte an Förder-, Mittel- und Realschulen gezielt – weiter – darin unterstützt werden könnten, Schulpartnerschaften aufzubauen, Schüleraustausche zu organisieren oder auch selbst zu Multiplikatoren zu werden, z. B. durch eine stärkere Beteiligung an international ausgerichteten Fortbildungen.

Familiengeld und Fixierung bei Freiheitsentzug in einem Gesetz

Eingehend beraten wird im Sozialausschuss der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 18/6562). Durch die Änderung des BayFamGG sollen die Voraussetzungen angepasst werden, die nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer bei der Inanspruchnahme von Familiengeld erfüllen müssen. Quasi im Huckepackverfahren sollen im selben Gesetz Änderungen des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) und anderer Gesetze geregelt werden. Im Kern betrifft dies die nun notwendig gewordene richterliche Anordnung als Voraussetzung für Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen.

Corona und Kinderbetreuung

Andere Anträge befassen sich wiederum mit Corona, hier im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung. Ein Dringlichkeitsantrag der Grünen fordert die Einbeziehung von Alleinerziehenden, Familien in Notlagen und Kindern mit sonderpädagogischem bzw. sozialpädagogischem Förderbedarf in die Notbetreuung sowie die Zulassung von Betreuungsgruppen (Drs. 18/7416). Der ähnlich gelagerte Dringlichkeitsantrag der SPD (Drs. 18/7448) will Kindern aus besonders belasteten Familien und in sozialen Härtefällen in Abstimmung zwischen Einrichtungsleitung, Träger und Aufsichtsbehörde der Zugang in die Notbetreuung der Kindertageseinrichtung ermöglicht wird. Darüber hinaus soll die Staatsregierung ein Konzept vorlegen, inwieweit und in welcher Form eine Lockerung des Betretungsverbots für die Kindertagesbetreuung in Kitas, Horten und der Tagespflege umgesetzt werden kann. Auch seien bestmögliche Voraussetzungen für den Gesundheitsschutz von Kindern und Kita-Personal herzustellen.

Wirtschaftsminister berichtet über Unterstützung für bayerische Wirtschaft

Im Plenarsaal des Landtags wird Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über die Maßnahmen zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise berichten. Die anschließende Aussprache zum mit Spannung erwarteten Bericht dürfte heftig geführt werden. Anschließend stehen neben älteren Anträgen wie zu Windrädern oder Elektromobilität auch aktuelle Anträge wie zur Corona-Soforthilfe auf der Tagesordnung.

Fraktionen fordern Hilfen für Zoos, Wildparks aber auch Tierheime

Zu Notschlachtungen, wie mancherorts kolportiert, ist es in bayerischen Zoos und Wildparks nicht gekommen, gleichwohl ist deren Situation auch nach einer (teilweisen) Wiedereröffnung in vielen Bereichen prekär. Die FDP fordert deshalb im Umweltausschuss ein finanzielles Hilfsprogramm, um den Weiterbetrieb der bayerischen Zoos, Tiergärten und Wildparks zu sichern. Die Mittel sollen die aktuelle Versorgung und Pflege der Tiere sicherstellen, notwendige Reparaturen an Gehegen und Außenanlagen gewährleisten sowie die Gehälter der Tierpfleger und Veterinäre abdecken (Drs. 18/7314). Sofortige Hilfe für bayerische Zoos und Tierparks (Drs. 18/7346) fordert die AfD und fordert auch eine Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen (z. B. Gnadenhöfe und Tierschutzvereine) aufgrund der Corona-Krise (Drs. 18/7345). Die SPD fordert nach der inzwischen erfolgten Ankündigung der Staatsregierung, die Öffnung der Zoos und Tierparke in Bayern unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes wieder zu ermöglichen, die Entwicklung eines monetären Schutzkonzept für die bayerischen Zoos und Tierparke, um deren Existenz nachhaltig zu sichern (Drs. 18/7687).

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

06. Mai 2020 um 22:26h

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Vorschau – Der Mittwoch (6. Mai) im Landtag:

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Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Mit und nach „Corona“ – Ausschüsse befassen sich mit neuer Lebenswirklichkeit

Ein stark angestiegenes Interesse an Nachrichten ist eine der Begleiterscheinungen von „Corona“. Dies gilt ganz allgemein für die Entwicklung der Pandemie, deren direkte Auswirkungen auf jeden Einzelnen oder – mehr auf Bayern bezogen – was alldienstäglich an Maßnahmen nach der Kabinettssitzung aus der Staatskanzlei am Münchner Franz-Josef-Strauß Ring verkündet wird. Es war und ist, wie auch über die Fraktionsgrenzen hinweg schon vor Wochen im Landtag festgestellt wurde, „die Stunde der Exekutive“. Nach und nach rückte jedoch auch die Stunde des Parlaments näher in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. So etwa, wenn wie an diesem Mittwoch über Zustand und Auswirkungen in einzelnen Lebensumfeldern berichtet wird – und wie die Volksvertretung darauf reagieren kann und reagiert. Zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft – und zu dem was wir alle essen – oder auch im Kulturleben.

Kulturfonds und Auswirkungen der Condora-Pandemie

Zu letzterem wird dazu von Kunstminister Bernd Sibler der Kulturfonds Bayern 2020 zum Bereich der Kunst vorgestellt. Es werden auch (im Haushaltsausschuss, 9.15 Uhr) Beschlüsse über die Verwendung der Mittel herbeigeführt, Ausgaben, welche auch schon von Corona geprägt sind. Wenige Stunden später berichtet Sibler dazu auch im eigentlichen Fachausschuss, dem für Wissenschaft und Kunst, wozu dann auch einige von Fraktionen eingebrachte Anträge mitbehandelt werden. Per Pressemitteilung hat das Ministerium schon vergangene Woche über Ausgaben in Höhe von annähernd einer Million Euro für 90 kulturelle Projekte berichtet. Dies betraf Fördersummen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Der Kulturfonds, so der Minister, „ist eine unserer wertvollsten Förderschienen, um Kunst- und Kulturschaffende quer durch ganz Bayern zu unterstützen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten halten wir an unserer Förderung fest. Mit Ideen unserer Kulturschaffenden und ihrer Kreativität, ihrem Talent und Engagement werden sie unseren Kulturstaat in vielen Facetten wieder zum Strahlen bringen.“ Eine Liste, die von der Laienmusik über Literaturförderung bis zum internationalen Ideenaustausch reicht, ist unter https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/3021/pressematerial-zum-download.html zu finden. Darüber hinaus wird Minister Sibler heute im Parlament über Anträge mit einer höheren, über 25000 Euro hinaus gehenden Fördersumme berichten.

Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wird Kunstminister Bernd Sibler dann nach einem Bericht zum Kulturfonds 2020 explizit über die „Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bayern betreffend den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und den daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen“ berichten (ca. 10.45 Uhr). Die darauf folgende Aussprache wird begleitet von zwei in die Sitzung eingebrachten Anträgen. Die Grünen fordern ein „Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen (Drs. 18/7371) und die SPD „Finanzielle Hilfen für Solo-Selbständige im Kultur- und Kreativbereich“ (Drs. 18/7468).

Grüne und SPD wollen Solo-Selbständigen helfen

Um Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen zu stützen, deren Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren fordern die Grünen in ihrem Antrag u.a., dass die Betroffenen rückwirkend ab Anfang März 2020 Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1180 Euro pro Monat als Unternehmerlohn geltend machen können. Bei der Regulierung gehen die Grünen auch ins Detail. So soll die Mittelvergabe nicht an eine Versicherung in der Künstlersozialversicherung (KSK) gebunden werden. Und für Corona-Hilfen, die zur Deckung entstehender Betriebskosten gewährt werden, soll als Leitkriterium der Umsatzrückgang und nicht der Liquiditätsengpass gelten.

Auch ein von der SPD gefordertes Unterstützungsprogramm nennt als Ziel, dass monatlich bis zu 1180 Euro pro Monat für laufende Lebenshaltungskosten bzw. Unternehmerlohn beantragt werden können. U.a. zunächst befristet für drei Monate, ebenfalls unabhängig davon, ob der Antragsteller in die Künstlersozialkasse einzahlt oder nicht. Der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Volkmar Halbleib, mahnt: „Die Soloselbständigen des Kultur- und Kreativbereichs fallen durch alle Raster. Deshalb muss Bayern dringend hier nachsteuern und diesen Menschen ein Stück soziale Sicherheit geben.”

Haushaltsausschuss berät über Hilfen für Kommunen

Beide Ausschüsse beraten noch über weitere, zum Teil auch von der Corona-Krise unabhängige Anträge. Der im Haushaltsausschuss zu beratende Dringlichkeitsantrag von Freien Wählern/CSU „Hand in Hand mit den bayerischen Kommunen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ (Drs. 18/7417) geht auf einen Ministerratsbeschluss vom 21. April zur Stärkung der Kommunen und zum Vorziehen der Auszahlungszeitpunkte von Finanzausgleichsleistungen in 2020 im Umfang von 2 Mrd. Euro ein. Hierzu sollte schnellstmöglich ein entsprechender Verordnungsentwurf mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Weiter wollen die Regierungsfraktionen, dass bei den anstehenden Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zum kommunalen Finanzausgleich 2021 ein besonderes Augenmerk auf die coronabedingten Folgen für die Kommunen gelegt wird. Denn die bayerischen Kommunen und deren kommunale Betriebe (Schwimmbäder, Verkehrsbetriebe oder kommunale Energieversorgungsunternehmen) stünden angesichts der Bewältigung und zugleich der direkten und indirekten Auswirkungen der Corona-Krise vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Auch der Dringlichkeitsantrag der SPD. „Umfassenden Schutzschild für die bayerischen Kommunen inklusive Nothilfe für Städte und Gemeinden in der Corona-Krise aufspannen!“ (Drs. 18/7449) hat zum Ziel, dass mit einem vorzulegenden Schutzschirm zumindest eine teilweise Kompensation von Steuermindereinnahmen und von Einnahmeausfällen bei Städten und Gemeinden erfolgen kann. Dieser Schutzschirm solle auch eine unmittelbare Nothilfe für die Städte und Gemeinden durch eine einmalige kommunale Kopfpauschale in Höhe von 100 Euro pro Einwohner enthalten. – Die AfD fordert zur Entlastung in der Krise den Solidaritätszuschlag abzuschaffen! (Drs. 18/7408). Abschließend befasst sich der Ausschuss mit Hochbauangelegenheiten.

Weitere Anträge im Wissenschaftsausschuss

Der Wissenschaftsausschuss berät auch weitere Anträge, die hier nur kurz aufgeführt werden: Antrag der AfD. Berichtsantrag: Zustand und Bewahrung kommunaler Archive (Drs. 18/5629) ; Antrag der FDP. Online-Ticket-System für staatliche Museen in Bayern (Drs. 18/5735) ; Antrag der FDP. Grundlage für Rückgabe von Kunstwerken schaffen – Stärkung des ländlichen Raums (Drs. 18/6577) ; Antrag von Freien Wählern/CSU. Eine “GEMA – Ehrenamtsflatrate” für Bayern! (Drs. 18/6725) ; Antrag der AfD. Künstlerhäuser in allen bayerischen Bezirken (Drs. 18/6796) ; Antrag der AfD. Archäologischer Fund in Nordendorf – angemessene Würdigung des Schatzes vor Ort (Drs. 18/6930) ; Antrag von CSU/Freien Wählern. Lehrstuhl für Public Health errichten, Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken (Drs. 18/6755) ; Antrag der AfD. Freiheit der Wissenschaft (Drs. 18/6783) ; Antrag der Grünen. Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen (Drs. 18/7371) ; Antrag der SPD. Finanzielle Hilfen für Solo-Selbständige im Kultur- und Kreativbereich (Drs. 18/7468) .

Agrarministerin will für eine regionale Lebensmittelversorgung werben

Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichtet Agrarministerin Michaela Kaniber wie die bayerische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft die Corona-Krise bisher gemeistert hat. Im Mittelpunkt dieser ersten Zwischenbilanz steht wie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleistet wird, wie sich die Markt-Situation verändert hat und welche Instrumente zur Verfügung stehen, um der Landwirtschaft mit allen vor- und nachgelagerten Bereich in dieser bisher unbekannten Situation zu helfen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung der regionalen Lebensmittelversorgung. Ein Anliegen, das offensichtlich in die Zeit passt, denn „der Kunde“ hat in den vergangenen Wochen durchaus gelernt, wie wichtig eine Unabhängigkeit und eine damit verbundene Abkoppelung von globalen Wirtschaftsströmen sein kann.

Gemeinsame Agrarpolitik – Auswirkungen auf Bayern

Danach erfolgt ein Bericht des Ministeriums zum Thema “Bericht zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der GAP” (Antrag Drs. 18/4765). Die Grünen hatten einen solchen Bericht beantrag (Drs. 4765), um mehr über die nationale Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erfahren. Zum Beispiel zum Erhalt einer Landbewirtschaftung auch auf ungünstigen Standorten, zu Möglichkeiten zur Ausgestaltung der „Grünen Architektur“ der GAP nach 2020, zur Stärkung der bäuerlichen Betriebe, insbesondere durch die Umverteilungsprämie un weiterem. Die Antragsteller verwiesen auf die Anhörung „Zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 für eine zukunftstaugliche Landwirtschaft“ am 6.11.2019 im Landtag. Dabei sei vom Vertreter der Europäischen Kommission betont worden, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes ambitionierter werden müsse. Wie der Weg dorthin gestaltet werden soll und welche Entscheidungen und Abwägungen die einzelnen Mitgliedsstaaten treffen können, sei aber noch in der Diskussion. Dem dazu heute zu gebenden Bericht schließt sich eine Aussprache an.

Weitere Anträge im Landwirtschaftsausschuss

Antrag der AfD. Erleichterung der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft während der Corona-Krise (Drs. 18/7138) ; Antrag von CSU/Freien Wählern. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bei Agrardiesel entlasten (Drs. 18/7273) ; Antrag der SPD. Verfügbarkeit von Ethanol sicherstellen – Bericht zur künftigen Schaffung einer rentablen Abgabemöglichkeit von Alkohol aus Brennereien zur Ethanolproduktion (Drs. 18/7309); Antrag von CSU/Freien Wählern. DNA-Barcoding-Verfahren für die Praxis prüfen (Drs. 18/7424); Antrag von CSU/Freien Wählern. Praxisgerechte Umsetzung der Düngeverordnung zum Gewässerschutz (Drs. 18/7589)

Verfassungsschutz – Kriminalstatistik – Rechtsextremismus

Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport berichtet Innenminister Joachim Herrmann den Abgeordnete über zwei schon bekannt gemachte Berichte (9:15 Uhr; Saal 1), den Verfassungsschutzberichts 2019 und die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik des Freistaats Bayern für das Jahr 2019. Nach einer Aussprache über beide Themen stehen noch Anträge zur Beratung an, vor allem Zum Thema Rechtsterrorismus: Antrag der SPD. Lagebild zu Vorfeldstrukturen des Rechtsterrorismus in Bayern anlässlich der Ermittlungsmaßnahmen gegen die sogenannte “Gruppe S.” (Drs. 18/6565) ; Antrag der Grünen. Rechten Terror bekämpfen I – Realistische Bewertung des Gefährdungspotenzials in Bayern (Drs. 18/7062) ; Antrag der Grünen. Rechten Terror bekämpfen II -Fahndungs- und Verfolgungsdruck auf die gewalttätige rechtsextreme Szene erhöhen (Drs. 18/7063) : Antrag der Grünen. Rechten Terror bekämpfen III -Rechtsextreme “Bürgerwehren” verbieten und Streifengänge von Neonazis verhindern (Drs. 18/7064) ; Antrag der Grünen. Rechten Terror bekämpfen IV -Auf rechtsextremen Feindeslisten vermerkte Bürgerinnen und Bürger aufklären und schützen (Drs. 18/7065) ; Antrag der Grünen. Rechten Terror bekämpfen V -Gewaltbereiten Rechtsextremisten die Waffenerlaubnis entziehen (Drs. 18/7066) ; Antrag der Grünen. Rechten Terror bekämpfen VI – Legalen Zugang zu Schusswaffen und Munition erschweren (Drs. 18/7067) . Antrag der AfD. Straftaten gegen Studentenverbindungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassen (Drs. 18/7645) ; Antrag der AfD. Offenlegung des Abschlussberichts der Pandemie-Übung “LÜKEX 07″ (Drs. 18/7232) .

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

05. Mai 2020 um 16:59h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau – Der Dienstag (5. Mai) im Landtag: Zukunft der Wirtschaft, Parlamentarisches Kontrollgremium

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Nach wie vor gelten auch im Bayerischen Landtag Regelungen, die den Gefährdungen durch das Corona-Virus geschuldet sind. Weiter werden nur ein Fünftel der Abgeordneten ihre Fraktionen in der Vollversammlung am Dienstag ab 14 Uhr im Plenarsaal vertreten, wobei die Fraktionsstärken proportional erhalten bleiben. Durch die Reduzierung kann die Abstandsregelung eingehalten werden. Dass Wortbeiträge möglichst kurz gehalten werden sollen, gehört zu weiteren Einzelregelungen, auf die die Abgeordneten nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen achten müssen.

Grüne: Ökologisch-soziale Transformation vorantreiben

Zu Beginn der heutigen Sitzung wird Landtagspräsidentin Ilse Aigner als ersten Tagesordnungspunkt die Aktuelle Stunde aufrufen. Die Grünen, die das heutige Thema vorschlagen konnten, wollen unter dem Titel Bayerns Wirtschaft zukunftsfähig machen: Ökologisch-soziale Transformation vorantreiben.“ den Blick auf die Zukunft der Wirtschaft nach „Corona“ werfen. Es sei, so Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze vorab in einer Pressemitteilung, „.selbstverständlich, dass wir unserer Wirtschaft in Zeiten der Coronakrise mit staatlichen Finanzhilfen wieder auf die Beine helfen müssen“. Doch gleichzeitig gelte es, „die Ratschläge führender Ökonominnen und Ökonomen aufzugreifen und durch die gezielte Unterstützung ökologisch-sozialer Zukunftstechniken und digitaler Geschäftsmodelle eine widerstandsfähigere Unternehmenslandschaft zu schaffen“. Unter anderem stellen die Grünen als einen Kernbereich heraus eine notwendige Unterstützung der beschäftigungspolitisch bedeutenden Automobil- und Zulieferindustrie im laufenden Technologiewandel. Die wirtschaftspolitische Sprecherin Barbara Fuchs will die mittelständischen Zulieferbetriebe über einen Transformationsfonds mit den nötigen Investitionsmitteln ausstatten, damit sie selbst neue Technologien und Zukunftsmärkte erschließen und sich dort etablieren können. Zwei klare Bedingungen knüpfen die Landtags-Grünen an staatliche Hilfsleistungen des Freistaats: Unternehmensgewinne müssen bislang in Deutschland versteuert worden sein; während der Unterstützungsphase dürfen keine Boni an Vorstände und keine Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet werden. Solo-Selbständige – ohne einen Tross an steuerlichen und juristischen Beratern im Kreuz – sollten mehr und unbürokratischere Soforthilfe erfahren. Nach Vorstellung der Grünen soll künftig bei deren Anträgen ein fiktiver Unternehmerlohn von 1180 Euro angesetzt werden. „So können nicht nur laufende Kosten gestemmt, sondern auch der Lebensunterhalt angemessen bestritten werden“, erläuterte Barbara Fuchs.

SPD: Jährlicher Bericht der Leitung des Landesamts für Verfassungsschutz

Die SPD will in einer heutigen 1. Lesung eine „Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium Gesetzes“ (Drs. 18/6525) auf den Weg bringen. Sie beruft sich auf das Ende 2016 auf Bundesebene in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes, in dem u.a. geregelt wurde, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durchführt. Inzwischen hat das PKGr bereits zum dritten Mal die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV und BAMAD) in einer öffentlichen Anhörung gehört. Die SPD im Bayerischen Landtag fordert nun, dass auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtags einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) durchführt. Dies diene der Verbesserung der Kontrolle der Tätigkeit des LfV und der Schaffung von mehr Transparenz über dessen Aufgaben und Befugnisse.

Modernisierung der Medienordnung

Danach bringt die Staatsregierung einen Antrag auf Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ( Drs. 18/7640 ) ein. Im wesentlichen geht es dabei um die Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienst Richtlinie, also um Regelungen rund um Streamingdienste und andere Produkte, die sich im Audiovisuellen Bereich entwickelt haben. – Abgestimmt wird im Plenum danach über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die nicht einzeln beraten werden. Über einen dieser in den Ausschüssen behandelten Anträge wird auf Wunsch der antragstellenden AfD noch einmal gesondert beraten. Dieser sogenannte „hochgezogene“ Driglichkeitsantrag Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds abwickeln – Zuwanderung begrenzen!“ ( Drs. 18/5317, 18/6818 ) war in den vorberatenden Ausschüssen abgelehnt worden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

04. Mai 2020 um 15:29h

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Vorschau: Landtag heute (Freitag, 24. April)

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Zu Beginn der zweiten „Voll“versammlung des Bayerischen Landtags in dieser Woche – bei der schon üblichen Begrenzung auf ein Fünftel seiner Mitglieder – sollte die Aktuelle Stunde aufgerufen werden. Die CSU-Fraktion hat allerdings auf ihr Vorschlagsrecht für die Benennung des Themas verzichtet.

Corona-Einigkeit“ bröckelt – Streit über erweiterten Nachtragshaushalt

Landtagspräsidentin Ilse Aigner wird also zu Beginn der Tagesordnung Haushaltsgesetze aufrufen, um weiteren durch Corona notwendig gewordene Ausgaben den gesetzlichen Rahmen zu verpassen. Vorgesehen ist eine weitere Neuverschuldung in Höhe von 10 Milliarden Euro. Die Mitte März freigegebene Kreditermächtigung in Höhe von 10 Miliarden Euro hat nicht ausgereicht. Schon jetzt summierten sich die verplanten Ausgaben auf gut 12, 5 Mrd. Euro, wie Finanzminister Albert Füracker dem Parlament zu Beginn der Woche erläutert hatte. Schon bei der Einbringung des neuen Nachtragshaushalts am Montag hatte sich gezeigt, dass die weitgehende Einigkeit der Fraktionen langsam bröckelt. Dies hat sich tags darauf im Haushaltsausschuss noch vertieft. Das zeigte sich auch in den eingebrachten Änderungsanträgen, aber noch schwerer wiegt der seitens der Opposition eingebrachte Vorwurf, dass es bei den Maßnahmen der Staatsregierung an mancher Stelle an der notwendigen Transparenz mangele. Unterstützt wurde sie in ihrer Kritik vom Bayerischen Obersten Rechnungshof, der u.a. moniert hatte, dass dass die zur Finanzierung des Bayern-Fonds erforderlicheSchuldenaufnahme in einem Extrahaushalt erfolgen soll und nicht direkt im Staatshaushalt (Schattenhaushalt). Dem Vorwurf, der dadurch bedingten eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten des Parlaments ist die Staatsregierung inzwischen mit der Ankündigung von mehr Transparenz begegnet. Ausgeräumt sind damit bestehende Bedenken keineswegs. Das dürfte sich auch in der heutigen Haushaltsdebatte zeigen.

Dringlichkeitsanträge

Am Schluss der Tagesordnung werden dann die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Zu den Themen können die jeweilsanderen Fraktionen noch eigne Dringlichkeitsanträge einreichen.

Dringlichkeitsantrag (7410) der Grünen. Notfallbetreuung, Schulöffnung und Lernen zuhause in Zeiten der Corona-Krise brauchen klare Rahmenbedingungen und maximale Unterstützung. Ziel ist, dass im Zuge der schrittweisen Schulöffnung, beginnend mit den Abschlussklassen ab dem 27. April, Maßnahmen ergriffen werden, um einerseits das Lehren und Lernen an den Schulen und andererseits das Lernen zu Hause bestmöglich zu unterstützen: u.a. Unterstützung der Sachaufwandsträger bei Hygiene- und Sicherheitskonzepten; ausformulierte Standards (Lerninhalte, Didaktik und Rahmenbedingungen), wie das Lernen in reduzierten Gruppen vor Ort unter der Prämisse des Infektionsschutzes für alle Beteiligten gelingen kann; zur Überwindung der digitalen Kluft beim Lernen zu Hause soll ein Sofort-Förderprogramm für digitale Endgeräte (Tablets, Laptops usw.) aufgelegt werden; weiteres.

Dringlichkeitsantrag (7411) der Freien Wähler. Bürgerinnen und Bürger sowie Mittelstand entlasten – schnelle und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Weiterer Einsatz auf Bundesebene. – Gerade in Corona-Zeiten notwendig u.a. zur Entlastung des Mittelstands.

Dringlichkeitsantrag (7412) der AfD. Wirtshaussterben beenden – Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Wiederaufnahme der Geschäfte von Gastronomiebetrieben und Gaststätten mit Bier- und Gastgärten ab dem 1. Mai 2020 unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Mindestabständen zu verfügen; Wiederaufnahme der Geschäfte von geschlossenen Gastronomiebetrieben und Gaststätten, die nicht der Unterhaltungsbranche angehören, ab dem 01.05.2020 unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Mindestabständen zu verfügen, Wiederaufnahme der Geschäfte aller Gastronomiebetriebe und Gaststätten ab dem 1. Juni 2020, nach vorangegangener Evaluation, wieder vollumfänglich und ohne Einschränkungen zu gewähren.

Dringlichkeitsantrag (7413) der SPD. Corona: Jetzt Koordinierungsrat zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einsetzen! Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie und ihrer sozioökonomischen Folgen; in dem temporären Gremium seien regionale Körperschaften aus Bayern, Tschechien, Österreich und Italien zu integrieren und bei Bedarf die Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft hinzuzuziehen.

Dringlichkeitsantrag (7414) der FDP. 800 m² Regelung. Die eingeführte Begrenzung in Geschäften sei zu streichen bei Beibehalt der Beschränkung der Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden (§ 2 Abs. 5 Nr. 2) auf einen Kunden je 20 m², allerdings u.a. Ergänzung für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² durch eine absolute Höchstgrenze von 40 Personen; ab 27. April.

Dringlichkeitsantrag (7415) der CSU. Corona-Krise gemeinsam bewältigen – Echte Solidarität für ein starkes, stabiles Europa statt Vergemeinschaftung von Schulden. Absage an Instrumente gemeinsamer Verschuldung wie etwa europäische Staatsanleihen (sog. „Euro-Bonds“, „Recovery-Bonds“ oder „Corona-Bonds“); sie entsprächen nicht dem Gedanken der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Vielmehr sei von allen Mitgliedstaaten europäischer Geist und Ehrgeiz gefordert. Gelebte Solidarität muss Hand in Hand gehen mit nationalen Bemühungen um eine starke Wirtschaft, ein nachhaltiges Sozialwesen und stabile Finanzen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

23. April 2020 um 21:26h

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Vorschau: Landtag heute (Donnerstag, 23. April)

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Die Ausschüsse des Landtags – per Livestream auf YouTube

Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Am heutigen Donnerstag, 23. April, tagen folgende Ausschüsse:

Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (9:15 – 13:00 Uhr; Senatssaal)

Bericht der Staatsministerin für Familie, Arbeit, und Soziales, Frau Carolina Trautner, über die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bayern betreffend den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen – mit Aussprache

Geschäftliches

Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration

(13:00 Uhr; Konferenzsaal)

Verfassungsstreitigkeiten zum Bayerischen Infektionsschutzgesetz, zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020, zum § 1 i. V. m. § 5 Nr. 1 der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zum § 1 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) vom 27. März 2020 (BayMBI Nr. 158, BayRS 2126-1-4-G, 2126-1-5-G), zu den § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 4 Nr. 1 der Verordnung der Stadt Amberg zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) vom 6. November 2000 (ABI Nr. 22)

Endberatungen: Gesetzentwurf der Staatsregierung – Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) (Drs. 18/7140); Gesetzentwurf der Staatsregierung – Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG)m(Drs. 18/7141) ; Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (Drs. 18/7142)

Ausschuss für Bildung und Kultus (9:15 Uhr; Konferenzsaal)

Nachtrag (Aufruf 11 Uhr): Bericht des Staatsministers für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo zur Wiederaufnahme des Unterrichts an den bayerischen Schulen – mit Aussprache

hierzu:

Dringlichkeitsantrag der Grünen. Bericht zum Schulbetrieb in Bayern in Zeiten der Corona-Krise (Drs. 18/7340)

Dringlichkeitsantrag der SPD. Corona-Leitlinien für „Schule zuhause“ entwickeln – Infrastruktur sicherstellen (Drs. 18/7349)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 18/5860)

Antrag der Grünen. Ethische Bildung und Wertevermittlung an unseren Schulen stärken II -
Qualitätsoffensive für den Ethikunterricht in Bayern (Drs. 18/5332)

Antrag der Grünen. Neuen Ausbildungszweig Informatik an FOS/BOS erproben (Drs. 18/6695)

Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung

(7:30 – 9:15 Uhr; Konferenzsaal)

Mitberatung Gesetzentwurf der Staatsregierung – Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG) (Drs. 18/7141)

Antrag der AfD. Einführung einer Arbeitsgruppe “Cooperation Schule-Hochschule (cosh)” und Erstellung eines “Mindestanforderungskatalogs Mathematik” (Drs. 18/6797)

Antrag von FDP, Grünen, SPD. Verbesserung der Situation von LGBTIQ* in Bayern V – LGBTIQ* in Schulen (Drs. 18/6959)

Antrag der Grünen. Bericht über die Weiterentwicklung der externen Evaluation von Schulen (Drs. 18/7052)

Antrag der Grünen. Bildungsarbeit im Kampf gegen Antisemitismus stärken – Empfehlungen des Antisemitismusbeauftragten umsetzen (Drs. 18/7054)

Antrag der Grünen. Expertinnen- und Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung einsetzen (Drs. 18/7060)

Mitberatungen, Eingaben

Geschäftliches – Besprechung über einen Ersatztermin für die Anhörung zum Thema “Schulbegleitung

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

22. April 2020 um 19:57h

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