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Landtag, Kommunen, Regierung, Organisationen

Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 22. April)

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Die Ausschüsse des Landtags – per Livestream auf YouTube

Die Ausschüsse des Landtags – per Livestream auf YouTube

Aufgrund der Corona-Krise können nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgt werden. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Link zum Livestream:   https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Am heutigen Mittwoch tagen folgende Ausschüsse: Wirtschaftsausschuss: Livestream ab 7:30 Uhr; Innenausschuss: Livestream ab 9:15 Uhr; Landwirtschaftsausschuss: Livestream ab 9:15 Uhr; Ausschuss Wissenschaft und Kunst: Livestream ab 9:15 Uhr; Ausschuss Eingaben und Beschwerden: Livestream ab 9:15 Uhr; Verfassungsausschuss: Livestream ab 13 Uhr..

Tagesordnungen der heute tagenden Ausschüsse

Nachtrag/Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (7:30 – 9:15 Uhr; Konferenzsaal)

Nachtrag:

Mitberatung Gesetzentwurf der Staatsregierung. Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz – BayFoG) (Drs. 18/7141) mit Änderungsanträgen

Antrags-Mitberatung

Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (9:15 Uhr; Saal 1)

Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 18/5723)

Gesetzentwurf der AfD zur Gewährleistung einer sparsamen Kommunalverwaltung in Bayern (Drs. 18/6349)

Antrag der SPD. Freistaat21 – Bürgerdemokratie in Bayern stärken! – IV hier:Demokratie stärken, Zweiflerinnen und Zweifler überzeugen, Überzeugungstäterinnen und Überzeugungstätern die Grundlagen entziehen! (Drs. 18/5903)

Antrag der FDP. Bürokratie bei den Kommunalwahlen abbauen (Drs. 18/6227)

Antrag der SPD. Bericht über die IT-Sicherheit der Staatsverwaltung in Bayern (Drs. 18/6574)

Antrag der SPD. Transparenz gewährleisten – Vorgaben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur kommunalen Auftragsvergabe zurücknehmen! (Drs. 18/6575)

Antrag von Freien Wählern/CSU. Kommunale Auftragsvergabe im Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und dem Schutz vertraulicher Informationen (Drs. 18/6893)

Antrag von Grünen/SPD/FDP. Verbesserung der Situation von LGBTIQ* in Bayern I – Sicherheit für LGBTIQ*-Menschen in Bayern erhöhen (Drs. 18/6955)

Nachtrag: Antrag der Grünen. Transparenz bei kommunalen Auftragsvergaben sicherstellen und Rechtsklarheit für die Kommunen schaffen (Drs. 18/7291)

Mitberatungen, Eingaben

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (9:15 Uhr; Plenarsaal)

Bericht des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Thema “30 Prozent Ökolandbau in Bayern bis 2030 – staatliche Kantinen helfen mit” (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/5091) – mit Aussprache

Bericht des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zumThema “30 Prozent Ökolandbau in Bayern bis 2030 – Verstärkung von ‘Bildung und Forschung”
(Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/5092) – mit Aussprache

Antrag der SPD. Nachhaltige Phosphatdüngung: Schutz unserer Böden – Grenzwert für Uran in Phosphatdüngemitteln festlegen (Drs. 18/6167)

Antrag der SPD. Mittel des Waldpakets des Bundes gerecht aufteilen – mehr Finanzmittel nach Bayern holen (Drs. 18/6170)

Antrag von Freien Wählern/CSU. Folgen des Sturmtiefs Sabine schnellstmöglich aufarbeiten – Waldbesitzer auch weiterhin unterstützen (Drs. 18/6640)

Antrag der Grünen. Ökolandbau im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) weiterhin zuverlässig fördern (Drs. 18/6696)

Antrag der Grünen.Oft zitiert, dick finanziert, kaum evaluiert – Maßnahmen im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm auf ihre Wirkung für Klimaschutz, Boden- und Wasserschutz, Artenvielfalt und Kulturlandschaft wissenschaftlich prüfen (Drs. 18/6698)

Antrag der Grünen. Ganzjährige Schonzeit für das Rebhuhn (Drs. 18/7058)

Antrag von Freien Wählern/CSU. Zeitgemäß und sicher – neuen (digitalen) Jagdschein im Scheckkartenformat einführen (Drs. 18/7096)

Mitberatung

Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (9:15 Uhr; Senatssaal)

Mitberatung Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (Drs. 18/7142)

Antrag der Grünen. Lehrende und Studierende angesichts der COVID-19-Pandemie entlasten: Besondere Bedingungen des Sommersemesters 2020 anerkennen! (Drs. 18/7175)

Antrag der Grünen. Corona-Krise: Schutzschirm für bedürftige Studierende aufspannen (Drs. 18/7196)

Antrag der SPD. Studium für alle Studierenden in der Corona-Krise ermöglichen (Drs. 18/7292)

Antrag der FDP. Maßnahmenpaket für Universitäten und Hochschulen in der Corona-Krise (Drs. 18/7270)

Antrag der SPD. Sofortprogramm Digitalisierung (Drs. 18/7286)

Antrag der FDP. Corona-Maßnahmen überdenken: Gute Bedingungen für das Praktische Jahr für Medizinstudierende sicherstellen (Drs. 18/7285)

Antrag von Grünen/SPD. Expertinnen- und Expertenanhörung zum Studium der Humanmedizin an bayerischen Universitäten (Drs. 18/7199)

Antrag der Grünen.Kosten der Bekämpfung der Corona-Pandemie gemeinsam tragen: Kunst- und Kulturszene lebendig halten (Drs. 18/7051)

Antrag der SPD. Soforthilfeprogramm für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen (Drs. 18/7094)

Antrag der SPD. Solidarität mit Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen umsetzen (Drs. 18/7287)

Antrag der FDP. Corona-Maßnahmen: Förderung Kulturschaffender (Drs. 18/7280)

Antrag der Grünen. Kosten der Bekämpfung der Corona-Pandemie gemeinsam tragen: Filmwirtschaft Rückhalt geben (Drs. 18/7050)

Antrag der AfD. Rundfunkbeitrag aussetzen – Bayerisches Volk während und nach der Corona-Krise unterstützen (Drs. 18/7206)

Antrag der FDP. Neue Ausschreibungsrunde des Status “Technische Hochschule” (Drs. 18/5737)

Antrag der Grünen. Landtag in aktuellen wissenschaftspolitischen Fragestellungen mitnehmen (Drs. 18/5747)

Antrag von SPD/Grünen. Sachverständigenanhörung zur Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 18/6522)

Antrag von CSU/Freien Wählern. Reform des Hochschulgesetzes: Deutschkenntnisse und Mehrsprachigkeit der Studierenden fördern! (Drs. 18/6704)

Antragder AfD. Sicherstellung der Musikförderung durch die Stiftung “Bayerischer Musikfonds” (Drs. 18/6477)

Antrag von Freien Wählern/CSU. Eine “GEMA – Ehrenamtsflatrate” für Bayern! (Drs. 18/6725)

Mitberatung, Eingaben, Geschäftliches

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (9:15 Uhr; Saal 2)

Eingaben

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

22. April 2020 um 06:21h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau: Landtag heute (Dienstag, 21. April)

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Die Ausschüsse des Landtags – per Livestream auf YouTube

Aufgrund der Corona-Krise können BürgerInnen nun nicht nur die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags, sondern auch alle Ausschusssitzungen per Livestream mitverfolgen. Die Beratungen werden auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags übertragen. Der Link zum Livestream: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag . Folgende Ausschüsse tagen heute: Ausschuss Öffentlicher Dienst ab 12:00 Uhr; Haushaltsausschuss ab 13:00 Uhr; Gesundheitsausschuss ab 13:30 Uhr; Ausschuss Wohnen, Bau und Verkehr ab 14:00 Uhr.

Tagesordnungen der heute tagenden Ausschüsse

Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes: Antrag der AfD. Buß- und Bettag als unterrichtsfreier Tag für alle Lehrer an bayerischen Schulen (Drs. 18/7091); Antrags-Mitberatungen, Eingaben, Geschäftliches.

Haushaltsausschuss: Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplans 2020. Einzelplan 13 – Allgemeine Finanzverwaltung. Mit Änderungsanträgen: – der FDP hier: Mittelfreigabe (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7323), hier: Bericht (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7324) ; – der SPD hier: Sofortprogramm Digitalisierung der Hochschulen im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7322). – der Grünen hier: Konkretisierung der Hilfsmaßnahmen und besondere Hilfe für die Kommunen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7297). – der SPD hier: Bayerischen Schutzschirm für Kommunen im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7316), hier: Nothilfe für Städte und Gemeinden im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7317), hier: Beschlüsse der Staatsregierung im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7315), hier: Sofortprogramm Sport im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7318), hier: Sonderprogramm Soziales im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7319), hier: Ausgleichsmittel für Kita-Gebühren im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7320), hier: Kultursofortprogramm im Sonderfonds Corona-Pandemie verbindlich festlegen (Kap. 13 19 Tit. 971 01) (Drs. 18/7321).

Gesetzentwurf der Staatsregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020. (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) (Drs. 18/7140) . Mit Änderungsanträgen: – der Grünen. hier: Unterstützung der Kommunen zum Ausgleich der steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
(Drs. 18/7140) (Drs. 18/7298), von CSU/Freien Wählern hier: Erhöhung der globalen Rückbürgschaft des Freistaates Bayern gegenüber der LfA Förderbank Bayern (Drs. 18/7140) (Drs. 18/7326).

Gesetzenwurf der Staatsregierung. Gesetz über einen BayernFonds und ein Bayerisches Finanzagentur (BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzt – BayFoG) (Drs. 18/17141). Mit Änderungsanträgen: – der FDP hier: Zweck BayernFonds (Drs. 18/7141) (Drs. 18/7328), - der Grünen hier: Keine Auslagerung der Bayerischen Schuldenverwaltung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des BayernFonds (Drs. 18/7141) (Drs. 18/7299), – der FDP hier: Institutioneller Rahmen BayFoG (Drs. 18/7141) (Drs. 18/7329). - von CSU/Freien Wählern (Drs. 18/7327), – der FDP hier: Einbindung des Landtags – I (Drs. 18/7141) (Drs. 18/7330), hier: Einbindung des Landtags – II (Drs. 18/7141) (Drs. 18/7331), hier: Weitere Aufgabenübertragung
(Drs. 18/7141) (Drs. 18/7332), hier: Befristung Bayerische Finanzagentur
(Drs. 18/7141) (Drs. 18/7333), hier: Berichtspflicht (Drs. 18/7141) (Drs. 18/7334).

Antrag der AfD. Freibetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige in systemrelevanten Berufen während Krisensituationen (Drs. 18/7238) . Antrag der Grünen. Richtlinien für die Arbeit des BayernFonds: Wettbewerb und Finanzinteressen Bayerns sichern (Drs. 18/7290) . Antrag der SPD. Corona-Krise: Bayerischer Schutzschirm für Kommunen (Drs. 18/7198) . Antrag der AfD. Erwerb von erstem Wohneigentum fördern (Drs. 18/6895) . Mitberatungen. Grundstücksangelegenheiten – nichtöffentlich – in Neuburg, in Bayreuth, in Nürnberg, in Kaisheim. Haushaltsvollzug zu Stellenplanüberleitung für die Stellenhebungen im Haushaltsjahr 2020 an Grund- und Mittelschulen (Art. 6m Haushaltsgesetz 2019/2020).

Ausschuss für Gesundheit und Pflege: Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur aktuellen Situation zur Corona-Pandemie. Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (Drs. 18/7142) ; Dringlichkeitsantrag der SPD. Durchführung des medizinischen Staatsexamen M2 flexibel umsetzen und Nachteile für die Studierenden verhindern (Drs. 18/7348) . Antrag der Grünen. Wissenschaftliche Untermauerung in der professionellen Pflege III: Förderprogramm als Anschub (Drs. 18/5495) ; Antrag der AfD. Versorgungssicherheit von Medizinprodukten sicherstellen (Drs. 18/6225) ; Antrag von CSU/Freien Wählern. Medizinprodukteverordnung innovations- und mittelstandsfreundlich umsetzen! (Drs. 18/6348) ; Antrag von CSU/Freien Wählern. Bericht zur Heilpraktikerausbildung in Bayern (Drs. 18/6750) . Mitberatungen, Eingaben.

Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr: Antrag der AfD. Wohnraum schaffen – Zwei-Monats-Fiktion für Baugenehmigungen einführen (Drs. 18/6889) ; Antrag der AfD. Genehmigungsverfahren für Bauanträge vereinfachen! (Drs. 18/6890) : Antrag der Grünen. Bericht der Staatsregierung zu planerischen und rechtlichen Aspekten von Straßenlärm (Drs. 18/7049) ; Antrag der Grünen. Sachverständigenanhörung zur Radverkehrsförderung durch den Freistaat Bayern (Drs. 18/7055) ; Antrag der SPD. Mobilität auch im Alter sicherstellen – Förderrichtlinie für innovative, lokale und niedrigschwellige Mobilitätskonzepte erstellen (Drs. 18/7092) ; Antrag der AfD. Lkw-Fahrer in der Corona-Krise unterstützen: Toilettenanlagen und Sanitärräume wieder öffnen und Hygiene gewährleisten (Drs. 18/7097) . Mitberatungen, Eingaben, Geschäftliches.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

21. April 2020 um 09:35h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau: Landtag heute (Montag, 20. April)

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Söders zweite Regierungserklärung zu „Corona“

Seine zweite Regierungserklärung zur Corona-Pandemie will heute ab 10 Uhr Ministerpräsident Dr. Markus Söder vor dem Bayerischen Landtag abgeben. Die Vollversammlung tagt wieder mit der mittlerweile schon fast gewohnten auf ein Fünftel reduzierten Besetzung. Der Schwerpunkt der Ausführungen des Ministerpräsidenten dürfte neben der Darstellung der aktuellen Lage im Gesundheits- und auch sozialen Bereich auf den von den vom Kabinett am vergangenen Dienstag beschlossenen Lockerungen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben liegen sowie auf den erwartbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft Bayerns. Interessant wird auch wie weit die bisher weitgehende Einigkeit unter den Fraktionen hält. Die Opposition hat schon in Pressemitteilungen und Erklärungen ihrer führenden Vertreter erkennen lassen, dass sie u.a.mehr Transparenz und genauere Erläuterungen fordert. Auch die Einschnitte bei den bürgerlichen Freiheitsrechten werden mehr thematisiert werden.

Mechanismen beim Corona-Nachtragshaushalt werden vom ORH kritisiert

Fast nahtlos wird die Vollversammlung auf die anschließenden Beratungen zum Nachtragshaushalt – und anderen mit der Corona-Krise zusammenhängenden Gesetzesvorhaben – übergehen. Der geplante Rettungsschirm hat ein Volumen von etwa 60 Milliarden Euro, umfasst also annähernd das Volumen eines ganzen Jahreshaushalts. Dazu hat inzwischen auch der Bayerische Oberste Rechnungshof Stellung genommen. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit beabsichtigter Maßnahmen zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft werden vom ORH zwar grundsätzlich anerkannt, aber auch mit deutlicher Kritik und Warnungen verbunden. Angesichts des immensen Finanzvolumens des Sondervermögens von 20 Milliarden Euro und Garantien von bis zu 36 Milliarden Euro hatten die Rechnungsprüfer am 16. April in einer Beratenden Äußerung Landtag und Staatsregierung empfohlen, dieses nicht in einem Schattenhaushalt, sondern transparent im Haushaltsplan nachzuweisen. Das Budgetrecht des Landtags und seine damit verbundene Kontrollfunktion sollten stärker berücksichtigt werden. Weiter moniert der ORH u.a. die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, der Finanzagentur etwa die gesamte Staatsschuldenverwaltung und das Liquiditätsmanagement anzuvertrauen. Dies führe zu einem Kontroll- und Kompetenzverlust des Staates, warnen die Rechnungsprüfer. An diesen und anderen Kritikpunkten wird das Parlament kaum vorbeikommen.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. April 2020 um 08:12h

Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 25. März)

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Abschließende Beratung des Infektionsschutzgesetzes

Ein internationaler Gesundheitsnotstand wurde schon Ende Januar von der WHO ausgerufen. Ein mit möglichen konkreten Maßnahmen Verbundener für den Bereich des Freistaats Bayern ist aber weder in Kraft noch ausgerufen. Ein daran gekoppeltes Bayerisches Infektionsschutzgesetz soll heute vom Landtag in zweiter Lesung verabschiedet werden. Das Datum des Inkrafttretens nach der es seine Wirkung entfalten kann wird damit ebenfalls bestimmt. Der Gesetzentwurf, der auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes fusst und in Ausübung der Gesetzgebungskompetenz der Länder weitreichende Maßnahmemöglichkeiten festlegt, wurde im Rekordtempo durch die beteiligten Ministerien zurechtgeschneidert und sollte nach Plänen der Staatsregierung und auch der CSU-Fraktion – zumindest weiten Teilen davon – schon nach seinem Einbringen am letzten Donnerstag im Plenum verabschiedet werden. Dagegen sperrte sich die Opposition, und sie hatte auch die Geschäftsordnung auf ihrer Seite, denn für eine hierfür notwendige Änderung der Geschäftsordnung im Einzelfall wäre hierfür nicht die notwendige Einigkeit aller Fraktionen (oder die notwendigen Stimmen) zustandegekommen.

Eine solche Beschlusslage muss auch für die heutige Verabschiedung des Gesetzes herbeigeführt werden. Dies ist möglich, weil sich die Fraktionen auf einen umfangreichen Änderungsantrag verständigt haben. Mit den entsprechenden Änderungen ist der Gesetzentwurf beschlussreif. Ziel ist – wie in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs formuliert -, „die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems kurzfristig erhöhen zu können, und zwar erstens in personeller Hinsicht als Kompensation bei Ausfall oder Überlastung von medizinischem oder pflegerischem Personal und zweitens in materialtechnischer Hinsicht mit Blick auf Engpässe bei Produktion, Herstellung oder Verteilung medizinisch benötigter Materialien“.

Eingearbeitet in das mittlerweile bekannte Gesetz mit vorgelegten Änderungsanträgen ((Näheres dazu in Vorschau: Landtag heute (Montag, 23. März)) wurden in der Sitzung des federführenden Ausschusses noch ein paar zusätzliche Initiativen. So hatte die CSU vorgeschlagen, in Bezug auf die an diesem Sonntag anstehenden Stichwahlen zur Kommunalwahl Rechtssicherheit zu schaffen. Die soll nämlich ausschließlich in Form der Briefwahl erfolgen. Das Kommunalwahlgesetz geht jedoch vom Grundsatz her von einem Urnengang aus. Die gesetzliche Festschreibung einer ausschließlich in Briefwahl möglichen Wahl setzt mit Blick auf diesen Sonntag natürlich ein sofortiges Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes – samt Ausrufung des Gesundheitsnotstands – voraus. Zur Beendigung des Gesundheitsnotstands hat die FDP eine zeitliche Befristung bis zum Jahresende vorgeschlagen. Die Änderungsanträge der AfD waren in den vorberatenden Ausschüssen von den anderen Fraktionen als nicht zielführend bzw. sogar kontraproduktiv verworfen worden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

25. März 2020 um 09:05h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau: Landtag heute (Montag, 23. März)

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Parlament berät über Infektionsschutzgesetz – Ausrufung von Gesundheitsnotstand

Im Konferenzsaal des Landtags beraten heute Nachmittag die Gesundheitspolitiker des Landtags über den letzte Woche eingebrachten Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (Drs. 18/6945). Eigentlich sollte nach Vorstellung der Staatsregierung sofort im Donnerstags-Plenum erfolgen, doch dagegen hatten sich die Landtagsfraktionen gesperrt. Durchaus mit gutem Grund, wie schon ein Blick in den gemeinsam von allen Fraktionen nun vorgelegten Änderungsantrag zeigt. Völlig unberücksichtigt lässt die Exekutive in ihrem Gesetzentwurf die Mitwirkungsrechte und oder -möglichkeiten der gesetzgebenden Gewalt, nämlich des Parlaments.

Der Gesetzentwurf findet seine Grundlagen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG), geht aber darüber hinaus darauf ein, dass im seuchenrechtlichen Notfall die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems oberste Priorität gewinnen kann. Hier macht Bayern von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch, um die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems kurzfristig erhöhen zu können, und zwar erstens in personeller Hinsicht als Kompensation bei Ausfall oder Überlastung von medizinischem oder pflegerischem Personal und zweitens in materialtechnischer Hinsicht mit Blick auf Engpässe bei Produktion, Herstellung oder Verteilung medizinisch benötigter Materialien.

Was passiert nach Ausrufung eines Gesundheitsnotstands?

Notwendige Befugnisse können, so der vorliegende Gesetzentwurf, nach einer Ausrufung des Gesundheitsnotstands (durch Ministerpräsident oder den/die Gesundheitsminister/in) – so wie möglicherweise in der aktuellen Corona-Krise – durchgesetzt werden, und zwar je nach Gefährdungslage landesweit und zeitlich oder örtlich beschränkt. Danach könnte die zuständige Behörde bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen oder ein Verfügungsverbot darüber erlassen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Zuständige Behörden können danach auch gegenüber Betrieben, die zur Herstellung benötigten medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials in der Lage sind, die vorrangige und umgehende Produktion einer bestimmten Menge dieses Materials anordnen, wobei der Staat allerdings auch die vollständige Abnahme dieses Materials garantiert. Es bestehen daneben auch – nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung – Meldepflichten von der Allgemeinheit benötigten Materials, sofern es über den Eigenbedarf des Besitzers hinausgeht.

Zur Sicherung der Personalkapazität können die Feuerwehren und die freiwilligen Hilfsorganisationen und auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zur notwendigen Mit- und/oder Zuarbeit verpflichtet werden. Grundsätzlich gilt dies auch für die Inanspruchnahme Dritter. Von jeder geeigneten Person kann dem Gestzentwurf zufolge im Falle eines Falles die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangt werden, soweit dies zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist. Soweit eine Maßnahme nach dem heute vorgelegten Gesetz enteignende Wirkung hat, kann der hiervon Betroffene eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Ein Widerspruch und eine Anfechtungsklage gegen Maßnahmen und Anordnungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung – sie sind sofort vollziehbar. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden.

Parlament sieht Änderungsbedarf – Mitwirkung des Landtags eingefordert

Die Landtagsfraktionen haben sich nun ziemlich schnell auf einen gemeinsamen Änderungsantrag Drs. 18/6983. verständigt, der heute ab 13.30 Uhr zusammen mit dem Gestzentwurf der Staatsregierung diskutiert wird. Die AfD legt darüber hinaus zwei weitere eigene Änderungsanträge (Drs. 18/7041), (Drs. 18/7042) vor. Nach einer Beschlussempfehlung heute durch den federführenden Gesundheitsausschuss, werden Gesetzentwurf und Änderungsanträge morgen Vomittag im mitberatenden Ausschuss für Inneres und Kommunale mitberaten, bevor das Ganze ab 12 Uhr dem Rechts- und Verfassungsausschuss zur Endberatung vorgelegt wird. Schon einen Tag später – das Plenum wurde vom Donnerstag auf Mittwoch verschoben – berät die Vollversammlung des Landtags (10 Uhr). Sofern man von einer Vollversammlung sprechen kann, denn wie schon in der Vorwoche und auch auf unbestimmte Zeit entsenden die Fraktionen wegen der Corona-Gefährdung nur ein Fünftel der Abgeordneten – wie dem auch sei. Am Mittwoch soll das Bayerische Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden und damit feststehen, wann die Exekutive einen Gesundheitsnotsstand ausrufen kann und wann und durch wen er beendet werden kann.

Der gemeinsame Änderungsantrag Drs. 18/6983 präzisiert u.a. in Art. 1, dass durch die Staatsregierung festzustellen sei, dass „das Vorliegen eines Gesundheitsnotstands fest((zustellen sei)), wenn eine übertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt oder aufzutreten droht, dass dadurch die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheit oder das Leben einer Vielzahl von Menschen ernsthaft gefährdet erscheint“. Und es wird eingefügt: „Der Landtag oder die Staatsregierung stellen das Ende eines Gesundheitsnotstands fest.“ Gefordert wird u.a. auch, dass ggf. „ein Betreten von sowie Maßnahmen in Wohnungen unzulässig sind“. Auch weitere Änderungen berühren Grundrechte, sind materieller aber auch redaktioneller Art.

Einbindung des Landtags als

unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ der Verfassung“

In der Begründung wird hervorgehoben: „Die Änderung betont die Bedeutung von Staatsregierung und Landtag. Die Ausrufung des Gesundheitsnotstands soll aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen der Staatsregierung als Kollegialorgan obliegen, die nach der Verfassung des Freistaates Bayern die oberste leitende und vollziehende Behörde des Staates ist. Darüber hinaus soll auch der Landtag als unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ der Verfassung direkt eingebunden werden. Eine Einbindung im Vorfeld der Feststellung des Gesundheitsnotstands wird aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit regelmäßig nicht rasch genug erfolgen können, um eine effektive Infektionsabwehr zu ermöglichen. Ähnlich dem aktuell von den Fraktionen einvernehmlich beschlossenen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag bezüglich der vereinfachten Handhabung des Immunitätsrechts bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz muss der Landtag aber in jedem Fall die Möglichkeit haben, das Vorliegen eines Gesundheitsnotstands prüfen zu können. Neben der Staatsregierung muss auch der Landtag jederzeit die Aufhebung des Gesundheitsnotstands erklären können.“

Der Änderungsantrag der AfD (Drs. 18/7041) fordert, dass der Zeitpunkt des Vorliegens und der Beendigung des Gesundheitsnotstands im Bayerischen Ministerialblatt öffentlich bekannt zu machen sei. Außerdem seien die nach diesem Gesetz erhobenen personenbezogenen Daten spätestens zwei Monate nach Beendigung des Gesundheitsnotstands von den Behörden zu löschen.

Der zweite Änderungsantrag der AfD (Drs. 18/7042) sieht vor, dass im Fall des Gesundheitsnotstands das im Gesundheitswesen eingesetzte Personal engmaschig und regelmäßig auf den Erreger zu testen sei, der den Notstand ausgelöst hat.“ (Artikel 6, Schutz des Personals)

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

23. März 2020 um 10:34h

Abgelegt in Heute im Landtag

Vorschau: Landtag heute (Donnerstag, 19. März)

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Vollversammlung“ des Landtags ganz unter Corona-Bedingungen

Landtagspräsidentin Ilse Aigner wird heute wie gewohnt eine Plenarsitzung des Landtags eröffnen. Ihr und der Presse wird sich ein ungewohntes Bild zeigen, denn die „Vollversammlung“ ist auf etwa 50 Abgeordnete geschrumpft. Die Faktionen haben sich darauf geeinigt, dass nur ein Viertel der Abgeordneten – im Verhältnis zur jeweilgen Fraktionsstärke – an der Sitzung teil nehmen. Ausgewählt wurden sie unter den Gesichtspunkten „Münchennähe“ sowie Alter/Vorerkrankung. Sie werden in ihnen vorgeschriebenem räumlichem Abstand im Plenarsaal platziert. Ähnliches gilt für die Presse auf der Tribüne. Die weitere Öffentlichkeit ist von der Präsenz in der heutigen Sitzung ausgeschlossen. Aber die Sitzung kann ab 9 Uhr wie gewohnt unter www.bayern.landtag.de verfolgt werden.

Regierungserklärung zu 10-Milliarden-Schutzschirm und weiteren Maßnahmen

Der Landtag wird das am Dienstag vom Kabinett beschlossene zehn Milliarden schwere Hilfspaket für die Bayerische Wirtschaft im Rahmen einer Änderung des Nachtragshaushalts parlamentarisch festzurren. Der neue Etat war diese Woche im Rekordtempo einvernehmlich in den Ausschüssen vorberaten worden. Finanziert werden soll das Paket über neue Schulden, weshalb die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse für ein Jahr außer Kraft gesetzt wird, was bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen erlaubt ist. Der Bayerische Schutzschirm zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen soll unter anderem aber vor allem kleine und mittelständische Betriebe entlasten und für etwas größere Unternehmen wird ein Bayernfonds als Alternative zu Abzehrungen beim Eigenkapitalpolster der Unternehmen angelegt werden. Die gesamten Maßnahmen werden heute zu Beginn der Plenarsitzung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Einzelnen erläutert. Anschließend werden die Fraktionen sich dazu äußern. Abgestimmt wird erst später am Tage im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes. Im Rahmen seiner Regierungserklärung wird sich Ministerpräsident Söder aber auch zu weiteren durch Corona notwendigen Maßnahmen wie Schulschließungen und den Auswirkungen auf die Gesellschaft äußern.

Immunitäts-Problem bei Quarantäne von Abgeordneten

Nach der Regierungserklärung wird eine Interfraktioneller Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag ( Drs. 18/6931 ) aufgerufen. Diese wird im Hinblick auf Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angepasst. Bei der Handhabung einer Immunitätsaufhebung ist bislang nicht berücksichtigt, dass gegenüber einem/r Landtagsabgeordneten Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz schnell und effektiv angeordnet werden müssen. Er/Sie genießt nämlich auch in den Fällen, in denen seine persönliche Freiheit eingeschränkt und er/sie damit an der Ausübung seines Abgeordnetenberufs gehindert wird, Immunität. Was bedeutet, dass z.B. im Falle einer notwendigen Unter-Quarantäne-Stellung erst eine Aufhebung der Immunität durch das Parlament erforderlich wäre. Durch die Änderung sollen eben diese Maßnahmen nicht mehr der Aufhebung der Immunität bedürfen, um möglichst effektiv zu reagieren und der Ausbreitung der Epidemie entgegenzuwirken.

Regelungen bei Familiengeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

In der darauf folgenden Ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes und anderer Gesetze ( Drs. 18/6562 ). Durch die Änderung des BayFamGG selbst werden notwendig gewordene Voraussetzungen angepasst, die nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer bei der Inanspruchnahme von Familiengeld erfüllen müssen. Berührt davon sind auch das Bayerische Sozialgerichts-Ausführungsgesetz, das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG), das Bayerische Maßregelvollzugsgeset (BayMRVG) und das Justizvollzugsgesetz.

Einschneidende Maßnahmen im neuen Bayerischen Infektionsschutzgesetz

Parallel zu den Änderungen im Nachtragshaushalt legt die Staatsregierung heute dem Landtag ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz ( Drs. 18/6945 ) zur Ersten Lesung vor, das umgehend verabschiedet werden soll. Aber nicht wie ursprünglich beabsichtigt schon heute, sondern erst in einer Plenarsitzung in der kommenden Woche. Über die Inhalte sollen sich die Fraktionen nach wenigen Änderungen schon geeinigt haben. Es findet seine Grundlagen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG), geht aber darüber hinaus darauf ein, dass im seuchenrechtlichen Notfall die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems oberste Priorität gewinnen kann. Hier macht Bayern von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch, um die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems kurzfristig erhöhen zu können, und zwar erstens in personeller Hinsicht als Kompensation bei Ausfall oder Überlastung von medizinischem oder pflegerischem Personal und zweitens in materialtechnischer Hinsicht mit Blick auf Engpässe bei Produktion, Herstellung oder Verteilung medizinisch benötigter Materialien.

Notwendige Befugnisse können nach einer Ausrufung des Gesundheitsnotstands (durch Ministerpräsident oder den/die Gesundheitsminister/in) – so wie möglicherweise in der aktuellen Corona-Krise – durchgesetzt werden, und zwar je nach Gefährdungslage landesweit und zeitlich oder örtlich beschränkt. Danach kann die zuständige Behörde bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen oder ein Verfügungsverbot darüber erlassen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Zuständige Behörden können auch gegenüber Betrieben, die zur Herstellung benötigten medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials in der Lage sind, die vorrangige und umgehende Produktion einer bestimmten Menge dieses Materials anordnen, wobei der Staat auch die vollständige Abnahme dieses Materials garantiert. Es bestehen auch – nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung – Meldepflichten benötigten Materials (sofern es über den Eigenbedarf hinausgeht). Zur Sicherung der Personalkapazität können die Feuerwehren und die freiwilligen Hilfsorganisationen und auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zur notwendigen Mit- und/oder Zuarbeit verpflichtet werden. Grundsätzlich gilt dies auch für die Inanspruchnahme Dritter. Von jeder geeigneten Person kann im Falle eines Falles die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangt werden, soweit dies zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist. Soweit eine Maßnahme nach dem heute vorgelegten Gesetz enteignende Wirkung hat, kann der hiervon Betroffene eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Ein Widerspruch und eine Anfechtungsklage gegen Maßnahmen und Anordnungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung – sie sind sofort vollziehbar. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden.

Verabschiedung des Nachtragshaushalts

Nach den Ersten Lesungen werden dann in Zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2020) Drs. 18/4985, 18/6927 sowie der – geänderte – Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 – NGH 2019/2020) Drs. 18/4986, 18/6928 (die Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen des Nachtragshaushaltplans 2019/2020 haben die Drucksachennummern 18/6912 bis 18/6926) samt weiteren Änderungsanträgen aufgerufen.

Eine Aussprache zum heute dem Landtag abschließend in Zweiter Lesung vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 18/4703) findet nicht statt.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

19. März 2020 um 08:13h

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Vorschau: Landtag heute (Donnerstag, 20. Februar)

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Psychosoziale Betreuung von Tatopfern in Strafverfahren – SPD fordert Bericht

Psychosoziale ProzessbegleiterInnen sind speziell für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Opfern von Straftaten wie zum Beispiel Minderjährigen, Menschen mit Behinderung oder besonders traumatisierten Tatopfern ausgebildet. Sie informieren in verständlicher und adressatengerechter Weise über die Abläufe des Strafverfahrens, stehen dem Tatopfer im gesamten Verfahren als Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Seite und leisten auf Wunsch Begleitung zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Hierdurch helfen sie unbegründete Ängste abzubauen, Belastungen zu reduzieren und das Tatopfer für das Strafverfahren zu stabilisieren. Bei minderjährigen und bei besonders schutzbedürftigen erwachsenen Opfern von schweren Straftaten kann eine psychosoziale Prozessbegleitung auf Antrag durch das Gericht angeordnet werden. Sie ist dann für das Tatopfer kostenlos. Die SPD fordert nun heute im Rechtsausschuss einen Bericht über die psychosoziale Prozessbegleitung in den Landgerichtsbezirken in Bayern (Drs. 18/6175). Dabei sei darauf einzugehen, wie oft sich Verletzte des Beistands eines/r psychosozialen Prozessbegleiters/in bedient haben, wie häufig dies angeordnet wurde und ob ob genügend ProzessbegleiterInnen zur Verfügung stehen. Des weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, ggf. über eine stattgefundene wissenschaftliche Evaluierung zu berichten. Falls es eine solche Untersuchung nicht gäbe, müsse sie in Auftrag gegeben werden. Mit abschhließendem Bericht darüber an den Ausschuss.

Bericht und Bilanz des Antisemitismusbeauftragten

Der Beauftragte der Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Dr. Ludwig Spaenle, berichtet heute im Bildungsausschuss über die bisherige Arbeit des Antisemitismusbeauftragten (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/5097). Der zugrunde liegende SPD-Antrag fragt u.a nach antisemitischen Vorfällen an Schulen, die Möglichkeiten der stärkeren Verankerung des Themas in den Lehrplänen der einzelnen Schulen, der Sensibilisierung der SchülerInnen in Bezug auf Antisemitismus in sozialen Medien.

Blindengeldgesetz an Situation der Gehörlosen anpassen

Der Sozialausschuss führt ein Fachgespräch zum Thema „Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes” durch. Ein Thema, das in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder von der Opposition auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Auch dieses mal haben die Grünen – begleitend zum Fachgespräch – einen Antrag „Gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose und schwerhörige Menschen – Einführung eines Gehörlosengeldes. (Drs. 18/3753) eingebracht, mit dem immer wiederkehrenden Ziel einer Weiterentwicklung des Blindengeldgesetzes zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz und einer Unterstützung von bestimmten Gruppen von Gehörlosen/Schwerhörigen an das Blindengeld.

Lebensmittelüberwachung in Bayern auf juristischem Prüfstand

Insbesondere in der Folge des Bayernei-Skandals war von der Staatsregierung per Verordnung eine neue Struktur im Bereich der Lebensmittelüberwachung geschaffen worden. Dies allerdings, so hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ((Az. 20 BV 18.2642, Beschluss v. 23.12.219) festgestellt, verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und den Grundsatz, dass wesentliche Entscheidungen durch den parlamentarischen Gesetzgeber zu treffen sind. Damit, so hatte die Landtags-Opposition festgestellt, existiere derzeit keine belastbare Überwachungsstruktur in Bayern, was insbesondere für den Bereich der Großbetriebe gelte. Zum aktuellen Sachstand bei der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin berichtet heute im Fachausschuss der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber. Zum Thema liegen drei Anträge vor: Grüne (Drs. 18/5906), FDP (Drs. 18/6162) und SPD (Drs. 18/6218). Gefordert wird neben einer gesetzlichen Regelung die Beantwortung einer Reihe von Fragen wie zur Bewertung des Richterbeschlusses, welche Änderungen geplant sind oder auch zur Rechtssicherheit etwa von jetzt erlassenen Bescheiden der Lebensmittelbehörden.

Bayerns Industrie soll klimafreundlicher werden und wettbewerbsfähig bleiben

Im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung beantragt die SPD die Durchführung einer Expertenanhörung „Transformation zu einer klimaneutralen und langfristig wettbewerbsfähigen bayerischen Industrie gestalten“ (Drs. 18/5635). Mit Blick auf die nationalen Klimaziele soll dabei aufgezeigt werden, durch welche Maßnahmen die bayerische Industrie das Ziel der Klimaneutralität erreichen kann und welche flankierenden politischen Maßnahmen entsprechend erforderlich sind. Ein spezieller Fokus soll dabei auch auf geeigneten Instrumenten zur Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen in Bayern und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Industrie im Zuge der sozial-ökologischen Transformation liegen. Der vorliegende Antrag teilt den beiliegenden Fragenkatalog in zwei Bereiche auf. Dargestellt werden sollen zum einen die Ausgangssituation und darauf basierend politische Maßnahmen erortert werden. Die SPD möchte beispielsweise wissen, wie sich die einzelnen Industriesektoren in Bayern mit Blick auf die Treibhausgasintensität unterscheiden, um dann auch erfahren zu können, durch welche politischen Maßnahmen die Unternehmen in ihren Bemühungen, CO2 zu reduzieren, unterstützt werden können. Der Industriesektor sei, so die Antrags-Begründung, nach der Energiewirtschaft der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bedürfe es eines strategischen Ansatzes von Wirtschaft und Politik für eine Transformation der bayerischen Industrie hin zu einem klimaneutralen Wirtschaften. Dabei sei es essenziell, dass der Transformationsprozess nicht zulasten von Wohlstand und Beschäftigung in Bayern geht, sondern die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze gewahrt, gefördert und langfristig abgesichert werden.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

20. Februar 2020 um 08:07h

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Vorschau: Landtag heute (Mittwoch, 19. Februar)

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FDP: Mit 67plus nicht zu alt fürs Bürgermeisteramt

Als der beliebte Münchner Oberbürgermeister Christian Ude sich einer Nicht-mehr-Wählbarkeitsalters-Grenze für kommunale Wahlbeamte genähert hatte, wurde der damalige Versuch, diese Altersgrenze gesetzlich anzuheben, flugs als „LEX Ude“ desavouiert. Im Gegenzug revanchierte sich Ude, indem er sich als Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahlen aufstellen ließ. Was nicht so recht gelang. Aber das ist eine andere Geschichte und längst Vergangenheit. Heute jedenfalls liegt dem Plenum ein Gesetzentwurf der FDP in Erster Lesung vor, der erneut zum Ziel hat, das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in Sachen Altersgrenze zu ändern (Drs. 18/5723). Die Höchstaltersgrenze für die Wahl zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und Landrat in Bayern liegt (seit Jahresbeginn) bei 67 Jahren. Es sei, so die FDP in der Gesetzesbegründung, nicht nachvollziehbar, warum ein berufsmäßiger erster Bürgermeister oder Landrat, der das Vertrauen der BürgerInnen besitze, nach Vollendung des 67. Lebensjahres nicht erneut kandidieren darf. Die steigende Lebenserwartung und die zunehmende geistige und körperliche Vitalität von älteren Menschen zeige, dass eine starre Höchstaltersgrenze nicht mehr zeitgemäß ist. Weshalb für das Amt der kommunalen Wahlbeamten andere Maßstäbe gelten sollen als beispielsweise für Staatsminister oder Landtagsabgeordnete im Freistaat, für die keine Höchstaltersgrenze gilt, sei nicht ersichtlich. Die bisherige Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit von berufsmäßigen kommunalen WahlbeamtInnen sei deshalb aufzuheben.

CSU und AfD: Sichere Arzneimittelversorgung – Produktion zurück nach Europa

Den Auftakt bei den zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträgen macht heute die CSU, und zwar zum Thema „Arzneimittelversorgung“. Ein zu deren Sicherstellung eingebrachter weiterer Antrag von der AfD wird mit aufgerufen. Unter Patientensicherheit geht vor: Arzneimittelproduktion muss zurück nach Europa“ (6547) fordert die CSU die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und Europaebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Produktion von Arzneimitteln und ihrer Wirkstoffe zu ganz wesentlichen Teilen wieder ins Inland, zumindest aber in das Gebiet der Europäischen Union zurückverlagert wird. Geprüft werden müsse zudem, wie die Arzneimittelforschung weiter intensiviert werden kann und welche Anreize hierfür geschaffen werden sollten. Dies gelte insbesondere für die Rahmenbedingungen für die Prüfung und Zulassung von Medikamenten. Die Auslieferung von Pillen-Packungen – oft in Indien und China produziert – würde zunehmend schwieriger.

Dazu erklärte Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses vorab in einer Pressemitteilung: „Das Auftreten des Corona-Virus verschärft die Situation der Lieferengpässe weiter. Daher müssen wir unbedingt die Weichen stellen für die Rückverlagerung der Produktion nach Deutschland und in die EU, zumal dies ein langfristiger Prozess ist.“ Seit 2016 beispielsweise werden in Deutschland weder Antibiotika noch deren Wirkstoffe mehr produziert. Hessen und Rheinland-Pfalz haben am 14. Februar 2020 im Bundesrat eine Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten gestartet. Diese wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Diese Initiative solle die Staatsregierung unterstützen.

Der Antrag der AfD hat dasselbe Ziel, nämlich die Versorgungssicherheit mit Medikamenten (6555), verfolgt aber teilweise einen etwas anderen Ansatz. So solle nicht nur eruiert werden, was die Ursachen für die Lieferengpässe sind und wie dem abgeholfen werden kann. Hinterfragt werden müsse z.B.auch das Rabattsystem. Geprüft werden müsse, ob die Vorschriften zu Bevorratungen in Klinikapotheken und normalen Apotheken sowie auch in der Pharmaindustrie selbst ausreichen. Auch die AfD fordert, dass Produktionsstätten wieder nach Deutschland und Europa verlagert werden.

Grüne: Mehr Frauen in die Kommunalparlamente – Voraussetzungen schaffen

In Bayern sind Frauen in politischen Ämtern und Mandaten auf kommunaler Ebene nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Ein Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kommunalpolitik lässt sich leisten, indem die Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt verbessert wird. Mit dieser Feststellung leiten die Grünen ihren Dringlichkeitsantrag „Mehr Frauen in die Kommunalparlamente: Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt stärken“ (6548) ein.

Nach der anstehenden Kommunalwahl am 15. März solle die Staatsregierung im Zuge einer Novellierung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung darauf hinwirken, dass die Rechte der Mitglieder von kommunalen Gremien im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Kommunalmandat gestärkt werden. Das heißt, so die frauenpolitische Sprecherin Eva Lettenbauer: Erstattung von Kosten für die Betreuung von minderjährigen Kindern und zu pflegender Angehöriger während der Gremiensitzungen; mögliche vorübergehende Befreiung von Sitzungen nach der Geburt eines Kindes und während des Mutterschutzes.

Freie Wähler: „Digitales Dorf Bayern“-Positive Erkenntnisse für ganz Bayern nutzen

Im bis 2023 laufenden Projekt „Digitales Dorf Bayern“ werden in verschiedenen Modellprojekten digitale Anwendungen im ländlichen Raum entwickelt und getestet. Die fünf Modellprojekte des „Digitalen Dorfs Bayern“ verfolgen an die Bedarfe vor Ort thematisch angepasste Ansätze. Diese liegen z.B. in den Bereichen Tourismus, Nahversorgung, Wohnen, Lehr- und Bildungsangebote, Naturschutz, Mobilität, Energie und Gesundheit. Sie haben unterschiedliche Schwerpunkte und befinden sich in verschiedenen Projektphasen. Im Vorhaben gibt es bereits eine Community interessierter Kommunen, die von den Erkenntnissen und Erfahrungen der Pilotgemeinden profitieren möchten. Diese Bestrebungen wollen die Freien Wähler mit ihrem Antrag „Attraktive ländliche Räume durch Digitalisierung – „Digitales Dorf Bayern“ (6549) unterstützen. Es müssten rechtzeitig die erforderlichen Strategien entwickelt werden, um die während der gesamten Projektphase gewonnenen Erkenntnisse für ganz Bayern nutzbar zu machen. Die experimentelle Umsetzungsphase und die Planung einer breiteren Anwendung sollten idealerweise ineinandergreifen und aufeinander aufbauen.

Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, auf Basis der avisierten Evaluierungen rechtzeitig Konzepte dazu zu entwickeln, wie im Rahmen der Stellen und Mittel künftiger Haushalte möglichst viele Kommunen und sonstige Akteure vor Ort in Bayern von den Erfahrungen der Digitalen Dörfer profitieren können. Als praktische Beispiele fürdas Projekt führen die Freien Wähler auf: Erweiterungen für das Digitale Rathaus im Probebetrieb für Instandhaltungsaufgaben von Bauhöfen, Maßnahmen zur Stärkung von Teilhabe und einer selbstbestimmten Lebensführung im Alter, zur Warenversorgung abgelegener Kommunen, zu Transport- und Mitnahmeplattformen oder zur besseren Kommunikation zwischen Eltern und Schulen.

AfD: Schockbilder auf geschächtetes Fleisch

Mit ihrem Antrag „Halal-Fleischprodukte mit Schockbildern versehen“ (6550) will die AfD erreichen, dass sog. „Halal-Fleischprodukte“, die in Deutschland verkauft werden, mit sogenannten „Schockbildern“ – ähnlich denen auf Zigarettenpackungen – gekennzeichnet werden, um den Verbrauchern die unnötige und schmerzvolle Schlachtmethode vor Augen zu führen. Zudem dürfe diese Schlachtmethode nicht mit Tierschutzlabeln gekennzeichnet werden. Sinn des Vorschlages sei, die Verbraucher über das zusätzliche Leid der Nutztiere beim Tötungsprozess durch Schächten aufzuklären, sie für Lebensmittel aus tierschutzkonformer Haltung und Verarbeitung zu sensibilisieren und das Verbraucherverhalten dahingehend zu lenken. Selbst wenn die Tiere durch Kurzzeitbetäubung für den Schnitt betäubt werden, sei nicht gewährleistet, dass die Tiere durch das Ausbluten keine unnötigen Schmerzen erleiden.

SPD: Bürokratieabbau nicht um jeden Preis – Arbeitnehmerrechte nicht gefährden

Deshalb – und aus weiteren ins Detail gehenden Gründen – legt die SPD heute den Dringlichkeitsantrag „Pakt für Freiheit“ auf Eis legen (6551) vor. Dieser fordert, wie der Titel besagt, den zwischen der Staatsregierung und Vertretern bayerischer Wirtschaftsverbände beschlossenen „Pakt für Freiheit“ umgehend auf Eis zu legen und – unter Einbezug von Arbeitnehmervertretungen – neu zu überarbeiten und zu beschließen.

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Annette Karl betont u.a.: „Wer bei diesem wichtigen Bereich Arbeitnehmerorganisationen außen vor lässt, verkennt den Begriff der Freiheit in Bayern und versündigt sich an diesem.” Generell sei es wichtig, beim Thema Bürokratieabbau die Arbeitnehmerrechte nicht zu gefährden. Die Staatsregierung spiele sich bei diesem Pakt als Abschaffer aller Bürokratie auf. Bürokratie, also staatliche Regeln, seien aber nicht nur negativ, sondern sie stehen auch für den Schutz der ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen sowie der Bürger allgemein. „Bürokratieabbau um jeden Preis ist deshalb brandgefährlich, wenn von Anfang an nur die Interessen der Wirtschaftsverbände eine Rolle spielen.”

FDP: Bei IT-Beschaffung im öffentl. Dienst nicht nur auf Wirtschaftlichkeit achten

Die Informationstechnik der Behörden ist Teil der kritischen Infrastruktur Deutschlands und unterliegt besonders hohen Anforderungen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es unverantwortlich, dass in Bayern Produkte im öffentlichen Dienst im Einsatz sind, deren Hersteller möglicherweise mit fremden Staaten kooperieren – selbst wenn es sich nur um Konsumer-Endgeräte handelt. Insbesondere Endgeräte sind sehr anfällig für zielgerichtete Spionageangriffe. Es kann kaum garantiert werden, dass fremde Staaten den Zugang zu sicherheitskritischer IT-Infrastruktur nicht für Spionagezwecke nutzen und Informationen ausleiten.“

Mit dieser Feststellung leitet die FDP die Begründung ihres Dringlichkeitsantrags „IT-Sicherheit bei Beschaffung im öffentlichen Dienst gewährleisten“ (6552) ein. Dem folgend fordert die FDP, für den Bedarf im öffentlichen Dienst in Bayern keine Informationstechnik von Firmen zu beschaffen, die nachweislich eng mit Sicherheitsbehörden fremder Staaten zusammenarbeiten, in denen die Einhaltung der Menschenrechte gefährdet ist. Bei der Beschaffung der Informationstechnik des Freistaates Bayern dürfe nicht allein das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend sein; das Kriterium der IT-Sicherheit müsse ein wesentlich stärkeres Gewicht erhalten. In der Antragsbegründung geht die FDP auch darauf ein, dass sich täglich beobachten lasse, wie fremde Staaten Überwachungstechnologie selbst gegen die eigene Bevölkerung einsetzten. Bayern sollte keine Produkte von Unternehmen beziehen, die in diesen Fällen Kern des Systems der uferlosen Massenüberwachung der Menschen sind. Die Staatsregierung müsse den Wert deutlich machen, den sie Freiheit und Bürgerrechten beimesse.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

19. Februar 2020 um 09:50h

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Vorschau: Landtag heute (Dienstag, 18. Februar)

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FDP will, dass wieder mehr Geld in den Pensionsfonds fließt

Eine Neuberechnung der jährlichen Zuführungen zum Pensionsfonds (Drs. 18/6222) beantragt heute die FDP im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Vor einigen Jahren seien die Zuführungen zum Pensionsfonds zugunsten einer erhöhten Schuldentilgung nur sehr begrenzt erhöht worden. Da nun die Schuldentilgung nahezu eingestellt worden ist, falle der damals angeführte Grund für nicht steigende Zuführungen zum Pensionsfonds weg. Zudem, so die FDP weiter in ihrer Antrags-Begründung, wachsen die Pensionslasten des Freistaates in den kommenden Jahren weiter an, so dass – auch im Hinblick auf zukünftige Generationen – die jährlichen Zuführungen zum Pensionsfonds erhöht werden müssten. Es sei daher eine Neuberechnung auf Grundlage der Kriterien, die 2007 im Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern angewandt wurden, durchzuführen. Und zwar für den Zeitraum 2021 bis 2030 mit anschließender Vorlage im Landtag.

Grüne wollen Entwicklungszusammenarbeit auf neue Füße stellen

Über aktuelle Themen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, darunter die Beziehungen zwischen der EU und Afrika, Flucht und Migration, Klimaallianz oder auch die Koordination der Entwicklungszusammenarbeit informiert der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen. Dazu findet nicht nur eine Ausprache statt, auch zwei Anträge der Grünen unter dem Titel Bessere Bayerische Entwicklungszusammenarbeit“ stehen auf der Tagesordnung. Unter „MPK-Beschlüsse endlich ernst nehmen, Prioritäten neu setzen!“ (Drs. 18/6163) werden eine Erhöhung der Mittel, die Freistellung von Fachbeamten, die Einführung eines Prüfmechanismus zur Folgenabschätzung sowie die Einbeziehung lokaler Zulieferer und Unternehmen gefordert. Der Antrag „Transparente Strukturen und Prozesse schaffen (Drs. 18/6193) geht auf die Koordination durch die Staatskanzlei ein, fordert größere Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit von Vergabeentscheidungen sowie eine effiziente Wirkungskontrolle und Rechenschaftslegung. In einer Pressemitteilung fasst der entwicklungs-politische Sprecher der Grünen, Hep Monatzeder, diese Neuausrichtung in drei Schwerpunkten zusammen: mehr fachliche und finanzielle Unterstützung für Bayerns Zivilgesellschaft, ein Nachhaltigkeits-TÜV für staatliche Maßnahmen und Nutzung des Know-Hows bayerischer BeamtInnen für Projekte im Ausland. Mit seinem 14-Millionen-Euro-Etat stehe Bayern im Vergleich mit anderen Bundesländern finanziell zwar gut da, bestätigt Monatzeder, dieser entspräche aber trotzdem nur einem Tausendstel der Bundesmittel. „Anstatt also die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung zu imitieren, ließen sich die Mittel für Projekte im Inland wesentlich effizienter und effektiver einsetzen.“

SPD fordert Aufklärung zu homöopathischer Studie

Mit Zustimmung von CSU, Freien Wählern und Grünen sollte im vergangenen November die Staatsregierung die Möglichkeiten einer Reduktion des Antibiotikaeinsatzes u.a. durch den Einsatz von homöopathischen Präparaten untersuchen lassen. Die SPD verweist nun auf einen Stand der empirischen medizinischen Forschung, wonach homöopathische Präparate keine Wirkung haben, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Wenn Antibiotika sinnvoll, gezielt und gemäß den entsprechenden medizinischen Leitlinien eingesetzt werden sollen, könnten sie nicht durch homöopathische Präparate ersetzt werden. Schon von daher werde die Durchführung der in Auftrag gegebenen Untersuchung von der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit einhellig kritisiert. Sie sei sinnlos, die Rede ist gar von Verschwendung von Steuermitteln. Sogar das Bayerische Gesundheitsministerium sehe den Vorgang laut einem BR-Bericht sehr kritisch.

Die Staatsregierung wird nun heute im Gesundheitsausschuss von der SPD in Antrag (Drs. 18/5881) aufgefordert, dem Landtag umgehend die näheren Details zur „Studie zu einem reduzierten Antibiotikaeinsatz und zur Rolle alternativmedizinischer Methoden sowie zur positiven Rolle ergänzend verabreichter homöopathischer Präparate“ (siehe Drs. 18/3320, Beschluss 18/4640) zu berichten. Dazu stellt die SPD eine lange Reihe von Einzelfragen u.a. zum Umfang der Studie, wer mit was beauftragt werden soll, oder auch, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD: „Klar ist: öffentliche Steuergelder dürfen nicht an private Institutionen gehen, die womöglich eigene Interessen haben und zweifelhafte Methoden anwenden könnten.“ Auch sei völlig unklar, warum die Regierungsfraktionen die ohnehin schon sehr hohen ursprünglichen Kosten für die Studie auf 800000 Euro verdoppelt haben sollen. Dafür gebe es bislang „keine nachvollziehbare Begründung!”.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

18. Februar 2020 um 09:43h

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Vorschau: Landtag heute (Donnerstag, 13. Februar)

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Patientendaten im Internet – Staatsregierung berichtet

Datensätze von Millionen PatientInnen waren jahrelang offen im Internet gestanden. Das hatten Presserecherchen ergeben. In Deutschland betroffen waren etwa 13000 Personen. Sichtbar wurden deren Röntgenbilder, personengebundene Angaben und Behandlungsmethoden. Auf Antrag der Grünen (5338) berichtet heute im Rechtsausschuss die Staatsregierung zum Thema “Patientendaten im Internet”. Hierzu sind auch eingeladen Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Michael Will und dessen Vize Andreas Sachs. Berichtet werden soll über die der Staatsregierung vorliegenden Erkenntnisse etwa darüber, was zur Offenlegung der Daten geführt hatte, wie viele und in welchem Umfang bayerische PatientInnen betroffen waren. Dargelegt werden soll schlussendlich auch, welcher Schaden den Betroffenen dadurch entstanden ist und wie solche Datenlecks in Zukunft verhindert werden können.

Studienabbrüche im Lehramtsstudium in Bayern sollen untersucht werden

Etwa die Hälfte aller, die ein Lehramtsstudium aufnehmen, schließt das Studium nicht erfolgreich ab. Das hatte die Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage (4061) der SPD-Abgeordneten Dr. Karin Strohmayr ergeben. Ihre Fraktion beantragt nun heute im Bildungsausschuss, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die die Ursachen für Studienabbrüche im Lehramtsstudium in Bayern untersucht und aufarbeitet. Darauf aufbauend seien Maßnahmen zu entwickeln, die zur Erhöhung der Studienerfolgsquoten beitragen (Drs. 18/5891). Denn um dem wachsenden Lehrkräftebedarf in Zukunft begegnen zu können, müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, die mehr junge Menschen ermutigen ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Über die Ergebnisse dieser Studie sowie die Maßnahmen zur Umsetzung sei dem Ausschuss zu berichten.

Bericht über Autismus-Strategie in Bayern – Schnittstellen und Vernetzungen

Autismus ist keine einzelne Erkrankung, sondern ein Symptomkomplex mit unterschiedlichen Auswirkungen. In Bayern habe sich eine große Vielfalt von Aktivitäten zur Unterstützung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen und ihrer Angehörigen entwickelt, die von früher Kindheit bis ins Erwachsenenalter reichen. Die CSU hatte in ihrer Begründung eines vom Landtag verabschiedeten Antrags (17/22929) unter anderem die Frühförderstellen, die Schulen und heilpädagogischen Tagesstätten, die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Forschung, die Autismus-Kompetenzzentren und anderes aufgeführt. Doch wichtig sei, die Schnittstellen zwischen den vorhandenen Strukturen zu erkennen und eine bessere Vernetzung herzustellen. Es müsse eine Gesamtstrategie unter Einbeziehung der beteiligten Gruppen und Strukturen erreicht werden, sowohl bei den High Function-Autisten als auch für Menschen mit Autismus und weiteren Behinderungen. Augenmerk sollte dabei auch auf eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung (Lehrer, Sozialpädagogen, Ärzte, Psychologen) sowie auf die Einbeziehung relevanter Stellen, etwa der Jobcenter, gelegt werden. Deshalb hatte sie im o.g. Antrag die Staatsregierung aufgefordert, auf der Grundlage des Berichts des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom März 2016 eine Autismus-Strategie für Bayern zu entwickeln. Ein Bericht zur Studie wird heute den Sozialausschuss gegeben. Zu erwarten ist eine ausführliche Darstellung der Versorgungssysteme und -netzwerke (mit u.a. Verbesserung der Diagnostik, Weiterentwicklung von evidenzbasierter Therapie), des Stands der Forschung, Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt, über soziale Hilfen und niedrigschwellige Angebote sowie Bewusstseinsbildende, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (Autismus-Awareness). Auch solle, so der CSU-Antrag nach den verschiedenen Lebensphasen bzw. Lebenslagen (vor dem Erwerbs-leben, Erwerbsphase, Ruhestand) differenziert werden und diese gesondert betrachtet werden.

Jugendcheck“ für Gesetze – Interessen der jungen Generation berücksichtigen

Gesetze auf ihre Klimafolgen prüfen – die Forderung (ursprünglich Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock 2016) ist im allgemeinen Bewusstsein angekommen, und ihr wird vielerorts schon nachgekommen. Weniger bekannt ist die Forderung nach einem „Jugendcheck“. Auf der Tagesordnung des Soialausschusses steht heute ein Antrag der SPD „Den überfälligen “Jugend-Check” endlich einführen und ihn durch partizipationsfördernde Maßnahmen auf Landesebene bereichern!“ (Drs. 18/5879). Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, ein Konzept zur Einführung eines „Jugend-Checks“ in Bayern vorzulegen. Dieser soll einerseits die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben und politischer Entscheidungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, andererseits deren Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation überprüfen. Eine verantwortungsvolle Jugendpolitik, so die Antrags-Begründung unter anderem, setze zum einen die Beteiligung von jungen Menschen als unabdingbar voraus, schaffe auf allen Ebenen die entsprechenden Voraussetzungen und nehme sie als gesamtgesellschaftlichen Gewinn wahr. Ein „Jugend-Check“ auf Landesebene würde sowohl einen wirksamen Beitrag zu mehr Jugend- und Generationengerechtigkeit leisten als auch eine größere Sensibilität, sowie nachhaltigere Informations- und Prüfmöglichkeiten gegenüber möglichen Auswirkungen geplanter bayerischer Gesetzesvorhaben und öffentlicher Debatten auf junge Menschen erzeugen. Zur Gestaltung des Konzepts bezieht sich die SPD auf eine vorliegende Expertise des Bayerischen Jugendrings und weiterer Akteure der Jugend(verbands)arbeit als auch auf Standards und Prüfkriterien des vom Bundesjugendministeriums initiierten „Kompetenzzentrums Jugend-Check“. Auf beides solle das Konzept zurückgreifen. Der jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Arif Taşdelen nennt als Ziel, dass alle geplanten bayerischen Gesetze auf ihre Auswirkungen für das Leben von jungen Menschen im Alter zwischen zwölf und 27 Jahren überprüft werden.

Sachverständigen-Anhörung „Klimaschutz – Bayern muss handeln!”

Wie hat sich das Klima in Bayern in den vergangenen 100 Jahren allgemein entwickelt? Und, detaillierter, was geschah mit Blick auf Lufttemperatur, Niederschlag, Sonnenschein, Wind, Oberflächentemperaturen, Heiße Tage, Temperatur-“Rekorde“ oder Wetterereignisse? Solche Fragen gehören zu einer Datenerhebung, die am Amfang einer Expertenanhörung im Umweltausschuss des Landtags zum Thema „Klimaschutz – Bayern muss handeln!” stehen. In einem zweiten Fragenkomplex wird nach den Auswirkungen der klimatischen Veränderungen oder von Emissionen auf Landschaften wie die Alpen und die Ökosysteme in Bayern gefragt. Und am Ende sollen Lösungsvorschläge gemacht, Maßnahmen erwogen und auch der Blick über den Zaun gerichtet werden. Die Expertenliste ist lang. Mit dem Astrophysiker Prof. Dr. Harald Lesch ist ein einem breiten Publikum bekannter Experte dabei. Daneben weitere Kollegen aus der Wissenschaft wie Prof. Dr. Michael Bittner vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (Fernerkundungsdatenzentrum Atmosphäre) oder Prof. Dr. Karen Pittel, Leiterin ifo Zentum für Energie, Klima und erschöpfbare Ressourcen. Viele von ihnen sind auch Mitglied des Bayerischen Klimarates.

Kinderkommission: Fachgespräch zum Thema Kinderschutz

Zum Thema “Kinderschutz” hat die Kinderkommission des Landtags für heute Nachmittag eine Reihe von Experten eingeladen: Hammel Siegmund, Leiter Jugendamt Eichstätt und Sprecher der oberbayerischen Jugendämter; Prof. Dr. Mall Volker, ärztlicher Direktor kbo-Kinderzentrum München und Lehrstuhlinhaber für Sozialpädiatrie (TUM); Prof. Dr. Mützel Elisabeth, Leiterin der Kinderschutzambulanz im Institut für Rechtsmedizin, München; Dr. Rexroth Christian A., Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie (LAG KJPP); Tönjes Jens, stellvertretender Vorsitzender Kinderschutzbund, Landesverband Bayern.

Veröffentlicht von Helmut Fuchs

13. Februar 2020 um 08:34h

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